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   VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11.NW   

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https://dejure.org/2011,1374
VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11.NW (https://dejure.org/2011,1374)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28.12.2011 - 1 L 1125/11.NW (https://dejure.org/2011,1374)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 1 L 1125/11.NW (https://dejure.org/2011,1374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 7 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 14 Abs 1 FeV, § 46 FeV
    Fahrerlaubnisrecht - Aufforderung zur Vorlage einer MPU nach Konsum von Cannabis

  • verkehrslexikon.de

    Fragestellung bei der Anordnung einer MPU nach Cannabiskonsum - keine Ausdehnung auf andere Drogen ohne besondere Anhaltspunkte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) i.R.e. Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehrs aufgrund eines nachgewiesen THC-Konsums; Zulässigkeit einer Erweiterung der MPU auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    MPU-Anordnung nach Drogenkonsum unzulässig?

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Führerschein: Pauschaler Drogenverdacht unzulässig

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug: Kein Gutachten über Drogen generell wenn nur Cannabis im Spiel war

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Dauerbrenner: Formale Anforderungen an die MPU-Anordnung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 17.08.2007 - 11 CS 07.25
    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    Diese formellen und materiellen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung, die nicht zuletzt Ausdruck der Schutzwürdigkeit des Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, in das mit der Begutachtung eingegriffen wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. August 2007 - 11 CS 07.25 - juris, Rdnr. 10), könne nicht durch Überlegungen des Inhalts relativiert werden: Der Betroffene werde schon wissen, worum es gehe (BVerwG a.a.O.).
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    In Bezug auf Cannabis gilt Folgendes: Wenn regelmäßiger Konsum (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. November 2003 - 7 B 11599/03.OVG -, ESOVGRP; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 - ZfS 2003, 474; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) vorliegt, ist eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2003 - 10 S 1907/02

    Fahreignung und regelmäßiger Konsum von Drogen, hier: Cannabis.

    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    In Bezug auf Cannabis gilt Folgendes: Wenn regelmäßiger Konsum (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. November 2003 - 7 B 11599/03.OVG -, ESOVGRP; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 - ZfS 2003, 474; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) vorliegt, ist eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben.
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616

    Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare

    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    Erst mit der Mitteilung der Fragestellung ist die Anordnung abschließend bestimmt und damit eine anlassbezogene Themenstellung und Untersuchung sichergestellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 11 CS 08.616 -, BayVBl. 2008, 724).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03
    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    In Bezug auf Cannabis gilt Folgendes: Wenn regelmäßiger Konsum (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. November 2003 - 7 B 11599/03.OVG -, ESOVGRP; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 - ZfS 2003, 474; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) vorliegt, ist eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    Auch wenn mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 2. Februar 2011 -10 B 11400/10- )davon ausgegangen wird, dass es nach einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss der ausdrücklichen Berufung des Fahrerlaubnisinhabers auf einen Erstkonsum und der substantiierten und glaubhaften Darlegung der Einzelumstände dieses Konsums bedarf, um nicht von einem jedenfalls gelegentlichen Cannabiskonsum ausgehen zu können, und aus diesem Grund im Fall des Antragstellers von einem gelegentlichen Konsum auszugehen wäre, so ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren nicht zwingend.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    Dieser Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Untersuchungs-/Gutachtensanforderung ihrerseits in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081 f. und juris), insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    Dieser Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Untersuchungs-/Gutachtensanforderung ihrerseits in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081 f. und juris), insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78).
  • VG München, 21.04.2011 - M 1 S 11.1125

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    Die Anforderung eines Gutachtens ist bereits bei Anhaltspunkten gerechtfertigt, die bei vernünftiger lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, der Betreffende konsumiere Cannabis in einer für die Fahreignung relevanten Weise und könne diesen Konsum nicht vom Fahren trennen (vgl. VG München, Beschluss vom 21. April 2011 - M 1 S 11.1125 -, juris).
  • VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Umfang des

    Auszug aus VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11
    Nach dem dem Gericht vorliegenden Inhalt der Verwaltungsakten liegt ein Anfangsverdacht in Bezug auf den Konsum so genannter harter Drogen beim Antragsteller nicht vor (vgl. zum Umfang des Untersuchungsauftrags im Rahmen der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anlässlich Cannabiskonsums: VG München, Urteil vom 21. November 2008 - M 1 K 08.3329 -, juris).
  • VG München, 14.02.2017 - M 26 S 17.80

    Beibringungsanordnung infolge von Cannabis-Konsum

    Ob die Fragestellung angesichts dieses Umstandes ausschließlich auf den Konsum von Cannabis zu beschränken gewesen wäre, um dem Erfordernis der Anlassbezogenheit gerecht zu werden, wird zwar zum Teil von der Rechtsprechung und Literatur so angenommen (VG Neustadt a.d. Weinstraße, B.v. 28. November 2011 - 1 L 1125/11.NW. - juris Rn. 12, B.v. 27.11.2012 - 1 L 961/12.NW - juris Rn. 15; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 11 Rn. 49; Patermann/Schubert/Graw, Handbuch des Fahreignungsrechts, Leitfaden für Gutachter, Juristen und andere Rechtsanwender, 2015, S. 165).
  • VG Neustadt, 27.11.2012 - 1 L 961/12

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens

    Bei der gelegentlichen Einnahme von Cannabis ist für die Annahme der Fahreignung auch Voraussetzung, dass kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 3 L 99/06.NW - und VG Neustadt, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 1 L 1125/11.NW -).
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