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   VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11   

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VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11 (https://dejure.org/2016,12187)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2016 - 5 A 2872/11 (https://dejure.org/2016,12187)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2016 - 5 A 2872/11 (https://dejure.org/2016,12187)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11
    Im Verfahren 5 A 5019/12 wendet sich der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Wege der Umweltverbandsklage gegen die dem Kläger vom Landkreis L. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Mit an die Beklagte gerichtetem Schreiben vom 15. September 2004 (Bl. 311 der Gerichtsakte) ordnete das Straßenverkehrsamt des Landkreises L. auf Antrag der Beklagten (Beiakte VIII Bl. 141 im Parallelverfahren 5 A 5019/12 - Beiakten mit Bezifferung durch römische Zahlen sind immer solche aus dem genannten Parallelverfahren -) im Vorgriff auf das Widmungsverfahren zum Schutz der Straßen vor außerordentlichen Schäden u.a. für den seinerzeitigen Wirtschaftsweg D. W. ein Verbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Achslast von mehr als 8 t sowie eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 6 t an.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11
    Parallel zu diesem Verfahren werden weitere Verfahren geführt, die im Zusammenhang stehen mit einer dem Kläger durch den Landkreis L. erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Hähnchenmastställen: Im Verfahren 5 A 5403/12 begehrt der Kläger von der Beklagten die Annahme eines von ihm unterbreiteten Erschließungsangebotes.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Der Kläger geht in der Klageschrift im Parallelverfahren 5 A 5403/12 davon aus, dass auf der Straße durchschnittlich fünf Schwerlastfahrzeuge pro Tag verkehren (Bl. 2 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11
    Im Verfahren 5 A 5053/12 wendet sich die Beklagte gegen die durch den Landkreis L. erfolgte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12
    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11
    Im Verfahren 5 A 5054/12 wendet sich die Beklagte im Wege der gemeindlichen Nachbarklage gegen die dem Kläger vom Landkreis L. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen; Verpflichtung zur

    Im Verfahren 5 A 2872/11 wendet sich der Beigeladene gegen die von der Klägerin ausgesprochene Beschränkung der Widmung der von ihm als Zufahrt genutzten Straße auf die Benutzung durch Fahrzeuge mit einer Achslast bis 8 t.

    Ein vom Beigeladenen am 23. März 2012 übersandtes (Bl. 4 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) und unter dem 27. Oktober 2013 modifiziertes Erschließungsangebot (Bl. 85 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) zur Errichtung einer Ausweichstelle (Parkbucht) an der Straße ... mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 4 m südlich des vorhandenen Rinderstalls sowie zur Umlegung der vorhandenen Entwässerungsmulde lehnte die Klägerin unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) bzw. mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 unter Verweis auf die bisherigen Gründe ab (Bl. 85 Gerichtsakte 5 A 5403/12), weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Die Hinweise, die der Gutachter der Firma Straßenbau Prüfstelle GmbH (S.) auf Seite 9 seines Gutachtens zur "Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße D." vom 25. November 2011 (Bl. 26 ff. der Beiakte B001 im Verfahren 5 A 2872/11) im Zusammenhang mit der Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße gegeben habe, belegten eindeutig die Ungeeignetheit für die Aufnahme von Schwerlastverkehr, insbesondere im Begegnungsverkehr, wie er bei dem genehmigten Hähnchenmaststall zu erwarten sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Weil die bemessungsrelevante Beanspruchungsgröße durch das Vorhaben den Wert, der eine Straße mit der höheren Bauklasse IV erfordert, erheblich unterschreitet, bestehen für die Kammer keine Zweifel daran, dass für den zu erwartenden Verkehr bei Befahrung mit Fahrzeugen mit Achslasten bis zu 11, 5 t die hier festgestellte Bauklasse V (auf der Grenze zu IV) ausreichend ist, um den zusätzlich zu erwartenden Verkehr ohne Schädigung aufzunehmen (vgl. ausführlich das Urteil der erkennenden Kammer vom heutigen Tag im Verfahren 5 A 2872/11).

    Auf das am geplanten Standort der Ausweichstelle gefertigte Lichtbild (Datei P1010347 auf der als Beiakte BA002 zum Verfahren 5 A 2872/11 geführten CD) wird verwiesen, wobei insoweit noch zusätzlich darauf hinzuweisen ist, dass aufgrund des Termins im März der Blick noch nicht einmal durch vorhandene Vegetation, insbesondere Baumbewuchs versperrt war.

    Dass darüber hinaus keine weiteren Bauten und nur unwesentlich wenige Gehölze vorhanden sind, hat sich für die erkennende Kammer auch im Rahmen der durchgeführten Ortsbesichtigung bestätigt (vgl. dazu auch die im Termin gefertigten Lichtbildaufnahmen, Beiakte BA002 im Verfahren 5 A 2872/11).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Hiergegen hat der Kläger am 20. Dezember 2011 Klage erhoben, die er im Laufe des gerichtlichen Verfahrens auf die Beschränkung der Straßenbenutzung auf Fahrzeuge mit Achslasten bis 8 t beschränkt hat (- 5 A 2872/11 -).

    Die Beklagte lehnte unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) die Annahme des Erschließungsangebotes ab, weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Die Hinweise, die der Gutachter der Firma Straßenbau P. GmbH (StraPs) auf Seite 9 seines Gutachtens zur "Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße D. W." vom 25. November 2011 (Bl. 26 ff. der Beiakte BA001 im Verfahren 5 A 2872/11) im Zusammenhang mit der Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße gegeben habe, belegten eindeutig die Ungeeignetheit für die Aufnahme von Schwerlastverkehr, insbesondere im Begegnungsverkehr, wie er bei dem genehmigten Hähnchenmaststall zu erwarten sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Weil die bemessungsrelevante Beanspruchungsgröße durch das Vorhaben den Wert, der eine Straße mit der höheren Bauklasse IV erfordert, erheblich unterschreitet, bestehen für die Kammer keine Zweifel daran, dass für den zu erwartenden Verkehr bei Befahrung mit Fahrzeugen mit Achslasten bis zu 11, 5 t die hier festgestellte Bauklasse V (auf der Grenze zu IV) ausreichend ist, um den zusätzlich zu erwartenden Verkehr ohne Schädigung aufzunehmen (vgl. ausführlich das Urteil der erkennenden Kammer vom heutigen Tag im Verfahren 5 A 2872/11).

    Auf das am geplanten Standort der Ausweichstelle gefertigte Lichtbild (Datei P1010347 auf der als Beiakte BA002 zum Verfahren 5 A 2872/11 geführten CD) wird verwiesen, wobei insoweit noch zusätzlich darauf hinzuweisen ist, dass aufgrund des Termins im März der Blick noch nicht einmal durch vorhandene Vegetation, insbesondere Baumbewuchs versperrt war.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12
    Im Verfahren 5 A 2872/11 wendet sich der Beigeladene gegen die von der Klägerin ausgesprochene Beschränkung der Widmung der von ihm als Zufahrt genutzten Straße auf die Benutzung durch Fahrzeuge mit einer Achslast bis 8 t.

    Ein vom Beigeladenen am 23. März 2012 übersandtes (Bl. 4 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) und unter dem 27. Oktober 2013 modifiziertes Erschließungsangebot (Bl. 85 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) zur Errichtung einer Ausweichstelle (Parkbucht) an der Straße D. W. mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 4 m südlich des vorhandenen Rinderstalls sowie zur Umlegung der vorhandenen Entwässerungsmulde lehnte die Klägerin unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) bzw. mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 unter Verweis auf die bisherigen Gründe ab (Bl. 85 Gerichtsakte 5 A 5403/12), weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Die Hinweise, die der Gutachter der Firma S. Prüfstelle GmbH (S.) auf Seite 9 seines Gutachtens zur "Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße D. W." vom 25. November 2011 (Bl. 26 ff. der Beiakte BA001 im Verfahren 5 A 2872/11) im Zusammenhang mit der Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße gegeben habe, belegten eindeutig die Ungeeignetheit für die Aufnahme von Schwerlastverkehr, insbesondere im Begegnungsverkehr, wie er bei dem genehmigten Hähnchenmaststall zu erwarten sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Dass darüber hinaus keine weiteren Bauten und nur unwesentlich wenige Gehölze vorhanden sind, hat sich für die erkennende Kammer auch im Rahmen der durchgeführten Ortsbesichtigung bestätigt (vgl. dazu auch die im Termin gefertigten Lichtbildaufnahmen, Beiakte BA002 im Verfahren 5 A 2872/11).

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