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   VG Oldenburg, 04.07.2008 - 2 B 1939/08   

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VG Oldenburg, 04.07.2008 - 2 B 1939/08 (https://dejure.org/2008,41690)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04.07.2008 - 2 B 1939/08 (https://dejure.org/2008,41690)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 2 B 1939/08 (https://dejure.org/2008,41690)
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  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 2 B 1939/08
    Die Bestimmung von Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG ist grundsätzlich Aufgabe der Versammlungsbehörde, die aufgrund ihrer Sach- und Ortsnähe am ehesten beurteilen kann, welche Auflagen geeignet, erforderlich und angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NJW 2001, 2072).

    Sind solche Auflagen aber nicht erlassen worden oder sind erlassene Auflagen- wie hier - zu beanstanden und kann ihr Erlass wegen der Eilbedürftigkeit nicht abgewartet werden, ist es Aufgabe der Verwaltungsgerichte nach § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO , die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit Auflagen zu verbinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2001, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 11 ME 117/06 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NdsVBl. 2006, 226).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 2 B 1939/08
    Voraussetzung ist, dass die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist und eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung der Versammlungsfreiheit als elementarem Freiheitsrecht und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ergibt, dass ein Verbot zum Schutze anderer gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NJW 1985, 2395).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 2 B 1939/08
    Bloße Vermutungen ohne das Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte genügen dafür nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NVwZ 1998, 834).
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 2 B 1939/08
    Unter öffentlicher Sicherheit wird die Unversehrbarkeit von Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen sowie der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates, der Rechtsordnung und der grundlegenden staatliches Einrichtungen verstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NJW 2001, 1409 f. [BVerfG 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01] ; BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NJW 2001, 2076 f. [BVerfG 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01] ).
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2006 - 11 ME 117/06

    Anmeldung einer Kundgebung der NPD unter freiem Himmel; Vollständiges

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 2 B 1939/08
    Sind solche Auflagen aber nicht erlassen worden oder sind erlassene Auflagen- wie hier - zu beanstanden und kann ihr Erlass wegen der Eilbedürftigkeit nicht abgewartet werden, ist es Aufgabe der Verwaltungsgerichte nach § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO , die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit Auflagen zu verbinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2001, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 11 ME 117/06 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NdsVBl. 2006, 226).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.07.2008 - 2 B 1939/08
    Unter öffentlicher Sicherheit wird die Unversehrbarkeit von Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen sowie der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates, der Rechtsordnung und der grundlegenden staatliches Einrichtungen verstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NJW 2001, 1409 f. [BVerfG 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01] ; BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NJW 2001, 2076 f. [BVerfG 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01] ).
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