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   VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08.NW   

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https://dejure.org/2008,25304
VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08.NW (https://dejure.org/2008,25304)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29.09.2008 - 4 L 1083/08.NW (https://dejure.org/2008,25304)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29. September 2008 - 4 L 1083/08.NW (https://dejure.org/2008,25304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Betretungsverbotes für gewisse Personen durch die Behörde als Auflage i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz (GastG) an den Inhaber der Gaststättenerlaubnis; Fehlende Eignung zum Führen einer Gaststätte wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und InfAuslR 2007, 275; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (s. z.B. BVerfG, NVwZ 2007, 946).

  • VG Trier, 24.07.2008 - 5 L 493/08

    Zur Verlängerung der allgemeinen Sperrzeit in Bezug auf einen einzelnen

    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Zwar folgt dies nicht bereits aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung des Betretungsverbots angeordnet hat, denn allein die Anordnung der sofortigen Vollziehung entbindet grundsätzlich nicht von der Verpflichtung zur Anhörung, sondern soll lediglich gewährleisten, dass eine Befolgung des Verwaltungsakts nicht infolge der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 1 VwGO) in die Ferne hinausgeschoben wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. September 2006 - 7 A 10871/06.OVG - VG Trier, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 5 L 493/08.TR -).

    Zwar genügt für eine Heilung die Möglichkeit der Äußerung in einem gerichtlichen Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich nicht (s. auch VG Trier, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 5 L 493/08.TR -).

  • OVG Hamburg, 25.06.1991 - Bs VI 47/91

    Gewerberecht: Begriff der Beschäftigung i.S. von § 21 Abs. 1 GastG

    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Hierzu zählt auch die Auflage an den Inhaber der Gaststättenerlaubnis, das Betreten der Gaststätte durch Personen, die unzuverlässig im Sinne des Gaststättengesetzes sind, zu unterbinden (vgl. OVG Hamburg, NVwZ-RR 1992, 245).

    Ein Beschäftigungsverbot nach § 21 Abs. 1 GastG, neben dem ein Zutrittsverbot nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG ausgesprochen werden kann, um eine Umgehung des Beschäftigungsverbotes zu verhindern (vgl. VGH Baden-Württemberg, GewArch 1993, 388; OVG Hamburg, NVwZ-RR 1992, 245), greift indessen erst ein, wenn die Beschäftigung bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht (Michel/Kienzle, a. a. O., § 21 Rdnr. 3).

  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft,

    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Dies legt den Verdacht nahe, dass tatsächlich eine Art Strohmannverhältnis begründet werden soll (s. dazu BVerwG, GewArch 1993, 156, 157; Hahn, GewArch 2003, 441, 444).
  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Es genügt, dass die Behörde unter diesen Gesichtspunkten eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (vgl. BVerwG, NVwZ 2005, 1435 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 14 S 2576/92

    Gaststättenrechtliches Aufenthaltsverbot und Beschäftigungsverbot als milderes

    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Ein Beschäftigungsverbot nach § 21 Abs. 1 GastG, neben dem ein Zutrittsverbot nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG ausgesprochen werden kann, um eine Umgehung des Beschäftigungsverbotes zu verhindern (vgl. VGH Baden-Württemberg, GewArch 1993, 388; OVG Hamburg, NVwZ-RR 1992, 245), greift indessen erst ein, wenn die Beschäftigung bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht (Michel/Kienzle, a. a. O., § 21 Rdnr. 3).
  • VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07

    Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Gastwirt muss schließen

    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - (GewArch 2007, 496 = LKRZ 2007, 475) ausgeführt hat, ist der Vater des Antragstellers, der die Gaststätte zuvor viele Jahre geführt hat, unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, weil er mehrfach gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen hat.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2002, 822; OVG Sachsen, NVwZ-RR 1994, 551, 552; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 7. Auflage 2008, § 45 Rdnr. 86).
  • OVG Sachsen, 11.10.1993 - 1 S 202/93

    Gesetzlicher Parteiwechsel; Zuständigkeit; Nachholung; Anhörung; Klageänderung;

    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2002, 822; OVG Sachsen, NVwZ-RR 1994, 551, 552; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 7. Auflage 2008, § 45 Rdnr. 86).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Auszug aus VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und InfAuslR 2007, 275; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 29. September 2008 - 4 L 1083/08 -, juris, Rn. 6; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 51.
  • VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12

    Überwachungskamera am Eingang zu Gaststätte in Neustadt muss entfernt werden

    Das von dem Sohn der Eheleute C gegen die Anordnung der Auflage angestrengte Eilverfahren blieb erfolglos (s. dazu das Verfahren 4 L 1083/08.NW).
  • VG Karlsruhe, 22.10.2019 - 1 K 4943/17
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung grundsätzlich nicht von der Verpflichtung zur Anhörung entbindet, sondern lediglich gewährleisten soll, dass eine Befolgung des Verwaltungsakts nicht infolge der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (vgl. § 80 Abs. 1 VwGO) in die Ferne hinausgeschoben wird (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 29.09.2008 - 4 L 1083/08.NW -, juris Rn. 6; Engel/Pfau, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Auflage 2019, § 28 Rn. 69; Herrmann, in: BeckOK, VwVfG, Stand: 01.07.2019, § 28 Rn. 27; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 51; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 28 Rn. 37).
  • VG Arnsberg, 25.03.2010 - 14 L 172/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Widerruf der

    Ansonsten ist der Widerruf unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 1 F 23/04 - VG Neustadt, Beschluss vom 9. März 2009 - 4 L 100/09 - N.W.; und VG Neustadt, Beschluss vom 29. September 2008 - 4 L 1083/08 - N.W., zitiert nach Juris.
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