Rechtsprechung
   VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40393
VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12.NW (https://dejure.org/2012,40393)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30.10.2012 - 4 K 553/12.NW (https://dejure.org/2012,40393)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 4 K 553/12.NW (https://dejure.org/2012,40393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 BauGB, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 4 Abs 1 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 3 BauNVO, § 4 Abs 3 Nr 1 BauNVO
    Zulässigkeit eines Bibelhauses mit Übernachtungsmöglichkeit im allgemeinen Wohngebiet

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines von einer Religionsgemeinschaft betriebenen Bibelheims mit Übernachtungsmöglichkeiten als Beherbergungsbetrieb oder als Anlage für kirchliche Zwecke i.R.d. Gewährung einer Baugenehmigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzung eines Bibelheims für Mennoniten ist auch bei Vorhaltung von Übernachtungsmöglichkeiten als Anlage für kirchliche Zwecke im allgemeinen Wohngebiet zulässig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Anlagen für kirchliche Zwecke sind ebenso wie Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke die in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB definierten Gemeinbedarfsanlagen (BVerwG, NVwZ 2012, 825).

    Gemeint sind Einrichtungen der Infrastruktur, die der Gesetzgeber dem Oberbegriff der "Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs" zugeordnet hat (BVerwG, NVwZ 2012, 825).

    Die Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens innerhalb eines Baugebiets der Baunutzungsverordnung richtet sich - neben der Zweckbestimmung des jeweiligen Baugebiets - nach der Einordnung des Vorhabens in eine bestimmte Begriffskategorie (BVerwG, NVwZ 2012, 825).

    Die den Baugebieten der §§ 2 bis 9 BauNVO allgemein zugewiesenen Nutzungsarten sind ebenso wie die Vorhaben, die ausnahmsweise zugelassen werden können, unzulässig, wenn sie den jeweiligen Gebietscharakter gefährden und deshalb gebietsunverträglich sind ( BVerwG, NVwZ 2008, 786 und NVwZ 2012, 825).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Für emittierende bauliche Anlagen, die - wie hier - nicht nach dem BImSchG genehmigungspflichtig sind, sondern als nicht genehmigungspflichtige Anlagen i.S.d. §§ 22 ff. BImSchG dem Baugenehmigungsverfahren unterliegen, kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG) konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu (BVerwG, NVwZ 2008, 76).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze auf Grund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z.B. zu 6.5 S. 3 und 7.2) und Bewertungsspannen (z.B. A 2.5.3) Spielräume eröffnet (BVerwG, NVwZ 2008, 76).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Die den Baugebieten der §§ 2 bis 9 BauNVO allgemein zugewiesenen Nutzungsarten sind ebenso wie die Vorhaben, die ausnahmsweise zugelassen werden können, unzulässig, wenn sie den jeweiligen Gebietscharakter gefährden und deshalb gebietsunverträglich sind ( BVerwG, NVwZ 2008, 786 und NVwZ 2012, 825).

    Gebietsunverträglich ist ein Vorhaben folglich, wenn es - bezogen auf den Gebietscharakter des Baugebiets, in dem es verwirklicht werden soll - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt ( BVerwG, NVwZ 2008, 786).

  • OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Ungeachtet dessen würde ein möglicher Verstoß gegen § 47 Abs. 1 LBauO nicht zu einer Verletzung der Rechte der Kläger führen, denn die bauordnungsrechtlichen Stellplatzvorschriften sind nicht nachbarschützend (Lang in: Jeromin/Schmidt/Lang, LBauO RhPf, 3. Auflage 2012, § 47 Rn. 103; vgl. auch OVG Bremen, NVwZ-RR 2003, 549; OVG Sachsen, LKV 2006, 471).

    Probleme, die sich aus der Verteilung knappen öffentlichen Straßenraums auf verschiedene Verkehrsteilnehmer ergeben, sind mit den Mitteln des Straßenverkehrsrechts zu lösen (OVG Bremen, NVwZ-RR 2003, 549).

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09

    Folgen der Offenlegung der Übertragung des Eigentums am Grundstück des

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Im Widerspruchsverfahren ist § 173 VwGO i.V.m. § 265 Zivilprozessordnung - ZPO - danach hat die Veräußerung einer Streitsache auf den Prozess grundsätzlich keinen Einfluss - nicht entsprechend anwendbar (OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. Juli 2012 - 1 LC 130/09 -, juris m.w.N.).

    Ob eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück begründen kann, ist höchstrichterlich bisher nicht geklärt (verneinend s. z.B. OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. Juli 2012 - 1 LC 130/09 -, juris; bejahend Bay. VGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - 8 B 97.3444 -, juris in Bezug auf die Anfechtung einer wasserrechtlichen Planfeststellung; offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2002 - 7 B 332/02 -, juris).

  • BVerwG, 05.05.2006 - 7 B 1.06

    Revision gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Kartbahn -

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Die darin aufgeführten Immissionsrichtwerte enthalten konkrete Vorgaben für die rechtliche Beurteilung von Nutzungskonflikten, die anlagenbedingte Lärm- oder Geruchsimmissionen auf benachbarten Grundstücken im Einwirkungsbereich der Anlage hervorrufen ( BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 7 B 1.06 -, juris).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Die Grenze dessen, was Nachbarn an Einwirkungen zugemutet werden kann, deckt sich mit den Anforderungen, die das Bundesimmissionsschutzgesetz für nicht nach Immissionsschutzrecht genehmigungspflichtige Anlagen festgelegt hat (v gl. BVerwG, NVwZ 1984, 509; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 8 A 10548/05.OVG -) .
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Damit überschreitet das Bibelheim vom Nutzungsumfang her jedenfalls nicht die in einem allgemeinen Wohngebiet ebenfalls zulässige Nutzung als Kindergarten, Schule mit Schulsportanlagen oder Jugendzentrum mit Cafeteria (s. näher dazu König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Auflage 2003, § 4 Rn. 50, 51; vgl. auch BVerwG, NJW 1992, 2170 zur Zulässigkeit eines islamischen Gebetsaals für 50 Besucher in einem allgemeinen Wohngebiet).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98

    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Eine Beeinträchtigung liegt - jedenfalls solange der freie Zugang zum Grundstück der Kläger möglich ist - auch nicht darin, dass die angrenzenden Straßen durch Fahrzeuge von Nutzern des Bibelheims frequentiert, insbesondere zum Parken in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG GewArch 1998, 254).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 N 249.05

    Islamisches Kulturhaus mit Gebetsraum im allgemeinen Wohngebiet zulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
    Solche Einwände können die Kläger nur in einem gesonderten Verfahren auf Verpflichtung des Beklagten zum bauaufsichtlichen Einschreiten gegenüber dem Beigeladenen geltend machen (vgl. aber OVG Berlin-Brandenburg, BauR 2008, 647, wonach erhöhte Besucherzahlen während besonderer Festtage u.ä., wie dem Ramadan, von der Gebietsverträglichkeit der Anlage abgedeckt sind).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01

    Allgemeines Wohngebiet: Gebietsversorgung - Versorgungsbedarf -

  • VGH Bayern, 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

  • VGH Bayern, 07.07.1998 - 8 B 97.3444
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2002 - 7 B 332/02

    Nachbarschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung unter Berücksichtigung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

  • VG Freiburg, 12.10.2016 - 6 K 641/16

    Aufhebung einer Baugenehmigung aufgrund optischer Beeinträchtigung einer Moschee

    Rn. 24 - 31; VG München, Beschl. v. 07.06.2005 - M 8 SN 05.1628 -, juris, Rn. 32 - 39; VG Frankfurt, Urt. v. 29.08.2001 - 3 E 815/01 (2) -, NVwZ-RR 2002, 175 = juris, Rn. 48, 54 -56; VG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2008 - 4 K 945/07 -, juris, Rn. 27 - 32; siehe auch VG Neustadt, Urt. v. 30.10.2012 - 4 K 553/12.NW -, juris, Rn. 53 ff. zu einem Bibelheim mit 17 Stellplätzen und 68 Übernachtungsmöglichkeiten im allgemeinen Wohngebiet; a.A. zu einem islamischen Gebetshaus im allgemeinen Wohngebiet, wenn damit in einem erheblichen Zeitraum, nämlich an 200 Tagen im Jahr und davon an 130 in besonders intensiver Form eine Nutzung ggf. auch noch mitten in der Nachtzeit verbunden sei OVG NdS, Beschl.v. 07.12.2009 - 1 LA 255/08 -, BauR 2010, 433 = NVwZ-RR 2010, 219 = juris, Rn.17 - 23 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht