Rechtsprechung
VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 707/10.NW |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,46202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 11 FeV, § 223 StGB
Fahrerlaubnisrecht; Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616
Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare …
Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 707/10
Dass diese definierte Fragestellung später nicht mehr geändert werden darf, bestätigt auch der Wortlaut § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV, wonach die dem Betroffenen gegenüber festgelegte Fragestellung der untersuchenden Stelle lediglich mitzuteilen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 11 CS 08.616 -, juris, Rn. 26). - VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732
Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad - Anforderung eines …
Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 707/10
Der Betroffene muss im Zeitpunkt der Abgabe oder Verweigerung seines Einverständnisses mit der Begutachtung Klarheit darüber haben, was das Ziel der Untersuchung ist und wieweit diese mithin gehen darf (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 11 CS 06.732 -, juris, Rn. 20 f.). - BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung …
Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 707/10
Diese Schlussfolgerung ist nämlich nur dann zulässig, wenn die Anordnung der psychologischen Begutachtung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 3 B 99/07 -, NJW 2008, 3014 [3014]). - BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91
Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung - …
Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 707/10
Zweifelsfrei ist ein Schlag ins Gesicht - auch mit der flachen Hand - eine Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch - StGB - (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91 -, StV 1992, 106), die ein im Straßenverkehr nicht hinnehmbares Aggressionspotential offenbart.