Rechtsprechung
VG Neustadt, 28.01.2016 - 3 L 4/16.NW |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Entziehung, Fahrerlaubnis, Schwerhörigkeit
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 11 Abs 1 S 2 FeV 2010, § 11 Abs 2 S 1 FeV 2010, § 11 Abs 2 S 3 Nr 5 FeV 2010, § 11 Abs 8 S 1 FeV 2010, § 46 Abs 1 S 1 FeV 2010
Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens für Fahrerlaubnisinhaber mit Hörgerät
- verkehrslexikon.de
Kein zwingendes Facharztgutachten bei Schwerhörigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Zweifel an Kraftfahreignung allein durch Tragen eines Hörgerätes
- bussgeldsiegen.de
Führerscheinentziehung wenn man ein Hörgerät trägt?
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Hörgerät bei 85 jährigem reicht nicht für Fahrerlaubnisentziehung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auch wer ein Hörgerät trägt/schlecht hört, kann/darf Auto fahren….
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnisentziehung wegen Tragens eines Hörgerätes?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hörgerät bei 85 jährigem reicht nicht für Fahrerlaubnisentziehung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hörgerät bei 85 jährigem reicht nicht für Fahrerlaubnisentziehung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Tragens eines Hörgerätes rechtswidrig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schwerhörigkeit stellt keine Fahruntauglichkeit dar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Tragens eines Hörgerätes rechtswidrig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Schwerhörigkeit
- haerlein.de (Kurzinformation)
Kein Fahrerlaubnisentzug wegen Schwerhörigkeit
- haufe.de (Kurzinformation)
Hörminderung eines 85-Jährigen ist kein Grund, seine Fahreignung zu begutachten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Tragen eines Hörgerätes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Schwerhörigkeit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kein Führerscheinentzug wegen Hörgerät
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Tragens eines Hörgerätes rechtswidrig - Selbst hochgradige Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit führt nicht generell zur fehlenden Eignung zum Führen von Fahrzeugen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Bloßes Tragen eines Hörgerätes rechtfertigt keine Anordnung der Begutachtung der Fahreignung
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04
Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde
Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2016 - 3 L 4/16
"Bedenken" in diesem Sinne verlangen tatsächliche Hinweise auf Umstände, die für die Verkehrssicherheit in so hohem Maße bedeutsam sind, dass die bisher für die Eignungsbeurteilung zugrunde liegenden Tatsachen fachlich überprüft werden müssen (OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 11. April 2005 - 12 ME 540/04 -, ZfS 05, S. 575; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -, VRS 108, S. 127 ff.). - BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung …
Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2016 - 3 L 4/16
Diese Schlussfolgerung ist nämlich nur dann zulässig, wenn die Gutachtensanordnung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 3 B 99/07 -, NJW 2008, 3014). - BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2016 - 3 L 4/16
Andererseits reicht ein bloß entfernter Verdacht eines körperlichen oder geistigen Mangels für die Tatbestandsmäßigkeit des § 11 Abs. 2 FeV nicht aus (keine Anordnung einer Untersuchungsmaßnahme "ins Blaue hinein", vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78 f. und juris). - OVG Niedersachsen, 11.04.2005 - 12 ME 540/04
Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Einstufung eines …
Auszug aus VG Neustadt, 28.01.2016 - 3 L 4/16
"Bedenken" in diesem Sinne verlangen tatsächliche Hinweise auf Umstände, die für die Verkehrssicherheit in so hohem Maße bedeutsam sind, dass die bisher für die Eignungsbeurteilung zugrunde liegenden Tatsachen fachlich überprüft werden müssen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. April 2005 - 12 ME 540/04 -, ZfS 05, S. 575; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -, VRS 108, S. 127 ff.).
- VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
Straßenrecht; Sondernutzungserlaubnis für den Verkauf traditioneller Artikel im …
Ein von der Vorsitzenden des Klägers gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Inhalts, die dem XXV erteilte Sondernutzungserlaubnis in der Fastnachtskampagne 2015/2016 aufzuheben, wurde vom erkennenden Gericht durch Beschluss vom 15. Januar 2016 im Verfahren 3 L 4/16.MZ abgelehnt, die hiergegen erhobene Beschwerde durch unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2016 (1 B 10555/16.OVG) zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten in den Gesichtsakten sowie auf die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten der Beklagten einschließlich der Gerichtsakte 3 L 4/16.MZ Bezug genommen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 1 A 11842/17
Keine Erlaubnis für Bauchladenverkauf von Fastnachtsartikeln in Mainz
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze der Beteiligten sowie auf die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten der Beklagten und die Gerichtsakte des Eilverfahren 3 L 4/16.MZ (1 B 10155/16.OVG/1 D 100156/16.OVG) verwiesen. - VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.1780
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens
Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus dem vom Antragsteller in diesem Zusammenhang angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 28. Januar 2016 - 3 L 4/16.NW - ZfSch 2016, 239.