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   VG Oldenburg, 08.09.2011 - 12 A 3286/09   

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https://dejure.org/2011,15470
VG Oldenburg, 08.09.2011 - 12 A 3286/09 (https://dejure.org/2011,15470)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08.09.2011 - 12 A 3286/09 (https://dejure.org/2011,15470)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 08. September 2011 - 12 A 3286/09 (https://dejure.org/2011,15470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gebühren für die Erteilung einer Gestattung für die Abgabe von Alkohol auf dem Weihnachtsmarkt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anl 1 Nr 40.4.8 AllGO ND; § 1 Abs 2 GastG; § 12 GastG; § 13 GastG; § 2 GastG; § 31 GastG; § 55a Abs 1 Nr 7 GewO; § 56 Abs 1 Nr 3b GewO; § 9 VwKostG ND; § 5 VwKostG ND; § 3 VwKostG ND; § 1 VwKostG ND
    Äquivalenzprinzip; Gebühr; Gestattung; Mittelstandsentlastungsgesetz; Reisegaststätte; Reisegewerbekarte; Verwaltungsaufwand; Weihnachtsmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erlaubnis für Alkoholausschank auf Weihnachtsmarkt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Braunschweig, 16.02.2011 - 1 A 6/10
    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2011 - 12 A 3286/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht durch die Aufhebung des § 13 GastG durch den Bundesgesetzgeber (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16. Februar 2011 - 1 A 6/10 -, ).

    Die weiterhin erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis in der vorliegenden Konstellation entfällt auch nicht durch die durch das Dritte MEG vom 17. März 2009 (BGBl. I, S. 550) erweiterte Möglichkeit, im Reisegewerbe Alkohol auszuschenken (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16. Februar 2011, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 25.01.2006 - BT-Drs 16/476
    Auszug aus VG Oldenburg, 08.09.2011 - 12 A 3286/09
    Dem Landesgesetzgeber steht es frei, die Erlaubnispflicht für das Gaststättengewerbe aufzuheben (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung - "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" vom 21. März 2007,BT-Drs. 16/476, S. 5 unter Verweis die Seiten 4 bis 42 der BT-Drs. 16/4391 - dort S. 38).

    Damit sollte bislang in diesem Bereich ein Konkurrenzverhältnis zwischen dem der Erlaubnispflicht nach § 55 Abs. 2 GewO und nach dem GastG verhindert werden (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung - "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" vom 21. März 2007, a.a.O., S. 38 der BT-Drs. 16/4391).

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