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   VG Oldenburg, 08.02.2018 - 12 B 67/18   

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https://dejure.org/2018,14694
VG Oldenburg, 08.02.2018 - 12 B 67/18 (https://dejure.org/2018,14694)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08.02.2018 - 12 B 67/18 (https://dejure.org/2018,14694)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 12 B 67/18 (https://dejure.org/2018,14694)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 188/18

    Aufschiebende Wirkung, Wiederherstellung; einstweilige Maßnahme; Schmierfahrt;

    Mit Beschluss vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - stellte die Vorinstanz die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 8. September 2017 - 12 A 50/18 - gegen den Genehmigungsbescheid wieder her.

    Am 30. Juli 2018 hat der Antragsteller den Erlass einstweiliger Sicherungsmaßnahmen zur Einstellung der Betriebsfortführung der vier bereits errichteten Windenergieanlagen des Windparks E. beantragt, da diese unter Missachtung der gerichtlichen Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - und vom 28. Mai 2018 - 12 ME 25/18 - beständig in Betrieb seien.

    Im Übrigen sei die Umlagerung weder Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids noch des vorangegangenen Eilverfahrens - 12 B 67/18 - gewesen, sodass das entsprechende Vorbringen des Antragstellers dem hier vorliegenden bloßen Annexantrag nicht zum Erfolg verhelfen könne.

    Durch den nach Maßgabe des Beschlusses des Senats vom 28. Mai 2018 - 12 ME 25/18 - (RdL 2018, 275 ff., hier zitiert nach juris) rechtskräftig gewordenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - wurde die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 8. September 2017 - 12 A 50/18 - gegen die Genehmigung vom 29. Dezember 2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21. August 2017 und des Ergänzungsbescheides vom 8. März 2018 wiederhergestellt.

    Maßgeblich für den deshalb späteren Beginn der genannten Schutzwirkung und für die Bestimmung des bis dahin bereits erreichten Baufortschritts ist dabei der Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - an die Beigeladene.

    Der Umstand, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung den bis zur Zustellung des Beschlusses vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - erreichten Baufortschritt unberührt lässt, hat zur Folge, dass hier nur solche betrieblichen oder baulichen Aktivitäten der Beigeladenen als Missachtung dieser Wirkung in Betracht kommen, die in ihrer Zielsetzung über die Sicherung des bis dahin bereits Erreichten hinausgehen oder die - obwohl nur solcher Sicherung dienend - entweder abstrakt geeignet sind, ähnliche Gefahren herbeizuführen wie ein Betrieb der Windenergieanlagen zur Stromproduktion, oder die sonstige nicht unerhebliche Beeinträchtigungen von Pflanzen oder Tieren erwarten lassen, die über das im Zuge gewöhnlicher (nicht langfristig unterbrochener) Errichtungsvorgänge Übliche erheblich hinausgehen.

    Zwar spricht Überwiegendes dafür, dass einer unter diesem Blickwinkel gegebenen Notwendigkeit von vereinzelten "Schmierfahrten" durch eine Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - Rechnung getragen werden könnte, indem solche "Fahrten" (unter risikomindernden Auflagen) zugelassen würden.

    Wie oben (unter II. 2 b ) schon aufgezeigt worden ist, kommen nur solche bauliche Aktivitäten der Beigeladenen als Missachtung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers in Betracht, die in ihrer Zielsetzung über die Sicherung des zum Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - bereits erreichten Baufortschritts hinausgehen oder die - obwohl nur solcher Sicherung dienend - entweder abstrakt geeignet sind, ähnliche Gefahren herbeizuführen wie ein Betrieb der Windenergieanlagen zur Stromproduktion, oder sonstige nicht unerhebliche Beeinträchtigungen von Pflanzen oder Tieren erwarten lassen, die über das im Zuge gewöhnlicher (nicht langfristig unterbrochener) Errichtungsvorgänge Übliche erheblich hinausgehen.

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 12 ME 25/18

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - aufzuheben und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers vom 8. September 2017 - 12 A 50/18 - gegen seinen, des Antragsgegners, Genehmigungsbescheid vom 29. Dezember 2016 abzulehnen.

    den angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 8. Februar 2018 - 12 B 67/18 - aufzuheben und den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage vom [8.].

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