Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12134
VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09 (https://dejure.org/2009,12134)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - 5 A 254/09 (https://dejure.org/2009,12134)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 5 A 254/09 (https://dejure.org/2009,12134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Klagebefugnis von Berufsfischern gegen Offshore-Windpark in der Nordsee

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 Abs. 1 GG; § 4 BImSchG; § 9 Abs. 1 BImSchG; § 16 Abs. 1 Nds. FischG
    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids; Klagebefugnis von Berufsfischern gegen einen Offshore-Windpark in der Nordsee i.R.e. Drittanfechtungsklage; Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs am Fischfang in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gericht weist Klagen von Fischern gegen Offshore-Windparks ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fischer können sich nicht gegen Offshore-Windparks wehren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids; Klagebefugnis von Berufsfischern gegen einen Offshore-Windpark in der Nordsee i.R.e. Drittanfechtungsklage; Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs am Fischfang in den ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 4795/03
    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Die durch diese Verordnung geschützten zentralen Güter wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Meeresumwelt dienen dem Schutz der Allgemeinheit, ohne dass diese Vorschrift für einen bestimmten Personenkreis individualisierbar wäre (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Rechtsschutz setzt erst dort ein, wo eine gesetz- und rechtswidrige Entziehung dieser Chancen zur Folge hätte, dass der Gewerbebetrieb des Betroffenen schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

    Ein die Existenz des Gewerbebetriebes gefährdender Eingriff liegt erst dann vor, wenn absehbar ist, dass die Fischereierträge infolge der Errichtung des Windparks in einer die Fortführung seines Gewerbebetriebes gefährdenden Weise zurückgegangen sind und überdies auch ein Ausweichen in andere Seegebiete nicht möglich ist, weil der Aktionsradios des Schiffes begrenzt und die Fangplätze wegen ihrer natürlichen Bedingungen ortsgebunden sind (vgl. BVerwG, a.a.O.; dem folgend VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff. und OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - a.a.O.).

    Eventuell durch den Windpark verursachte verlängerte Anfahrtswege und eine Verdichtung des Konkurrenzdrucks auf den verbleibenden Flächen sind dabei ohne Weiteres hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 110.64 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Der der Beigeladenen erteilte Vorbescheid lässt keine objektiv berufsregelende Tendenz erkennen (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004, 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 4795/02

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Die durch diese Verordnung geschützten zentralen Güter wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Meeresumwelt dienen dem Schutz der Allgemeinheit, ohne dass diese Vorschrift für einen bestimmten Personenkreis individualisierbar wäre (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Rechtsschutz setzt erst dort ein, wo eine gesetz- und rechtswidrige Entziehung dieser Chancen zur Folge hätte, dass der Gewerbebetrieb des Betroffenen schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

    Ein die Existenz des Gewerbebetriebes gefährdender Eingriff liegt erst dann vor, wenn absehbar ist, dass die Fischereierträge infolge der Errichtung des Windparks in einer die Fortführung seines Gewerbebetriebes gefährdenden Weise zurückgegangen sind und überdies auch ein Ausweichen in andere Seegebiete nicht möglich ist, weil der Aktionsradios des Schiffes begrenzt und die Fangplätze wegen ihrer natürlichen Bedingungen ortsgebunden sind (vgl. BVerwG, a.a.O.; dem folgend VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff. und OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - a.a.O.).

    Eventuell durch den Windpark verursachte verlängerte Anfahrtswege und eine Verdichtung des Konkurrenzdrucks auf den verbleibenden Flächen sind dabei ohne Weiteres hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 110.64 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

  • OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04

    Offshore-Windenergiepark kontra Fischerei

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Die durch diese Verordnung geschützten zentralen Güter wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Meeresumwelt dienen dem Schutz der Allgemeinheit, ohne dass diese Vorschrift für einen bestimmten Personenkreis individualisierbar wäre (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Ein die Existenz des Gewerbebetriebes gefährdender Eingriff liegt erst dann vor, wenn absehbar ist, dass die Fischereierträge infolge der Errichtung des Windparks in einer die Fortführung seines Gewerbebetriebes gefährdenden Weise zurückgegangen sind und überdies auch ein Ausweichen in andere Seegebiete nicht möglich ist, weil der Aktionsradios des Schiffes begrenzt und die Fangplätze wegen ihrer natürlichen Bedingungen ortsgebunden sind (vgl. BVerwG, a.a.O.; dem folgend VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff. und OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - a.a.O.).

    Der der Beigeladenen erteilte Vorbescheid lässt keine objektiv berufsregelende Tendenz erkennen (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004, 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03

    Bewilligung; drittschützende Wirkung; Gewerbebetrieb; Küstengewässer;

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Dieser unterfällt damit dem Gemeingebrauch, auf dessen Aufrechterhaltung kein Anspruch besteht und mit dem besondere Nutzungsrechte nicht verbunden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris).

    Denn die o.g. Bestimmungen ermöglichen öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Seefischerei und dienen dem Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung des Fischfangs, ohne aber den Klägern private Aneignungsrechte einzuräumen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris sowie Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - NUR 2005, 604 ff.).

    Die Kläger haben hinsichtlich ihrer Fischereibetriebe keinen Anspruch auf Schaffung oder Aufrechterhaltung ihnen günstiger Benutzungsverhältnisse (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris) und müssen die erlaubte Benutzung des Meeres durch andere und rechtmäßiges Vorgehen Dritter hinnehmen, sofern dieses - hier durch den Betrieb des Windparks - den Gewerbebetrieb nicht ernsthaft in seinem Bestand gefährdet und dieser unerträglich getroffen würde.

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2005 - 7 ME 289/04

    Bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss eines Rahmenbetriebsplans für

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Denn die o.g. Bestimmungen ermöglichen öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Seefischerei und dienen dem Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung des Fischfangs, ohne aber den Klägern private Aneignungsrechte einzuräumen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris sowie Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - NUR 2005, 604 ff.).

    Rechtsschutz setzt erst dort ein, wo eine gesetz- und rechtswidrige Entziehung dieser Chancen zur Folge hätte, dass der Gewerbebetrieb des Betroffenen schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

    Der der Beigeladenen erteilte Vorbescheid lässt keine objektiv berufsregelende Tendenz erkennen (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004, 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Ein mögliches Fischereirecht in der Nordsee umfasst nämlich nicht den Anspruch auf einen bestimmten Fanggrund oder einen Fischreichtum (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - juris; vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 5 B 961/06 - V.n.b.).

    Rechtsschutz setzt erst dort ein, wo eine gesetz- und rechtswidrige Entziehung dieser Chancen zur Folge hätte, dass der Gewerbebetrieb des Betroffenen schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - juris; ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03

    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Obwohl es im hier zu entscheidenden Rechtsstreit noch nicht um eine Vollgenehmigung des O.-Windparks R. geht, kann der angefochtene Vorbescheid bei Eintritt seiner Unanfechtbarkeit das weitere Genehmigungsverfahren präjudizieren und die Kläger von der Geltendmachung weiterer Rechtsbehelfe ausschließen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006 - 7 KS 81/03 - juris).
  • BVerwG, 25.02.1954 - I B 196.53

    Rechtsstellung des Nachbarn bei baurechtlichen Dispensen - Zweckbestimmung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Im Fall der hier erhobenen Drittanfechtungsklage hängt die Klagebefugnis der Kläger, die nicht Adressaten des Verwaltungsaktes sind, im Sinne der so genannten Schutznormtheorie davon ab, ob die Möglichkeit einer Verletzung von Rechtsnormen besteht, die ausschließlich oder zumindest neben dem mit ihnen verfolgten allgemeinen Interesse auch dem Schutz von Individualinteressen der Kläger zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1954 - I B 196.53 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 8. März 2006 - 7 KS 146/02 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Betroffene Dritte müssen daher bereits gegen den Vorbescheid vorgehen, soweit dieser den Dritten betreffende Regelungen enthält (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30. März 1999 - 1 M 897/99 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09
    Im Fall der hier erhobenen Drittanfechtungsklage hängt die Klagebefugnis der Kläger, die nicht Adressaten des Verwaltungsaktes sind, im Sinne der so genannten Schutznormtheorie davon ab, ob die Möglichkeit einer Verletzung von Rechtsnormen besteht, die ausschließlich oder zumindest neben dem mit ihnen verfolgten allgemeinen Interesse auch dem Schutz von Individualinteressen der Kläger zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1954 - I B 196.53 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 8. März 2006 - 7 KS 146/02 - juris).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - 1 L 86/10

    Dienstliche Regelbeurteilung eines Bundesbeamten; eigenständige

    Insoweit ist aufgrund des Urteiles des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 26. Juli 2010 (Az.: 5 A 254/09 MD) und des nachfolgenden Beschlusses des erkennenden Senates vom 2. Dezember 2010 (Az.: 1 L 149/10) mittlerweile geklärt, dass die Beklagte das diesbezügliche Stellenbesetzungsverfahren in rechtlich nicht zu erinnernder Weise abgebrochen hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11

    Besetzung eines Dienstpostens bei bestehender Konkurrenz und Aufhebung des

    Denn dieses hat darauf abgestellt, dass die Ausschreibung des vorbezeichneten Dienstpostens - wie in seinem zwischenzeitlich rechtkräftigen ( siehe: Beschluss des Senates vom 2. Dezember 2010 - Az.: 1 L 149/10 - ) Urteil vom 26. Juli 2010 in dem Verfahren 5 A 254/09 MD festgestellt - rechtmäßig zurückgenommen worden ist.
  • VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids;

    Vielmehr trug der Prozessbevollmächtigte der Kläger im Parallelverfahren 5 A 254/09 vor, aufgrund der Variabilität der Bioproduktion und des Wanderungsverhaltens der Fisch- und Krustentiere (auch in dem Parallelverfahren gehen die Kläger der Plattfisch- und Speisekrabbenfischerei nach) lasse sich eine Wertminderung für die klägerischen Betriebe (dort bezogen auf den O.-Windpark R. vor B.) nicht greifen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht