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   VG Neustadt, 27.11.2012 - 1 L 961/12.NW   

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https://dejure.org/2012,37167
VG Neustadt, 27.11.2012 - 1 L 961/12.NW (https://dejure.org/2012,37167)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.11.2012 - 1 L 961/12.NW (https://dejure.org/2012,37167)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. November 2012 - 1 L 961/12.NW (https://dejure.org/2012,37167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 8 FeV, § 14 FeV, § 46 FeV, § 3 Abs 1 StVG, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO
    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelhafte Begründung des Sofortvollzugs bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Beibringung einer MPU; Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung bei Cannabiseinnahme

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Neustadt, 27.11.2012 - 1 L 961/12
    Dieser Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Untersuchungs- bzw. Gutachtensanforderung ihrerseits in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081 f. und juris), insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78).

    Der Betroffene muss ihr entnehmen können, was ihr konkreter Anlass ist und ob das in ihr Aufgeführte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2001, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.08.2007 - 11 CS 07.25
    Auszug aus VG Neustadt, 27.11.2012 - 1 L 961/12
    Diese formellen und materiellen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung, die nicht zuletzt Ausdruck der Schutzwürdigkeit des Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, in das mit der Begutachtung eingegriffen wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. August 2007 - 11 Cs 07.25 - juris, Rn. 10), können nicht durch Überlegungen des Inhalts relativiert werden, der Betroffene werde schon wissen, worum es geht (BVerwG, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11

    Fahrerlaubnisrecht - Aufforderung zur Vorlage einer MPU nach Konsum von Cannabis

    Auszug aus VG Neustadt, 27.11.2012 - 1 L 961/12
    Bei der gelegentlichen Einnahme von Cannabis ist für die Annahme der Fahreignung auch Voraussetzung, dass kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 3 L 99/06.NW - und VG Neustadt, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 1 L 1125/11.NW -).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Neustadt, 27.11.2012 - 1 L 961/12
    Dieser Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Untersuchungs- bzw. Gutachtensanforderung ihrerseits in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081 f. und juris), insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78).
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616

    Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare

    Auszug aus VG Neustadt, 27.11.2012 - 1 L 961/12
    Erst mit der Mitteilung der Fragestellung ist die Anordnung abschließend bestimmt und damit eine anlassbezogene Themenstellung und Untersuchung sichergestellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 11 C 08.616 -, BayVBl. 2008, 724).
  • VG Neustadt, 18.12.2012 - 1 L 986/12

    Keine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Begründung darf deshalb nicht formelhaft erfolgen, sondern muss erkennen lassen, dass die Behörde bei der Anordnung des Sofortvollzugs den Einzelfall im Blick hatte; dies gilt auch beim Entzug einer Fahrerlaubnis (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 3. Dezember 2008 - 10 B 11168/08.OVG - und vom 21. März 2012 - 10 B 10186/12.OVG - Beschluss der Kammer vom 27. November 2012 - 1 L 961/12.NW).
  • VG München, 14.02.2017 - M 26 S 17.80

    Beibringungsanordnung infolge von Cannabis-Konsum

    Ob die Fragestellung angesichts dieses Umstandes ausschließlich auf den Konsum von Cannabis zu beschränken gewesen wäre, um dem Erfordernis der Anlassbezogenheit gerecht zu werden, wird zwar zum Teil von der Rechtsprechung und Literatur so angenommen (VG Neustadt a.d. Weinstraße, B.v. 28. November 2011 - 1 L 1125/11.NW. - juris Rn. 12, B.v. 27.11.2012 - 1 L 961/12.NW - juris Rn. 15; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 11 Rn. 49; Patermann/Schubert/Graw, Handbuch des Fahreignungsrechts, Leitfaden für Gutachter, Juristen und andere Rechtsanwender, 2015, S. 165).
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