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   VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18   

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VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18 (https://dejure.org/2018,10814)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 02.05.2018 - 7 B 1821/18 (https://dejure.org/2018,10814)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 7 B 1821/18 (https://dejure.org/2018,10814)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Oldenburg, 13.02.2018 - 7 A 119/18

    Asyl; Homosexualität; Marokko

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Sie kann im Einzelfall zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen (Fortführung der Rechtsprechung nach dem Gerichtsbescheid vom 13. Februar 2018 - 7 A 119/18 -, juris, mit Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 14. Februar 2018).

    Ein Anspruch eines Marokkaners auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft könnte angesichts einer geltend gemachten Homosexualität zwar aus § 3 AsylG folgen (vgl. dazu grundsätzlich Gerichtsbescheid vom 13. Februar 2018, 7 A 119/18, juris).

    Ausgehend von diesen rechtlichen Maßstäben können die Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung nach § 3 Abs. 1 AsylG bei homosexuellen Marokkanern grundsätzlich (unbeschadet der Prüfung des Einzelfalls) erfüllt sein (so schon: Gerichtsbescheid vom 13. Februar 2018 -, 7 A 119/18 -, juris).

    Auch in den Jahren 2013 und 2007 hatte es offenbar Verurteilungen wegen Homosexualität gegeben (Auskunft amnesty international ans Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 1. April 2015 S. 2 f.), vgl. zum Ganzen Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 24. Februar 2016 - 1 A 4022/14 -, V. n. b., und Gerichtsbescheid vom 13. Februar 2018 - 7 A 119/18 - juris).

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Dabei setzt die unmittelbar - d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - drohende Verfolgung eine Gefährdung voraus, die sich schon soweit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt rechnen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009 - 10 C 24/08 -, juris, Rn. 14).

    Danach ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009, a.a.O., Rn. 18; BVerwG, Urt. v. 27. April 2010, a.a.O., Rn. 23).

    Folglich greift im Rahmen der Flüchtlingsanerkennung die Beweiserleichterung auch dann, wenn im Zeitpunkt der Ausreise keine landesweit ausweglose Lage bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009, a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Für die Bedrohung im Sinne von § 3 AsylG ist unabhängig von der Frage, ob der schutzsuchende Ausländer in seinem Herkunftsstaat bereits vorverfolgt, also auf der Flucht vor eintretender oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat, oder ob er aber unverfolgt ausgereist ist, der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris, Rn. 22).

    Danach ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009, a.a.O., Rn. 18; BVerwG, Urt. v. 27. April 2010, a.a.O., Rn. 23).

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Dies gilt insbesondere auch im Verfahren nach § 123 VwGO i.V.m. § 71 Abs. 5, Abs. 1 AsylG wie hier (BVerfG, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 -, juris).

    Im Ergebnis ändert dies aber hier schon angesichts der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides nichts und darf offen bleiben, wie im Einzelnen verfahrensrechtlich vorzugehen wäre, zumal in jedem Falle der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hinreichend Rechnung zu tragen ist (siehe BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 -, juris).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Diese gesetzlichen Vorgaben entsprechen Art. 10 Abs. 1 lit. d Qualifikationsrichtlinie RL 2011/95/EU (und auch Qualifikationsrichtlinie a.F. - 2004 -) Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Vierte Kammer, Urteil vom 7. November 2013 - C-199/12 bis C-201/12 -, juris) ist Art. 10 Abs. 1 lit. d Qualifikationsrichtlinie a.F. (Richtlinie 2004/83/EG) dahin auszulegen, dass das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaubt, dass diese Personen als eine bestimmte soziale Gruppe anzusehen sind.
  • VG Hamburg, 10.08.2017 - 2 A 7784/16

    Flüchtlingsanerkennung für homosexuelle Männer aus Marokko

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Es ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass in Fällen der Homosexualität die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft dem Grunde nach in Betracht kommen kann (vgl. statt vieler: Urteile des Verwaltungsgerichtes Hamburg vom 10. August 2017 - 2 A 7784/16 -, und des Verwaltungsgerichtes Köln vom 14. Juli 2017 - 3 K 1080/16.A -, jew. juris und mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Schon daher ist der Eilantrag abzulehnen, da es auf ein "Durchentscheiden" des Gerichts nicht mehr ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - und BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 - , jew. juris), sich der angegriffene Bescheid in der Hauptsache als rechtmäßig erweist und den Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt, § 113 Abs. 1 VwGO, eine Anfechtungsklage mithin unbegründet und abzuweisen wäre.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Schon daher ist der Eilantrag abzulehnen, da es auf ein "Durchentscheiden" des Gerichts nicht mehr ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - und BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 - , jew. juris), sich der angegriffene Bescheid in der Hauptsache als rechtmäßig erweist und den Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt, § 113 Abs. 1 VwGO, eine Anfechtungsklage mithin unbegründet und abzuweisen wäre.
  • BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Die besondere Eilbedürftigkeit ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jedenfalls gegen die Durchführung der Abschiebung (und dementsprechend auch hier) eine Folge davon, dass der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden darf, § 59 Abs. 1 Satz 7 AufenthG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris).
  • VG Schleswig, 11.12.2017 - 4 B 168/17

    Entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992)

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18
    Angesichts der dargetanen Verfahrenskonstellation könnte in Betracht kommen, den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 Satz 3 VwGO, §§ 75, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG (als Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch) zu behandeln (so z. B.: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 4 B 168/17 -, juris; a.A.: Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 15 B 4417/17 - Vnb.).
  • VG Berlin, 02.05.2019 - 34 K 74.19

    Asylrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären

    In Übereinstimmung mit diesen Erkenntnissen geht auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung von einer Verfolgung Homosexueller in Marokko aus (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 7 B 1821/18 -, juris Rn. 31 ff. m.w.Nachw.; VG Dresden, Urteil vom 1. März 2018 - 7 K 1327/17.A, Entsch.-Abdr. S. 5 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 10. August 2017 - 2 A 7784/16 -, juris Rn. 25 ff. m.w.Nachw.).
  • VG Oldenburg, 17.05.2019 - 7 A 919/19

    Asyl; Gesundheit; Grundversorgung; Kardiomyopathie; Klageabweisung als

    - Beschluss vom 2. Mai 2018 - 7 B 1821/18.
  • VG Oldenburg, 28.11.2019 - 7 B 3364/19

    Asyl; Lage; Marokko; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil;

    - Beschluss vom 2. Mai 2018 - 7 B 1821/18 -.
  • VG Berlin, 06.10.2021 - 34 K 1081.17

    Marokko: Flüchtlingseigenschaft bei Gruppenverfolgung Homosexueller

    Juli 2019 - W 8 K 19.30264 -, juris Rn. 39 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 7 B 1821/18 -, juris Rn. 31 ff. m.w.Nachw.; VG Dresden, Urteil vom 1. März 2018 - 7 K 1327/17.A, Entsch.-Abdr.
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