Rechtsprechung
   VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9857
VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15.NW (https://dejure.org/2015,9857)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30.04.2015 - 1 L 224/15.NW (https://dejure.org/2015,9857)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30. April 2015 - 1 L 224/15.NW (https://dejure.org/2015,9857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 119 AO, § 10a KAG RP, § 3 Abs 1 KAG RP, § 80 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Erhebung von Ausbaubeiträgen; Beitragsbemessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer hinreichenden Bezeichnung der beitragsfähigen Maßnahme für die Bestimmtheit eines Ausbaubeitragsbescheids

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausbaubeitragsbescheid nur bei hinreichender Bezeichnung von beitragsfähiger Maßnahme rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausbaubeitragsbescheid nur bei hinreichender Bezeichnung von beitragsfähiger Maßnahme rechtmäßig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1988 - 12 B 142/87
    Auszug aus VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15
    Allerdings erfordert § 119 AO weiter, dass der Bescheid angibt, für welche Maßnahme der Beitrag erhoben wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.3.1988 - 12 B 142/87 zum leitungsgebundenen Beitragsrecht; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 24 Rn. 24).

    Ohne die Bezeichnung der Maßnahme in dem Beitragsbescheid ist für den Beitragsschuldner nicht erkennbar, für welche konkrete Maßnahme er letztlich den Beitrag zahlen soll (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8.3.1988, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15
    Eine die Abrechnungseinheit teilende, unzulässige Umverteilung von Beitragslasten liegt nach summarischer Prüfung hier nicht vor, weil die Antragsgegnerin - wie vom OVG RP gefordert (Urteile vom 10.12.2014 - 6 A 10852 und 10853/14; Urteil vom 9.3.2015 - 6 A 10054/15) - diverse Verschonungsregelungen getroffen hat (vgl. § 13 ABS).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15
    Zudem setzt die Annahme einer Abrechnungseinheit gerade nicht voraus, dass alle in ihr zusammengefassten Verkehrsanlagen in einem funktionalen Zusammenhang stehen (BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 und 2104/10), so dass selbst unterschiedlich verkehrsfunktionale Straßenverbindungen in der Abrechnungseinheit für sich genommen weder verbindende noch trennende Wirkung entfalten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15
    Denn auch dort bleibt Anknüpfungspunkt der beitragsfähigen Maßnahme und "Auslöser" der Beitragspflicht die Ausbaumaßnahme an einer konkreten Verkehrsanlage (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.3.2010 - 6 A 11146/09).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15
    Zwar ist eine fehlende Differenzierung zwischen ein- und zweigeschossiger, bzw. nur unterwertiger Bebaubarkeit ausnahmsweise dann ohne Auswirkung auf die Wirksamkeit der Maßstabsregelung, wenn die nur eingeschossig bebaubaren Grundstücke, Garagengrundstücke, Stellplätze usw. nicht mehr als 10 v.H der im Abrechnungsgebiet herangezogenen Grundstücke betrifft (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.6.2008 - 6 C 10255/08).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11

    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei

    Auszug aus VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15
    Allerdings ist bei der Gewichtung anhand der Zahl der Vollgeschosse nach gefestigter Rechtsprechung zwischen ein- und zweigeschossiger Bebaubarkeit zu differenzieren (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 08.03.2017 - 1 L 161/17

    Abgabenrecht, Aufwand, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragssatzung, B-Modell,

    b) Allerdings erfordert § 119 AO weiter, dass der Bescheid angibt, für welche Maßnahme der Beitrag erhoben wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 A 11132/10.OVG - , Beschluss vom 24. Juli 1990 - 12 B 11432/90.OVG - , Beschluss vom 8. März 1988 - 12 B 142/87 - , VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 L 224/15.NW - ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 24 Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht