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   VG Oldenburg, 06.11.2013 - 3 B 6437/13   

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VG Oldenburg, 06.11.2013 - 3 B 6437/13 (https://dejure.org/2013,31162)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06.11.2013 - 3 B 6437/13 (https://dejure.org/2013,31162)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06. November 2013 - 3 B 6437/13 (https://dejure.org/2013,31162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • juricom.de (Kurzinformation)

    Zur Zustellungspraxis des BAMF in den Asylverfahren

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05

    Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis;

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.11.2013 - 3 B 6437/13
    Zudem setzt die Heilung von Zustellungsmängeln voraus, dass die Behörde den Willen hatte, eine Zustellung vorzunehmen und den Bescheid bekannt zu geben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 6 B 65.05 - juris, Rn. 7).

    Selbst wenn davon ausgegangen werden müsste, dass die Antragsgegnerin systematisch und bewusst die Zustellungsvorschrift missachtet (wofür Überwiegendes spricht, weil die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 31. Oktober 2013 mitgeteilt hat, die Zustellung an den Bevollmächtigten verbessere die effektive Wahrnehmung des Rechtsschutzes nach § 34 a AsylVfG n.F., verletze den Ausländer nicht in seinen Rechten und dieser könne sich nicht mit Erfolg auf eine unwirksame Zustellung berufen), würde ein Bekanntgabe- und Zustellungswille nicht in Frage gestellt, sofern - wie hier - davon auszugehen ist, dass ein Wille zur Auslösung von Rechtsfolgen gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 6 B 65.05 - juris, Rn. 8).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.11.2013 - 3 B 6437/13
    Der Empfangsberechtigte hat das Schriftstück im Sinne von § 8 VwZG erhalten, "wenn es ihm vorgelegen hat und er die Möglichkeit hatte, von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen; dass er es auch in Besitz genommen hat, ist nicht zu fordern" (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - juris).

    Voraussetzung dafür ist, dass der maßgebliche Bescheid mit Wissen und Wollen der Behörde in der Absicht, Rechtsfolgen auszulösen, aus dem internen Bereich herausgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - juris, Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 7 KS 25/11

    Entscheidung über die Kostentragung im Falle einer Klagerücknahme im

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.11.2013 - 3 B 6437/13
    Zu Lasten der Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn der Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30. März 2011 - 7 KS 25/11 - juris).
  • BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92

    1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.11.2013 - 3 B 6437/13
    "Empfangsberechtigter" ist derjenige, an den die Zustellung des Bescheids nach dem Gesetz zu richten war (BFH, Urteil vom 25. Januar 1994 - VIII R 45/92 - juris).
  • VG Oldenburg, 25.11.2013 - 3 A 6435/13

    Zustellung, Empfangsberechtigter, Heilung, Zustellungsmangel, Bekanntgabe,

    Auszug aus VG Oldenburg, 06.11.2013 - 3 B 6437/13
    Der am 23. Oktober 2013 gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der von den Antragstellern erhobenen Klage (3 A 6435/13) gegen die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) vom 15. Oktober 2013 ist nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 34 a Abs. 2 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) unzulässig, weil die von den Antragstellern am 23. Oktober 2013 erhobene Klage gegen die in den Bescheiden vom 15. Oktober 2013 enthaltenen Abschiebungsanordnungen unzulässig ist.
  • VG Göttingen, 09.12.2013 - 2 B 869/13

    Abschiebungsanordnung; Dublin-Verfahren; Familieneinheit; Heilung des

    Deshalb hat das Bundesamt in den Fällen des § 27a AsylVfG bis auf weiteres sein Verfahren an § 31 Abs. 1 Sätze 4 und 6 in der derzeit geltenden Fassung auszurichten, solange diese Vorschriften unverändert Fortgeltung beanspruchen (so im Ergebnis auch VG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2013 - 10 A 430/12 -, zit. nach juris Rn. 16; VG Oldenburg, Beschlüsse vom 6. November 2013 - 3 B 6437/13 -, zit. nach juris Rn. 3; und vom 14. November 2013 - 3 B 6286/13 -, zit. nach juris Rn. 4).
  • VG Magdeburg, 22.05.2014 - 3 A 452/13
    Dabei muss es den Klägern möglich sein, den Bescheid gegenständlich oder auch nur inhaltlich zur Kenntnis nehmen zu können (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 29. November 2013, 8 L 4279/13.F.A; VG Oldenburg, Beschluss vom 6. November 2013, 3 B 6437/13; jeweils zitiert nach juris).
  • VG Hannover, 20.10.2014 - 3 B 11696/14

    Ablehnung; Abschiebung; Anordnungsgrund; Asylantrag; Einstweilige Anordnung;

    Die Kosten sind entgegen der Auffassung des VG Oldenburg (B. vom 06.11.2013, - 3 B 6437/13 -, juris) auch nicht gemäß § 155 Abs. 4 VwGO der Antragsgegnerin aufzuerlegen.
  • VG Hamburg, 18.11.2013 - 10 AE 4634/13

    Klageerhebung vor Zustellung eines Bescheids an den Ausländer; Abschiebung nach

    Jedenfalls wurde die durch Zustellung an den Bevollmächtigten fehlerhafte Bekanntgabe des Bescheides vom 22.10.2013 dadurch vor Klagerhebung und Antragstellung geheilt (§ 8 VwZG), dass der Bevollmächtigte den Bescheid noch vor Klagerhebung und Antragstellung an den Betroffenen persönlich ausgehändigt hat (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 21.6.2013, 10 A 430/12; VG Oldenburg, Beschl. v. 6.11.2013, 3 B 6437/13; beide in juris).
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