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VG Oldenburg, 03.11.1971 - III A 389/70 |
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Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 03.11.1971 - III A 389/70
- VG Oldenburg, 17.05.1973 - III A 227/72
- VG München, 28.06.1973 - XII-69.4248
- BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74
Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein …
Von dem Grunde nach ähnlichen Erwägungen hat sich ersichtlich auch die Beklagte bei ihrer früheren Praxis leiten lassen, nach der sie - offenbar unter Berücksichtigung der "Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr" vom 21. September 1961 (VMBl. S. 542) - nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur die fiktiven Kosten für eine Ausbildung an einer Ingenieurschule außerhalb der Bundeswehr zuzüglich der ent standenen mittelbaren Ausbildungskosten als Erstattungsbetrag festgesetzt hat (vgl. insoweit den Sachverhalt, der den Aussetzungsund Vorlagebeschlüssen des VG Oldenburg vom 3. November 1971 - III A 389/70 -, des VG München vom 28. Juni 1973 - XII 4.248/69 - [BVerfGE 39, 128 (131, 136 f.)] und dem Urteil des OVG Münster vom 26. Juni 1975 - I A 927/74 - [a.a.O.] zugrunde lag). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines …
Von dem Grunde nach ähnlichen Erwägungen hat sich ersichtlich auch die Beklagte bei ihrer früheren Praxis leiten lassen, nach der sie - offenbar unter Berücksichtigung der "Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr" vom 21. September 1961 (VMBl. S. 542) - nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur die fiktiven Kosten für eine entsprechende Ausbildung außerhalb der Bundeswehr zuzüglich der entstandenen mittelbaren Ausbildungskosten als Erstattungsbetrag festgesetzt hat (vgl. insoweit den Sachverhalt, der den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen des VG Oldenburg vom 3. November 1971 - III A 389/70 -, des VG München vom 28. Juni 1973 - XII 4248/69 - [BVerfGE 39, 128 (131, 136 f.)] und der dem Urteil des OVG Münster vom 26. Juni 1975 - I A 927/74 - [a.a.O.] zugrunde lag). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 114.74
Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei vorzeitiger …
Von dem Grunde nach ähnlichen Erwägungen hat sich ersichtlich auch die Beklagte bei ihrer früheren Praxis leiten lassen, nach der sie - offenbar unter Berücksichtigung der "Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr" vom 21. September 1961 (VMBl. S. 542) - nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur die fiktiven Kosten für eine entsprechende Ausbildung außerhalb der Bundeswehr zuzüglich der entstandenen mittelbaren Ausbildungskosten als Erstattungsbetrag festgesetzt hat (vgl. insoweit den Sachverhalt, der den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen des VG Oldenburg vom 3. November 1971 - III A 389/70 -, des VG München vom 28. Juni 1973 - XII 4248/69 - [BVerfGE 39, 128 [131, 136 f.]] und der dem Urteil des OVG Münster vom 26. Juni 1975 - I A 927/74 - [a.a.O.] zugrunde lag). - BVerwG, 11.02.1977 - 6 C 15.76
Berufssoldat - Vorläufige Dienstenthebung - Kürzung der Dienstbezüge - …
Von dem Grunde nach ähnlichen Erwägungen hat sich ersichtlich auch die Beklagte bei ihrer früheren Praxis leiten lassen, nach der sie - offenbar unter Berücksichtigung der "Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr" vom 21. September 1961 (VMBl. S. 542) - nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur die fiktiven Kosten für eine Ausbildung an einer Ingenieurschule außerhalb der Bundeswehr zuzüglich der entstandenen mittelbaren Ausbildungskosten als Erstattungsbetrag festgesetzt hat (vgl. insoweit den Sachverhalt, der den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen des VG Oldenburg vom 3. November 1971 - III A 389/70 -, des VG München vom 28. Juni 1973 - XII 4248/69 - [BVerfGE 39, 128 (131, 136 f.)] und der dem Urteil des OVG Münster vom 26. Juni 1975 - I A 927/74 - [a.a.O.] zugrunde lag). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 217.73
Rückzahlung von Ausbildungskosten bei der Bundeswehr zum Flugzeugführer nach …
Von dem Grunde nach ähnlichen Erwägungen hat sich ersichtlich auch die Beklagte bei ihrer früheren Praxis leiten lassen, nach der sie - offenbar unter Berücksichtigung der "Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr" vom 21. September 1961 (VMBl. S. 542) - nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur die fiktiven Kosten für eine entsprechende Ausbildung außerhalb der Bundeswehr zuzüglich der entstandenen mittelbaren Ausbildungskosten als Erstattungsbetrag festgesetzt hat (vgl. insoweit den Sachverhalt, der den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen des VG Oldenburg vom 3. November 1971 - III A 389/70 -, des VG München vom 28. Juni 1973 - XII 4248/69 - [BVerfGE 39, 128 [131, 136 f.]] und der dem Urteil des OVG Münster vom 26. Juni 1975 - I A 927/74 - [a.a.O.] zugrunde lag).