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   VG Neustadt, 25.06.2003 - 3 L 1502/03   

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https://dejure.org/2003,29354
VG Neustadt, 25.06.2003 - 3 L 1502/03 (https://dejure.org/2003,29354)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.06.2003 - 3 L 1502/03 (https://dejure.org/2003,29354)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 3 L 1502/03 (https://dejure.org/2003,29354)
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  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2003 - 3 L 1502/03
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - allerdings dem Gegenstand nach bezogen auf die von Cannabis für den Straßenverkehr ausgehenden Gefahren - (BVerfG, ZfS 2002, 454; NJW 2002, 2378) hat verdeutlicht, dass die Fahrerlaubnisentziehung als Eingriff in die Freiheitsrechte nach Art. 2 Abs. 1 GG dann rechtlichen Bedenken begegnet, wenn sie in keinem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs steht.

    Für den Senat stellt sich die Frage, ob seine genannte Rechtsprechung in Zukunft einer Fortführung bzw. Differenzierung aufgrund gewonnener neuerer Erkenntnisse über Drogenwirkung und Drogenverhalten bedarf (vgl. dazu auch BVerfG, NJW 2002, 2378, 2379 m.w.N.; vgl. auch Berghaus, Blutalkohol 2002, 321 f., Gutachterliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs des BVerfG - 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 -, insbesondere dort zu Frage 4).

    Im vorliegenden Fall liegen auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 2002, 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378, 2379) Anzeichen für eine fehlende Fahreignung während des Führens eines Kraftfahrzeugs in dem Sinne vor, dass die Wirkung der eingenommenen Betäubungsmittel etwa anhand der Beobachtungen von Polizeibeamten einer näheren Einschätzung unterzogen worden wäre.

  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01

    Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2003 - 3 L 1502/03
    Einer erneuten Prüfung bedürftig kann in dieser Hinsicht sein, ob die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall zur Feststellung der Ungeeignetheit unmittelbar auf die "normative" Regelvermutung in der Anlage 4 zurückgreifen kann oder ob, wie die Gegenmeinung annimmt (vgl. Hess.VGH, ZfS 2002, 599; Bode, DAR 2002, 24 f.; ders. DAR 2003, 15 f.), es im Einzelfall einer Aufklärung anhand eines medizinisch und/oder medizinisch-psychologischen Gutachtens bedürfte, in dessen Rahmen der Gutachter zur Erleichterung der Argumentation und Herleitung auf die Regelbeispiele aufbauen darf.
  • BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2003 - 3 L 1502/03
    Für den Senat stellt sich die Frage, ob seine genannte Rechtsprechung in Zukunft einer Fortführung bzw. Differenzierung aufgrund gewonnener neuerer Erkenntnisse über Drogenwirkung und Drogenverhalten bedarf (vgl. dazu auch BVerfG, NJW 2002, 2378, 2379 m.w.N.; vgl. auch Berghaus, Blutalkohol 2002, 321 f., Gutachterliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs des BVerfG - 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 -, insbesondere dort zu Frage 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10601/03
    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2003 - 3 L 1502/03
    In seinem Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG - hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aber folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2003 - 3 L 1502/03
    Bisher hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass bereits der Nachweis des einmaligen Konsums eines der in der Anlage 4 aufgeführten Rauschmittels (vgl. Nr. 9.1 der Anlage 4) - außer im Fall von Cannabis - für die Annahme des Eignungsausschlusses genüge (z.B. Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00.OVG -, DAR 2001, 183).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2003 - 3 L 1502/03
    Bisher hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass bereits der Nachweis des einmaligen Konsums eines der in der Anlage 4 aufgeführten Rauschmittels (vgl. Nr. 9.1 der Anlage 4) - außer im Fall von Cannabis - für die Annahme des Eignungsausschlusses genüge (z.B. Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00.OVG -, DAR 2001, 183).
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