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   VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00, 11 A 1924/00   

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VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00, 11 A 1924/00 (https://dejure.org/2002,23054)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07.08.2002 - 11 A 1559/00, 11 A 1924/00 (https://dejure.org/2002,23054)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07. August 2002 - 11 A 1559/00, 11 A 1924/00 (https://dejure.org/2002,23054)
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  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie auf Ausgrenzung des Individuums gerichtet sind und nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaats aufgrund des dort herr schenden Systems allgemein hinzunehmen haben, somit den Verfolgten in eine ausweglose Lage versetzen (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341 sowie 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000 und 961/86 - InfAuslR 1990, 21).

    Dem Asylsuchenden ist aus humanitären Gründen der weitere Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen, wenn das Leben oder die Freiheit wegen bestimmter individueller Merkmale bedroht sind oder die konkrete Gefahr menschenunwürdiger Behandlung besteht oder im Heimatland Leib und Leben durch Bürgerkriege oder schwere innere Unruhen gefährdet sind (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000 und 961/86 - InfAuslR 1990, 21).

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Jeder Angehörige der Gruppe ist dann von deren Verfolgungsschicksal in seiner Person unmittelbar als mitbetroffen anzusehen, wenn nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen (BVerwG, Urteile vom 2. August 1983 - 9 C 599/81 -, a.a.O., und vom 30. Oktober 1984 - 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232), wobei "auch eine frühere Gruppenverfolgung bei den von ihr Betroffenen zur Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes um die Prognose künftiger Verfolgungsgefährdung" führt und "jeder von der Regelvermutung erfasste Gruppenangehörige ohne Rücksicht darauf als vorverfolgt anzusehen (ist), ob sich solche Verfolgungsmaßnahmen in seiner Person verwirklicht hatten" (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 85.87 - InfAuslR 1988, 194).

    Hat ein Asylbewerber allerdings schon einmal politische Verfolgung erlitten, so kann ihm asylrechtlicher Schutz nur dann versagt werden, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahme mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerwG, Urteil vom 2. August 1983 - 9 C 599.81 -, a.a.O.).

  • VG Hannover, 25.09.2001 - 8 A 2977/98
    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Angehörigen des Volkes der Roma in Mazedonien droht derzeit wegen ihrer Volkszugehörigkeit keine politische Verfolgung durch die mazedonische Hoheitsgewalt oder andere ethnische Gruppen wie etwa die Albaner (so auch VG Hannover, Urteil vom 25. September 2001 - 8 A 2977/98 -).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Dabei ist eine "auf eine absehbare Zeit ausgerichtete Zukunftsprognose" vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 31. März 1981 - 9 C 286.80 - Buchholz 402.24 Nr. 27 zu § 28 AuslG).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die oberste Landesbehörde ,,trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde" (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 - DVBl. 1996, 205) davon abgesehen hat, einen generellen Abschiebestopp nach § 54 AuslG anzuordnen.
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Es kommt somit darauf an, ob in diesem Zeitpunkt festgestellt werden kann, dass dem Asylsuchenden im Heimatstaat gegenwärtig oder in absehbarer Zeit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 27. April 1982 - 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die oberste Landesbehörde ,,trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde" (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 - DVBl. 1996, 205) davon abgesehen hat, einen generellen Abschiebestopp nach § 54 AuslG anzuordnen.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Handelt es sich dabei um Maßnahmen, die als asylrechtlich relevante politische Verfolgung anzusehen sind, ist "in aller Regel davon auszugehen, dass sich diese Verfolgung gegen jeden Angehörigen der verfolgten Gruppe richtet" (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juli 1980, a.a.O., sowie 1. Juli 1987 - 2 BvR 478 und 962/86 - BVerfGE 76, 143).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97

    Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Vor allem aber kommt es bei Ausländern, die Gebietskontakt mit einem Drittstaat gehabt haben, auf die tatsächliche Möglichkeit des Anbringens eines Schutzgesuches zumindest dann nicht an, wenn sie die Hindernisse hierfür selbst zu verantworten haben, weil sie in ihre eigene Handlungs- und Verantwortungssphäre fallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1997 - 9 C 5.97 - BVerwGE 105, 194 = NVwZ 1999, 313).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2002 - 11 A 1559/00
    Da für die außerhalb des Gastlandes entstandenen Fluchtgründe regelmäßig ein gewisser Beweisnotstand anzuerkennen ist, genügt es für diese Gründe im Gegensatz zu den innerhalb des Gastlandes entstandenen, dass sie nicht nachgewiesen, sondern lediglich glaubhaft gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 29. November 1977 - 1 C 33.71- BVerw- GE 55, 82, 86).
  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 145.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

  • BVerwG, 05.03.1973 - I B 4.73

    Antrag auf Asyl eines syrischen Staatsangehörigen - Würdigung des Asylvorbringens

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

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