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   VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13.NW   

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https://dejure.org/2013,38445
VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13.NW (https://dejure.org/2013,38445)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29.11.2013 - 1 K 221/13.NW (https://dejure.org/2013,38445)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29. November 2013 - 1 K 221/13.NW (https://dejure.org/2013,38445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 FeV, § 3 StVG
    Umdeutung der Ablehnung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen in eine Entziehungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Gültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
    Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen darf die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland versagt werden, nämlich dann, wenn ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip entweder aus Angaben im Führerschein oder anderen unbestreitbaren Informationen aus dem Ausstellermitgliedsstaat festgestellt wird oder wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer in Deutschland gültigen Sperrfrist erworben wurde (vgl. zum Ganzen zusammenfassend z.B. EuGH, Beschluss vom 28. September 2006 - C 340/05 - , NJW 2007, 1863 zur 2. Führerscheinrichtlinie; Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 -, NJW 2012, 1341 zur 3. Führerscheinrichtlinie, jeweils m.w.N.).

    Dieses Verhalten darf dem Kläger bei Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung aber nicht als nachträglicher Verkehrsverstoß vorgehalten werden, weil seine tschechische Fahrerlaubnis - wie ausgeführt - straßenverkehrsrechtlich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland ohne weiteres anzuerkennen war (vgl. EuGH, Beschluss vom 28. September 2006, a.a.O.).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-334/09

    Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
    Der im EU-Mitgliedsstaat ausgestellte Führerschein gilt als Nachweis dafür, dass der Berechtigte dort seine Fahreignung beim Erwerb der Fahrerlaubnis vollumfänglich nachgewiesen hat (vgl. EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - C-334/09 -, juris, m.w.N.).

    Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde darf gegen den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis die nationalen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung anwenden, wenn ein nachträgliches Verhalten des Betreffenden oder andere Umstände nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis vorliegen, die auch gegenüber dem Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis ein Einschreiten rechtfertigen würden (vgl. EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
    Dieser Schluss ist nur gerechtfertigt, wenn die Aufforderung zur MPU insgesamt anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für das

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
    Ob die gleichzeitig verwirklichte Alkoholfahrt mit 0, 74 Promille BAK, die allerdings nicht zu einem ins Verkehrszentralregister eingetragenen Bußgeldbescheid geführt hat, als nachträglicher Umstand von einigem bzw. selbständigem Gewicht für die Fahreignung des Klägers ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 - BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 11 CS - 06.1923 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 LA 404/07 -, alle juris), und im Rahmen der Anordnung einer MPU die Gesamtschau auf sämtliche früheren, noch nicht getilgten alkohol- und auch drogenbedingten Auffälligkeiten des Klägers eröffnet, braucht nach alledem im vorliegenden Verfahren nicht entschieden zu werden.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
    Die zu weit gefasste und damit unverhältnismäßige Aufforderung durfte der Kläger gänzlich außer acht lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 1/97 -, juris).
  • BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 116.08

    Versagung der Gebrauchmachung von einer in Tschechien erworbenen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
    Aus diesen Gründen kann die ablehnende Entscheidung gemäß § 28 Abs. 5 FeV - ebenso wenig wie eine Feststellungsentscheidung gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV - in eine Fahrerlaubnisentziehung umgedeutet werden (vgl. dazu ausführlich OVG RP, Urteil vom 23. April 2010 - 10 A 11232/09.OVG - a.A. zur - hier nicht einschlägigen - Umdeutung einer Entziehungsverfügung in eine Feststellungsentscheidung gemäß § 28 Abs. 4 FeV vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2009 - 3 B 116/08 -, BA 2009, 350).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
    Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen darf die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland versagt werden, nämlich dann, wenn ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip entweder aus Angaben im Führerschein oder anderen unbestreitbaren Informationen aus dem Ausstellermitgliedsstaat festgestellt wird oder wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer in Deutschland gültigen Sperrfrist erworben wurde (vgl. zum Ganzen zusammenfassend z.B. EuGH, Beschluss vom 28. September 2006 - C 340/05 - , NJW 2007, 1863 zur 2. Führerscheinrichtlinie; Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 -, NJW 2012, 1341 zur 3. Führerscheinrichtlinie, jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
    Ob die gleichzeitig verwirklichte Alkoholfahrt mit 0, 74 Promille BAK, die allerdings nicht zu einem ins Verkehrszentralregister eingetragenen Bußgeldbescheid geführt hat, als nachträglicher Umstand von einigem bzw. selbständigem Gewicht für die Fahreignung des Klägers ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 - BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 11 CS - 06.1923 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 LA 404/07 -, alle juris), und im Rahmen der Anordnung einer MPU die Gesamtschau auf sämtliche früheren, noch nicht getilgten alkohol- und auch drogenbedingten Auffälligkeiten des Klägers eröffnet, braucht nach alledem im vorliegenden Verfahren nicht entschieden zu werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2010 - 10 A 11232/09

    Fahrerlaubnisrecht; Umdeutung einer Entziehungsverfügung; Nachweis der

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
    Aus diesen Gründen kann die ablehnende Entscheidung gemäß § 28 Abs. 5 FeV - ebenso wenig wie eine Feststellungsentscheidung gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV - in eine Fahrerlaubnisentziehung umgedeutet werden (vgl. dazu ausführlich OVG RP, Urteil vom 23. April 2010 - 10 A 11232/09.OVG - a.A. zur - hier nicht einschlägigen - Umdeutung einer Entziehungsverfügung in eine Feststellungsentscheidung gemäß § 28 Abs. 4 FeV vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2009 - 3 B 116/08 -, BA 2009, 350).
  • VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14

    Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig

    Sie verweist auf ihre Bescheide sowie auf das Urteil der Kammer vom 29. November 2013 - 1 K 221/13.NW - und die Rechtsprechung des Bayerischen VGH.
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