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   VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04.NW   

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https://dejure.org/2005,20779
VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04.NW (https://dejure.org/2005,20779)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.06.2005 - 3 K 2107/04.NW (https://dejure.org/2005,20779)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 3 K 2107/04.NW (https://dejure.org/2005,20779)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Besichtigung eines Wohngebäudes durch eine Behörde zur Ermittlung der dort existierenden baulichen Verhältnisse; Verfassungsrechtlicher Prüfungsrahmen von Betretungsrechten der Bauaufsicht; Betreten einer Wohnung gem. § 59 Abs. 4 Landesbauordnung ...

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Überprüfung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften - Bauaufsicht darf Haus im Binsfeld begehen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    Der Geltungsanspruch des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB 1987 ist auch nicht dadurch entfallen, dass die Bestimmung durch Art. 1 Nr. 95 des BauROG 1998 aufgehoben worden ist (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 26. Februar 2002 - 2 R 3/01 -, juris).

    Daher genügt es für ein Außer-Kraft-Treten von Festsetzungen durch "Fakten" auch nicht, dass - gegebenenfalls auch über einen längeren Zeitraum - von dem Plan abgewichen worden ist und deshalb Verhältnisse eingetreten sind, die den Festsetzungen nicht (mehr) entsprechen (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 26. Februar 2002 - 2 R 3/01 -, juris).

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    Das Betreten und Besichtigen von Räumen im Rahmen der Bauaufsicht (sog. Nachschau) stellt daher keine Durchsuchungsmaßnahme im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG , sondern eine sonstige Beeinträchtigung im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG dar (vgl. Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz , Band II, Art. 13, Rdnr. 141; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - I C 17.73 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. April 1986 - Nr. 2 B 85 A. 630 -, BRS 46 Nr. 199; OVG Bremen, Beschluss vom 25. August 1992 - 1 B 54/92 -, BRS 54, Nr. 213; OVG Hamburg, a.a.O.).

    Bei der Beurteilung der Gefahrenlage ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - I C 17.73 -, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 23.10.1996 - Bf V 21/96

    Grundrechte; Unverletzlichkeit der Wohnung; Betretungsrecht; Besichtigungsrecht;

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    Eine Durchsuchung liegt daher noch nicht vor, wenn der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht über ein Betreten oder das Besichtigen offen liegender Gegenstände hinausgeht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - Bf V 21/96 -, juris).

    Denn die Betretungsbefugnis der Bauaufsichtbehörden nach § 59 Abs. 4 LBauO umfasst notwendigerweise auch das Recht zur Besichtigung, da ein Betretungsrecht sonst ohne Nutzen wäre (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - Bf V 21/96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2004 - 4 BN 14.04
    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 8 BauGB besteht auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen kein Anspruch (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 4 BN 14/04 -, juris).
  • OVG Saarland, 29.08.2000 - 2 R 7/99
    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    Für die Annahme einer Verwirkung ist daher Voraussetzung, dass die Behörde durch positives Handeln bei den Betroffenen einen Vertrauenstatbestand des Inhalts begründet, sie werde den betreffenden baurechtswidrigen Zustand dulden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 M 70/94 - OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2000 - 2 R 7/99 -, juris).
  • OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98

    Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans; Verfahrens- und Abwägungsmängel; Geltung

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    Die Auffassung der Kläger in diesem Zusammenhang, die Fristen zur Rüge von Abwägungsfehlern würden nur im Normenkontrollverfahren i.S.v. § 47 VwGO , nicht aber bei der Inzidentprüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gelten, ist unzutreffend (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2003 - 2 B 23.98 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94

    Baurechtswidriger Zustand; Anordnung des Sofortvollzugs; Sofortvollzug;

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    Für die Annahme einer Verwirkung ist daher Voraussetzung, dass die Behörde durch positives Handeln bei den Betroffenen einen Vertrauenstatbestand des Inhalts begründet, sie werde den betreffenden baurechtswidrigen Zustand dulden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 M 70/94 - OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2000 - 2 R 7/99 -, juris).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das "ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts", mit dem Zweck, "etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will" (Beschluss vom 5. Mai 1987, BVerfGE 75, 318, 327) [BVerfG 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85] .
  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    "Insbesondere ist der Bebauungsplan zeitlich nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung und vor der Verkündung vom Ortsbürgermeister der Beklagten ausgefertigt worden und genügt so den Verfahrenserfordernissen, die Authentizität und Legalität des Plans sicherstellen sollen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. August 1989, BRS 49, 28).
  • OVG Bremen, 25.08.1992 - 1 B 54/92

    Genehmigungsfreies Vorhaben; Unterhaltungsarbeiten; Instandsetzungsarbeiten;

    Auszug aus VG Neustadt, 27.06.2005 - 3 K 2107/04
    Das Betreten und Besichtigen von Räumen im Rahmen der Bauaufsicht (sog. Nachschau) stellt daher keine Durchsuchungsmaßnahme im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG , sondern eine sonstige Beeinträchtigung im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG dar (vgl. Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz , Band II, Art. 13, Rdnr. 141; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - I C 17.73 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. April 1986 - Nr. 2 B 85 A. 630 -, BRS 46 Nr. 199; OVG Bremen, Beschluss vom 25. August 1992 - 1 B 54/92 -, BRS 54, Nr. 213; OVG Hamburg, a.a.O.).
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