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   VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16.NW   

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https://dejure.org/2016,22456
VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16.NW (https://dejure.org/2016,22456)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29.06.2016 - 3 L 481/16.NW (https://dejure.org/2016,22456)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 3 L 481/16.NW (https://dejure.org/2016,22456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 41 Abs 1 StrG RP, § 41 Abs 7 StrG RP, § 33 Abs 1 Nr 2 StVO, § 46 Abs 1 Nr 9 StVO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Verhältnis von straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis und straßenverkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung zwecks Außenbestuhlung eines Lokals

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 179/15

    Keine Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung eines Restaurants auf

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Bei dem Aufstellen von Tischen und Stühlen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche zum gewerblichen Betrieb einer Außenbewirtschaftung einer Gaststätte handelt es sich um eine Nutzung der Straße über den Gemeingebrauch im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Landesstraßengesetz - LStrG - hinaus und damit um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 1 LStrG (s. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 8 ZB 11.2785 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 11. September 2015 - 4 K 179/15.NW -, GewArch 2016, 81 ; Scheidler, GewArch 2012, 285).

    Aber auch auf diese hätte die Antragstellerin keinen Anspruch, da im Falle der Erteilung der Erlaubnis zwei öffentliche Parkplätze wegfallen würden (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 11. September 2015 - 4 K 179/15.NW -, GewArch 2016, 81 ).

    Ungeachtet dessen besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor einer Gaststätte auf einem öffentlichen Parkplatz mit der Begründung, dies sei einem anderen Gastwirt in der näheren Umgebung erlaubt worden (vgl. Bay. VerfGH, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - Vf. 73-VI-10 -, GewArch 2011, 498; VG Neustadt, Urteil vom 11. September 2015 - 4 K 179/15.NW -, GewArch 2016, 81; Scheidler, GewArch 2012, 285, 287 f.).

  • VGH Bayern, 11.06.2002 - 6 B 97.2355
    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Gehwege müssen jedoch eine Mindestbreite aufweisen, die ein sicheres Begehen - getrennt vom Autoverkehr auf der Fahrbahn - ermöglicht (Bay. VGH, Urteil vom 11. Juni 2002 - 6 B 97.2355 - juris).

    Die Gemeinden können bei der Entwurfsplanung anhand der konkreten örtlichen Situation im notwendigen Umfang hiervon abweichen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 11. Juni 2002 - 6 B 97.2355 - juris).

    Es bedarf keiner Entscheidung, welche (idealtypische) Mindestbreite ein Gehweg haben soll (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 11. Juni 2002 - 6 B 97.2355 - juris: fahrbahnbegleitende Gehwege sollen nach Möglichkeit nicht schmaler als 2, 00 m sein).

  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 44.92

    Erteilung einer Nutzungserlaubnis - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung -

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Ein Nachweis konkret entstandener Verkehrsgefahren oder -unfälle ist für die Anwendung dieser Vorschrift nicht erforderlich, weil das mit Art. 12 GG vereinbare Verbot nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 33 Abs. 1 StVO bereits dann eingreift, wenn Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden "können'; eine abstrakte Gefahr reicht damit bereits aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 44/92 -, GewArch 1994, 389).

    Sie dient auf diese Weise der Verfahrenskonzentration (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 44/92 -, GewArch 1994, 389; Grupp in: Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 6. Auflage 2012, § 8 Rn. 26).

  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 73-VI-10

    Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Ungeachtet dessen besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor einer Gaststätte auf einem öffentlichen Parkplatz mit der Begründung, dies sei einem anderen Gastwirt in der näheren Umgebung erlaubt worden (vgl. Bay. VerfGH, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - Vf. 73-VI-10 -, GewArch 2011, 498; VG Neustadt, Urteil vom 11. September 2015 - 4 K 179/15.NW -, GewArch 2016, 81; Scheidler, GewArch 2012, 285, 287 f.).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Straßenverkehrsrecht insbesondere im Straßenverkehrsgesetz und zu dessen Ausführung u. a. in der Straßenverkehrsordnung weitgehend abschließend Gebrauch gemacht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1972 - 1 BvR 111/68 -, NJW 1972, 859).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Die Abgrenzung der beiden Rechtsgebiete ist also danach vorzunehmen, ob es (im Schwerpunkt) um die Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr geht oder ob einer Überschreitung des Gemeingebrauchs (Sondernutzung) begegnet werden soll (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 2005 - 5 S 2421/03 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05

    Kein Abwehranspruch gegen die Platzierung eines Weihnachtsmarktstandes in einer

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Das Landesstraßengesetz gewährleistet dem Grundeigentümer sowie dem Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs das Recht auf Anliegergebrauch indes lediglich in seinem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kerngehalt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Dezember 2005 - 6 B 11634/05 -, GewArch 2006, 82; VG Neustadt, Beschluss vom 28. August 2015 - 3 L 760/15.NW -, juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 8 ZB 11.2785

    Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche einer Gaststätte; Ermessen;

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Bei dem Aufstellen von Tischen und Stühlen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche zum gewerblichen Betrieb einer Außenbewirtschaftung einer Gaststätte handelt es sich um eine Nutzung der Straße über den Gemeingebrauch im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Landesstraßengesetz - LStrG - hinaus und damit um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 1 LStrG (s. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 8 ZB 11.2785 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 11. September 2015 - 4 K 179/15.NW -, GewArch 2016, 81 ; Scheidler, GewArch 2012, 285).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Bei der Entscheidung über eine Ausnahme von einem Verkehrsverbot hat die Straßenverkehrsbehörde dem mit dem Verbot verfolgten öffentlichen Interesse die besonderen Belange des von dem Verbot Betroffenen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenüberzustellen (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 -, NZV 1994, 244).
  • VG Neustadt, 15.03.2012 - 4 L 195/12

    Straßenrecht: Anbieten von Waren im öffentlichen Verkehrsraum

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16
    Dies kann z.B. bei breitem Aufstellen von Kisten mit Waren auf dem Gehsteig (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 15. März 2012 - 4 L 195/12.NW -, GewArch 2012, 220) oder beim Betreiben eines Bauchladen-Würstchengrills (vgl. VG Berlin, Urteil vom 5. September 2001 - VG 25 A 239.98 -, NZV 2002, 55) der Fall sein.
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

  • VG Berlin, 05.09.2001 - 25 A 239.98

    Ausnahmegenehmigung für einen Straßenhandel; Verkauf aus einem Bauchladen;

  • VG Neustadt, 28.08.2015 - 3 L 760/15

    Winzerin wehrt sich erfolglos gegen Radrennen in Roschbach am 12. September 2015

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

  • VG Neustadt, 28.03.2017 - 3 L 282/17

    Abdrängen von Fußgängern auf Radweg infolge Obst- und Gemüseverkaufs unzulässig

    Diese straßenverkehrsrechtliche Regelung kommt vorliegend - im Verhältnis zum Straßenrecht nach § 41 Abs. 7 Satz 1 LStrG - zum Zuge (so VG Neustadt, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 3 L 481/16.NW -juris. Rn. 18).
  • VG Neustadt, 11.01.2017 - 4 L 1167/16

    Vorerst kein Einbahnstraßenverkehr in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim

    Die Gemeinden können bei der Entwurfsplanung anhand der konkreten örtlichen Situation im notwendigen Umfang hiervon abweichen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 11. Juni 2002 - 6 B 97.2355 - juris; VG Neustadt, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 3 L 481/16.NW -, GewArch 2016, 396).
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