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   VG Neustadt, 27.02.2013 - 4 L 90/13.NW   

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VG Neustadt, 27.02.2013 - 4 L 90/13.NW (https://dejure.org/2013,3096)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.02.2013 - 4 L 90/13.NW (https://dejure.org/2013,3096)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 4 L 90/13.NW (https://dejure.org/2013,3096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 3 Nr 1 StrG RP, § 34 Abs 3 StrG RP, § 41 Abs 8 S 1 StrG RP
    Aufstellen von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Betreiber auf einem Privatgrundstück aufgestellter Altkleidercontainer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Illegal aufgestellte Altkleidercontainer in Landau müssen sofort weichen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ohne Erlaubnis aufgestellten Altkleidercontainer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Illegal aufgestellte Altkleidercontainer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sondernutzung - Keine Altkleidercontainer ohne Erlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auf Privatgrundstück aufgestellte Altkleidercontainer unterliegen bei vorgesehener Befüllung vom öffentlichen Straßenraum aus dem Sondernutzungsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Illegal aufgestellte Altkleidercontainer müssen entfernt werden - Kleidercontainer auf öffentlichem Straßenraum bedürfen der Sondernutzungserlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Neustadt, 27.02.2013 - 4 L 90/13
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Neustadt, 27.02.2013 - 4 L 90/13
    Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1999 - 23 B 334/99

    Verwaltungsprozeßrecht: Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Realakt;

    Auszug aus VG Neustadt, 27.02.2013 - 4 L 90/13
    Die damit verbundenen Handlungen - Lektüre einer Gebrauchsanweisung, Öffnen einer Klappe, Einwerfen von Kleidern - sind nämlich keine Vorgänge, die überwiegend dem Verkehr dienen, sondern der gewerblichen Tätigkeit des Aufstellers zuzurechnen (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 23 B 334/99 - ; Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Auszug aus VG Neustadt, 27.02.2013 - 4 L 90/13
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975).
  • VG Wiesbaden, 09.01.2015 - 7 L 1576/14

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-,

    Selbst wenn die, mit dem Befüllen der Container verbundenen Handlungen - Lektüre einer Gebrauchsanweisung, Öffnen einer Klappe, Einwerfen von Schuhen oder Kleidung - keine Vorgänge darstellen würde, die überwiegend dem Verkehr dienten, sondern der gewerblichen Betätigung des Aufstellers zuzurechnen wären (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.1999 - 23 B 324/99 - NVwZ-RR 1998, 728 und Beschluss vom 25.09.2013 - 11 B 798/13; VG Mainz, Beschluss vom 12.02.2014 - 6 L 123/14.MZVG = LKRZ 2014, 343; VG des Saarlandes, Beschluss vom 08.07.2013 - 10 L 828/13; VG Neustadt, Beschluss vom 27.02.2013 - 4 L 90/13.NW; VG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2012 - 16 K 1516/11), müsste im Einzelnen von der Antragsgegnerin dargelegt werden, in welcher Distanz die Container von der Straße entfernt standen und ob die Klappe eventuell von den, der Straße abgewandten Seiten zu bedienen war.
  • VG Saarlouis, 08.07.2013 - 10 L 828/13

    Straßenrechtliche Sondernutzung: Aufstellen von Altkleidercontainern auf

    Ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.1999, 23 B 334/99, NVwZ-RR 2000, 429; ferner VG Neustadt, Beschluss vom 27.02.2013, 4 L 90/13.NW sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2012, 16 K 7510/11, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Ansbach, 23.06.2014 - AN 10 K 14.00014

    Aufstellen von Altkleider- und Altschuh-Containern; Beseitigungsanordnung;

    Der Anrufer erklärte, dass er das Urteil des Verwaltungsgerichts ... (gemeint offensichtlich der Beschluss des VG Neustadt/Weinstraße vom 27.2.2013 - 4 L 90/13.NW) kenne und dass diesbezüglich die Stadt ... eine Zusage erteilt habe, dass ein Container mit mindestens 1 m Abstand zum öffentlichen Grund aufgestellt werden dürfe, da dann das genannte Urteil nicht mehr greife.

    Dies gilt wohl insoweit nicht mehr, wenn die Benutzer der Container beim Befüllen auf der öffentlichen Verkehrsfläche verweilen müssen (in diese Richtung OVG Münster, Beschluss vom 15.7.1999 - 23 B 334/99 - juris Rn. 11; ebenso VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 27.2.2013 - 4 L 90/13.NW - juris Rn. 9).

  • VG Neustadt, 19.09.2022 - 4 L 720/22

    Keine Corona-Teststelle auf dem Messplatz in Bad Bergzabern

    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Beseitigungsverfügung spricht, dass der Zweck der gesetzlichen Ermächtigung, eine unerlaubte Sondernutzung zu unterbinden, leer liefe, wenn der jeweilige Sondernutzer die Sondernutzung aufgrund der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs letztlich ohne Erlaubnis fortführen könnte und zugleich für Dritte der Eindruck entsteht, es lohne sich, mit einer Nutzung ohne die erforderliche Erlaubnis zu beginnen, da man auf diese Weise gegenüber gesetzestreuen Bürgern sich Vorteile verschaffen kann (VG Neustadt, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 L 90/13. NW -, juris; VG Trier, Beschluss vom 25. September 2003 - 5 L 1321/03. TR - Bitterwolf, in: Praxis der Kommunalverwaltung, a.a.O., § 41 Ziffer 8.4).
  • VG Saarlouis, 10.09.2014 - 6 K 475/14

    Aufstellen von Altkleider- und Altschuhsammelcontainern

    Ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2014, 11 A 2816/12, a.a.O., und Beschluss vom 25.09.2013, 11 B 798/13, zitiert nach juris; ferner VG Mainz, Beschluss vom 12.03.2014, 6 L 123/14.MZ, VG Neustadt, Beschluss vom 27.02.2013, 4 L 90/13.NW, sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.212, 16 K 7510/11, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Leipzig, 18.06.2014 - 1 K 749/13

    Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Wertstoffboxen für

    Es handelt sich um Vorgänge, die der gewerblichen Betätigung des Aufstellers zuzurechnen sind (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 15.7.1999 - 23 B 334/99 - VG Saarland, Beschl. v. 19.7.2013 - 10 L 861/13 - VG Neustadt, Beschl. v. 27.2.2013 - 4 L 90/13.NW -, [...] ).
  • VG Saarlouis, 19.07.2013 - 10 L 861/13

    Untersagung der Aufstellung von Altkleider- und Altschuhcontainer im Stadtgebiet

    Ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.1999, 23 B 334/99, NVwZ-RR 2000, 429; ferner VG Neustadt, Beschluss vom 27.02.2013, 4 L 90/13.NW, sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2012, 16 K 7510/11, jeweils zitiert nach juris.
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