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   VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12   

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VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12 (https://dejure.org/2016,12188)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2016 - 5 A 5053/12 (https://dejure.org/2016,12188)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2016 - 5 A 5053/12 (https://dejure.org/2016,12188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Genehmigung von Hähnchenmastställen in der Gemeinde Jemgum erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (54)

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    Im Verfahren 5 A 5054/12 wendet sich die Klägerin im Wege der gemeindlichen Nachbarklage gegen die dem Beigeladenen vom Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Den hiergegen unter dem 22. Juni 2012 eingelegten Widerspruch der Klägerin wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 23. Oktober 2012 zurück, woraufhin die Klägerin am 22. November 2012 Klage erhoben hat (- 5 A 5054/12 -).

    Im Schriftsatz des Beklagten vom 13. August 2013 im Verfahren 5 A 5054/12 (dort Seite 15, Bl. 179 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren) sei die Infektionsgefahr durch die Hähnchenmast im Vogelschutzgebiet im Grundsatz erkannt, dann aber als wissenschaftlich in keiner Weise belegtes Infektionsrisiko abgetan worden.

    Dass diese Feststellung falsch sei, ergebe sich aus der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza des Landkreises Emsland vom 1. Mai 2013 und einem Zeitungsbericht betreffend eine Vogelgrippeinfektion eines Putenstalles im ... (Bl. 174 ff. der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5054/12).

    Das Vorhaben des Beigeladenen sei entgegen der Ausführungen des Beklagten in der Klageerwiderung im Verfahren 5 A 5054/12 nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 LSG-VO von den Schutzbestimmungen des § 5 LSG-VO freigestellt, da - wie der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Verfahren 5 A 5019/12 mit Schriftsatz vom 7. Januar 2013 (Bl. 75 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren) ausführlich dargelegt habe, eine Verträglichkeit i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG nicht vorliege und das Vorhaben den Anforderungen des § 34 Abs. 3 - 5 BNatSchG nicht entspreche.

    Soweit der Beklagte darauf verweise (Schriftsatz vom 13. August 2013, Seite 10, im Parallelverfahren 5 A 5054/12, Bl. 174 f. der dortigen Gerichtsakte), die Untere Naturschutzbehörde habe mit Schreiben vom 28. Januar 2010 ausgeführt, nach dem derzeitigen Erkenntnisstand genüge die mögliche Beeinträchtigung des Lebensraums einer im ungünstigen Erhaltungszustand befindlichen wertbestimmenden Vogelart, um von einer erheblichen Beeinträchtigung durch ein Vorhaben auszugehen, jedoch könne die Erheblichkeitsschwelle durch vorgeschaltete Schadenbegrenzungsmaßnahmen unterschritten werden, wofür Teilnahme an Kooperationsprogrammen des Landes Niedersachsen (Nordische Gastvögel, Grünlandschutz, Gelegeschutz) anerkannt werde, verwundere dies vor dem Hintergrund der anlässlich eines Ortstermins am 15. April 2009 festgestellten Vergrämungsmaßnahmen.

    Grundlage für die FFH-VU vom 18. Januar 2010 und die in § 4 Abs. 3 und 4 der LSG-VO aufgeführten Erhaltungsziele seien unter anderem die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) überarbeiteten vorläufigen Erhaltungsziele gewesen (Stand: 8. September 2005, Bl. 190 der Gerichtsakte 5 A 5054/12).

    Im Ergebnis entsprächen sie aber den in der FFH-VU zu Grunde gelegten Erhaltungszielen (vgl. Anlage 8 zum Schriftsatz des Beklagten vom 13. August 2013, Bl. 196 der Gerichtsakte 5 A 5054/12).

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Der Beklagte hat in seinem Schriftsatz vom 13. August 2013 (Bl. 178 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5054/12) ausführlich und für die Kammer nachvollziehbar dargelegt, dass aquatisch lebende Wildvögel das Hauptreservoir aller in der Natur vorkommenden Influenza-A-Virussubtypen darstellen und ihrerseits die Erreger verbreiten, ohne selbst zu erkranken.

    Zu einer von der Gemeinde beabsichtigten Planaufstellung ist es in der entsprechenden Ratssitzung nicht gekommen (Bl. 163 und 184 der Gerichtsakte 5 A 5054/12).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Aussiedlung; Aussiedlungsvorhaben; Landwirtschaftlicher Betrieb; Landwirtschaft;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    Im Verfahren 5 A 5019/12 wendet sich der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Wege der Umweltverbandsklage gegen die dem Beigeladenen vom Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden als Grünland in Form von Weide und Mähweide genutzt und dienen zur Futterversorgung des Rindviehbestandes (Beiakten I Bl. 105 f. im Parallelverfahren 5 A 5019/12 - Beiakten mit Bezifferung durch römische Zahlen sind immer solche aus dem genannten Parallelverfahren -, Beiakte II Bl. 54, Beiakte VII Bl. 50).

    Das Vorhaben des Beigeladenen sei entgegen der Ausführungen des Beklagten in der Klageerwiderung im Verfahren 5 A 5054/12 nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 LSG-VO von den Schutzbestimmungen des § 5 LSG-VO freigestellt, da - wie der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Verfahren 5 A 5019/12 mit Schriftsatz vom 7. Januar 2013 (Bl. 75 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren) ausführlich dargelegt habe, eine Verträglichkeit i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG nicht vorliege und das Vorhaben den Anforderungen des § 34 Abs. 3 - 5 BNatSchG nicht entspreche.

    Insoweit werde auf die Ausführungen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. in der Klageschrift im Parallelverfahren 5 A 5019/12 Bezug genommen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Darüber hinaus wurden, worauf der Gutachter Dr. S. in seinem Gutachten vom 12. Mai 2014 zu Recht hingewiesen hat (Bl. 180 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5019/12, Seite 10 des Gutachtens), u.a. auch die Röhricht bestandene Gräben bewohnenden Vogelarten Schilfrohrsänger und Blaukehlchen bei der Bewertung der Einwirkungen nicht berücksichtigt, obwohl bei der Brutvogelkartierung 2009 ein entsprechender Brutvogelbestand festgestellt worden ist (Seite 14 der FFH-VU, Abb. 4) und diese Vögel ebenfalls dem Schutz des § 4 Abs. 2 LSG-VO unterfallen.

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Klägers im Parallelverfahren 5 A 5019/12 (dort Bl. 166 der Gerichtsakte) rügt, dass der Irrelevanzwert von 3 % der zulässigen Critical Loads im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40, juris, Rn. 93) nicht angewandt werden könne, weil die Vorbelastung die Critical Loads nicht um mehr als das Doppelte überschreite, trifft dies nicht zu.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    Im Verfahren 5 A 2872/11 wendet sich der Beigeladene gegen die von der Klägerin ausgesprochene Beschränkung der Widmung der von ihm als Zufahrt genutzten Straße auf die Benutzung durch Fahrzeuge mit einer Achslast bis 8 t.

    Ein vom Beigeladenen am 23. März 2012 übersandtes (Bl. 4 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) und unter dem 27. Oktober 2013 modifiziertes Erschließungsangebot (Bl. 85 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) zur Errichtung einer Ausweichstelle (Parkbucht) an der Straße ... mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 4 m südlich des vorhandenen Rinderstalls sowie zur Umlegung der vorhandenen Entwässerungsmulde lehnte die Klägerin unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) bzw. mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 unter Verweis auf die bisherigen Gründe ab (Bl. 85 Gerichtsakte 5 A 5403/12), weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Die Hinweise, die der Gutachter der Firma Straßenbau Prüfstelle GmbH (S.) auf Seite 9 seines Gutachtens zur "Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße D." vom 25. November 2011 (Bl. 26 ff. der Beiakte B001 im Verfahren 5 A 2872/11) im Zusammenhang mit der Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße gegeben habe, belegten eindeutig die Ungeeignetheit für die Aufnahme von Schwerlastverkehr, insbesondere im Begegnungsverkehr, wie er bei dem genehmigten Hähnchenmaststall zu erwarten sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Weil die bemessungsrelevante Beanspruchungsgröße durch das Vorhaben den Wert, der eine Straße mit der höheren Bauklasse IV erfordert, erheblich unterschreitet, bestehen für die Kammer keine Zweifel daran, dass für den zu erwartenden Verkehr bei Befahrung mit Fahrzeugen mit Achslasten bis zu 11, 5 t die hier festgestellte Bauklasse V (auf der Grenze zu IV) ausreichend ist, um den zusätzlich zu erwartenden Verkehr ohne Schädigung aufzunehmen (vgl. ausführlich das Urteil der erkennenden Kammer vom heutigen Tag im Verfahren 5 A 2872/11).

    Auf das am geplanten Standort der Ausweichstelle gefertigte Lichtbild (Datei P1010347 auf der als Beiakte BA002 zum Verfahren 5 A 2872/11 geführten CD) wird verwiesen, wobei insoweit noch zusätzlich darauf hinzuweisen ist, dass aufgrund des Termins im März der Blick noch nicht einmal durch vorhandene Vegetation, insbesondere Baumbewuchs versperrt war.

    Dass darüber hinaus keine weiteren Bauten und nur unwesentlich wenige Gehölze vorhanden sind, hat sich für die erkennende Kammer auch im Rahmen der durchgeführten Ortsbesichtigung bestätigt (vgl. dazu auch die im Termin gefertigten Lichtbildaufnahmen, Beiakte BA002 im Verfahren 5 A 2872/11).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Annahme einer Irrelevanz von Stickstoff Zusatzdepositionen anhand von Critical

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    Da sich der Umfang und die Methode der Erfassung immer nach den Gegebenheiten des Untersuchungsraums und seiner potenziellen Betroffenheit durch das Vorhaben richtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 59, und vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, NuR 2010, 558), kann aber in besonderen Einzelfällen auf eine zeitnahe Bestandserhebung verzichtet werden.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn zu dem Gebiet bereits hinreichend aussagekräftige Ergebnisse aus früheren Untersuchungen vorliegen und die Aktualität dieser Informationen und Erkenntnisse sichergestellt ist (EuGH, Urteil vom 11. September 2012 - C-43/10 -, NuR 2012, 775; BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - und vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, jeweils a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 2013 - 3 S 284/11 -, juris, Rn. 246 f.).

    Das Konzept der Critical Loads wurde im Rahmen der UNECE-Luftreinhaltekonvention entwickelt und wird von der Rechtsprechung als Erheblichkeitsmaßstab für Stickstoffeintrag bei Verträglichkeitsprüfungen jedenfalls im Blick auf FFH-Gebiete herangezogen (etwa BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, juris, Rn. 108 f., vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris, Rn. 87, vom 29. September 2011 - 7 C 21.09 -, NuR 2012, 119, juris, Rn. 41; Beschluss vom 5. September 2012 - 7 B 24.12 -, juris).

    In der vorgenannten Entscheidung stellt das Bundesverwaltungsgericht im Gegenteil dazu klar, dass eine solche Auslegung der vorangegangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, Rn. 93) nicht zutreffend sei.

    Der Senat habe im dortigen Fall darauf abgestellt, dass die Zusatzbelastung gegenüber der Vorbelastung sehr gering ins Gewicht falle und sich dann ein dem CL-Wert entsprechender Zustand ohnehin nicht mit den spezifischen Mitteln des Habitatrechts, sondern nur durch eine effektive Luftreinhaltepolitik erzielen lasse (Urteil vom 14. April 2010, a.a.O. Rn. 94).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    Auf dieser Basis sind sodann die Einwirkungen zu ermitteln und naturschutzfachlich zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3/06 -, BVerwGE 130, 299, Rn. 68 nach juris).

    Maßgebend für die Bestandserfassung und -bewertung sind die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. EuGH, Urteile vom 20. September 2007 - C 304/05 -, NuR 2007, 679 und vom 24. November 2011 - C-404/09 -, NuR 2012, 42; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rn. 64, und vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 73).

    Angesichts der Bandbreite von Erscheinungsformen in dem in Rede stehenden Naturraum und der Vielzahl von Arten, die zudem in wechselnden, gemischten oder im Entstehen bzw. Verschwinden befindlichen Erscheinungsformen auftreten können, steht der Behörde bei der Erfassung des konkreten Naturraums eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu mit der Folge, dass eine gerichtliche Kontrolle der konkreten Zuordnungsentscheidung nur eingeschränkt dahingehend möglich ist, ob diese vertretbar, d.h. plausibel und stimmig erscheint (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 74 f.; Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 9 B 26.09 -, juris, Rn. 12).

    Das Konzept der Critical Loads wurde im Rahmen der UNECE-Luftreinhaltekonvention entwickelt und wird von der Rechtsprechung als Erheblichkeitsmaßstab für Stickstoffeintrag bei Verträglichkeitsprüfungen jedenfalls im Blick auf FFH-Gebiete herangezogen (etwa BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, juris, Rn. 108 f., vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291, juris, Rn. 87, vom 29. September 2011 - 7 C 21.09 -, NuR 2012, 119, juris, Rn. 41; Beschluss vom 5. September 2012 - 7 B 24.12 -, juris).

    Critical Loads sind naturwissenschaftlich begründete Belastungsgrenzen für Vegetationstypen oder andere Schutzgüter, bei deren Einhaltung auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte zu erwarten sind (BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, juris, Rn. 108; Nds. OVG, Beschluss vom 18. September 2014 - 12 LA 15/14 -, juris, Rn. 15).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und Ermessen Angemessenheit einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    Parallel zu diesem Verfahren werden weitere Verfahren geführt, die in direktem Zusammenhang stehen: Im Verfahren 5 A 5403/12 begehrt der Beigeladene von der Klägerin die Annahme eines von ihm unterbreiteten Erschließungsangebotes für eine Ausweichstelle (Parkbucht).

    Ein vom Beigeladenen am 23. März 2012 übersandtes (Bl. 4 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) und unter dem 27. Oktober 2013 modifiziertes Erschließungsangebot (Bl. 85 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) zur Errichtung einer Ausweichstelle (Parkbucht) an der Straße ... mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 4 m südlich des vorhandenen Rinderstalls sowie zur Umlegung der vorhandenen Entwässerungsmulde lehnte die Klägerin unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) bzw. mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 unter Verweis auf die bisherigen Gründe ab (Bl. 85 Gerichtsakte 5 A 5403/12), weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Die vom Beigeladenen geplante Ausweichstelle auf seinem eigenen Flurstück ... der Flur ... der Gemarkung D., die Gegenstand des Verfahrens 5 A 5403/12 - Verpflichtung zur Annahme eines Erschließungsangebotes - ist, ist nicht geeignet, den auftretenden Begegnungsverkehr aufzunehmen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - 8 A 2252/11

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    Eine diesbezügliche Schlechterstellung gewerblicher im Vergleich zu landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen ist auch sachlich gerechtfertigt, da mit der Entkopplung gewerblicher Tierhaltungsanlagen von den zum Anbau von Viehfutter erforderlichen Flächen ein quantitatives und zudem an die örtlichen Verhältnisse, nämlich an die Belegenheit der zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Flächen, anknüpfendes Regulativ für die Errichtung dieser Anlagen entfällt (OVG NRW, Urteil vom 16. Januar 2013 - 8 A 2252/11 -, Rn. 53 nach juris).

    Dass der Beigeladene die Anlage aus nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen auf einem in seinem Eigentum stehenden Grundstück errichten möchte, liegt nicht im öffentlichen, sondern allein in seinem privaten Interesse (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16. Januar 2013 - 8 A 2252/11 - Rn. 64 nach juris).

    Dass der Beigeladene möglicherweise über kein anderes Grundstück verfügt, auf dem sein Vorhaben genehmigt werden kann, begründet keine unzumutbare Belastung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16. Januar 2013 - 8 A 2252/11 - Rn. 65, juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 1 KN 140/13

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    Die Möglichkeit, dass Krankheiten auf den vorgenannten Übertragungswegen verbreitet werden, stellt zwar eine "sonstige Gefahr" i.S.d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar (Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 -, Rn. 29 nach juris).

    Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, nach der es sich bei dem Verbot einer Freilandgeflügelhaltung, also dem Gebot der Einhausung einer an sich zulässigen Geflügelhaltung, um eine wirksame Vorkehrung zur Vermeidung der Gefahr einer Übertragung von Vogelgrippe handelt, durch die eine Infektion eigener Geflügelbestände mit Vogelgrippeviren durch Kontakt zu Wildvögeln und damit mittelbar die Gefahr der Weitergabe des Virus in die Nachbarschaft vermieden werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 KN 140/13 -, Rn. 29 nach juris).

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Straßenplanung; Planfeststellung; Vermeidungsgebot; Eingriff; Natur und

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    An die Sicherung der ausreichenden Erschließung im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB sind gewisse Mindestanforderungen zu stellen, die sich in Art und Umfang nach dem konkreten Vorhaben richten (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 53.74 - Beschluss vom 20. Mai 2010 - 4 B 20.10 -, beide juris).

    Zur ausreichenden Erschließung eines Vorhabens gehört zudem, dass die Zuwegung den Ziel- und Quellverkehr ohne Schädigung des Wegezustandes aufnehmen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - IV C 53.74 -, BRS 30 Nr. 40).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12
    Die Anforderungen an die ausreichende wegemäßige Erschließung eines Außenbereichsgrundstücks für eine gewerbliche Nutzung ergeben sich damit daraus, welchen Zu- und Abgangsverkehr das Vorhaben auslöst (BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 -, DVBl 1986, 186; vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.84 -, BVerwGE 74, 19).

    Je geringer der vom Betrieb verursachte Verkehr ist, desto weniger ist mit Begegnungsverkehr zu rechnen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 -, Rn. 15 nach juris).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Rechtmäßigkeit des Ausbaus einer Straße durch landwirtschaftliche Nutzflächen -

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12

    Abwägung; Bebauungsplan; Freilandhaltung; Geflügelhaltung; Geflügelpest;

  • BVerwG, 14.11.1989 - 4 B 194.89

    Klage der Stadt Iserlohn gegen die Erweiterung des Kalksteinbruchs

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

  • BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1988 - 1 A 5/87

    Beurteilung eines Trainingsstalls für Rennpferde wie ein Pferdestall einer

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 B 286.95

    Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Notwendigkeit von Angaben über Transportwege und ihre Belastung von der

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 4 LB 58/07

    Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02

    Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb

  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Rechtfertigung der

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load;

  • BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12

    Entgegenstehen öffentlicher Belange trotz Privilegierung eines

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 A 11.04

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 104.99
  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2002 - A 2 S 458/99

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Begriff der "Landwirtschaft" i.S. von § 35 BBauG; Tierhaltung

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 12 LA 15/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 8 A 460/13

    Privilegierung von Bauvorhaben zur gewerblichen Massentierhaltung - Begriff

  • VGH Bayern, 06.09.2006 - 1 ZB 05.615

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen; Verpflichtung zur

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 201.82

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

  • EuGH, 20.09.2007 - C-304/05

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2357/08

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche

  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2358/08

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen einer Verletzung der

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Zur gesicherten verkehrlichen Erschließung eines landwirtschaftlichen Betriebs im

  • BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06
  • BVerwG, 08.04.2009 - 9 B 55.08
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 B 20.10
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und die Zurückweisung ihres diesbezüglichen Widerspruchs hat die Beklagte Klage erhoben (- 5 A 5053/12 -).

    Sowohl in dem Verfahren 5 A 5053/12 betreffend die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens als auch im Verfahren 5 A 5054/12 betreffend die gemeindliche Nachbarklage gegen die dem Kläger erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung werde inzident abschließend über die Frage der gesicherten Erschließung entschieden.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Die Frage der gesicherten Erschließung und damit auch der Verpflichtung der Beklagten zur Annahme des Erschließungsangebotes ist Gegenstand der Parallelverfahren 5 A 5053/12 und 5 A 5054/12, zu denen der Kläger jeweils beigeladen wurde.

    Tatsächlich dürfte der zu erwartende Fahrzeugverkehr höher sein, als vom Kläger angegeben und vom Landkreis Leer angenommen, weil der tägliche Frischkotanfall von Junghennen und Jungmasthühnern (Masthähnchen) zu niedrig bemessen worden sein dürfte (vgl. ausführlich das Urteil der erkennenden Kammer vom heutigen Tag im Verfahren 5 A 5053/12).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Im Verfahren 5 A 5053/12 wendet sich die Klägerin gegen die Ersetzung des von ihr verweigerten gemeindlichen Einvernehmens.

    Der im Verfahren 5 A 5053/12 angefochtene Ersetzungsbescheid setze sich mit diesem Freistellungstatbestand nicht hinreichend auseinander.

    Mit Widerspruchsbescheiden vom 23. Oktober 2012 (Beiakte VIII Bl. 381 bzw. Bl. 76 der Gerichtsakte) wies der Beklagte die Widersprüche der Klägerin gegen die Ersetzung des Einvernehmens (- 5 A 5053/12 -) und gegen die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als unbegründet zurück.

    Sie - die Klägerin - sei mit Schreiben vom 16. April 2013 von dem Beklagten aufgefordert worden, zu einer neuen Erschließung Stellung zu nehmen, die mitten durch die Grünflächen des Vogelschutzgebietes zur P. Straße geführt werden soll (Bl. 153 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5053/12).

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Zur Begründung wird auf die umfangreichen Ausführungen der Kammer im Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 A 5053/12 verwiesen.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen;

    Im Verfahren 5 A 5053/12 wendet sich die Beklagte gegen die durch den Landkreis L. erfolgte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Frankfurt/Oder, 18.01.2017 - 5 K 1347/13

    Fehlerhafte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei in Aufstellung

    (1) Da die Genehmigung in Gestalt des Widerspruchsbescheids I mit der Änderungsgenehmigung in Gestalt des Widerspruchsbescheids II verschmolzen ist, kommt es für die Beurteilung der materiellen Rechtmäßigkeit der Ersetzungsentscheidung allein auf den Zeitpunkt des letzten behördlichen Genehmigungsaktes über diese zu einer Gesamtgenehmigung verschmolzene Genehmigung an, also allein auf die materielle Rechtslage am 07. Mai 2014, dem Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung über den Widerspruch zur Änderungsgenehmigung (Widerspruchsbescheid II) (jüngst auch VG Oldenburg, Urteil vom 09. März 2016 - 5 A 5053/12).
  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 2242/22
    So auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, juris Rn. 11, wonach bei einem Stall mit 40.000 Hähnchen die Anforderungen an einen nicht unerheblich belasteten Verbindungsweg erfüllt sein müssen; so auch VG Oldenburg, Urteil vom 9. März 2016 - 5 A 5053/12 -, juris Rn. 145 ff. für einen Hähnchenmaststall mit 80.000 Tieren; offengelassen: VG Münster, Urteil vom 15. Juni 2021 - 2 K 432/19 - n.V; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. August 2019 - 9 CS 19.581 -, juris Rn. 30: es sei erheblich zweifelhaft, ob eine Fahrbahnbreite von 3, 00 m zur Erschließung eines Putenmastbetriebs mit 14.880 Tieren ausreicht.
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.
  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 1216/21
    Mit Blick darauf, dass die Zuwegung zum beantragten Vorhabengrundstück durch den An- und Abtransport der Tiere sowie die Mistabfuhr nicht unerheblich beeinträchtigt wird, und Verbindungswege als Verbindungen zwischen einzelnen Betriebsstätten zum Befahren mit allgemeinen ländlichem als auch ganzjährig mit hohen Achslasten fahrenden land- und forstwirtschaftlichem Verkehr bestimmt sind, muss eine Zuwegung zu einem Hähnchenmaststall mit 29.900 Tieren - um die ausreichende Erschließung i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB zu sichern - mindestens den Anforderungen an einen nicht unerheblich beanspruchten, einspurigen Verbindungsweg genügen, so auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, juris Rn. 11, wonach bei einem Stall mit 40.000 Hähnchen die Anforderungen an einen nicht unerheblich belasteten Verbindungsweg (RLW 2005) erfüllt sein müssen; so auch VG Oldenburg, Urteil vom 9. März 2016 - 5 A 5053/12 -, juris Rn. 145 ff. für einen Hähnchenmaststall mit 80.000 Tieren; offengelassen: VG Münster, Urteil vom 15. Juni 2021 - 2 K 432/19 - n.v.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. August 2019 - 9 CS 19.581 -, juris Rn. 30: es sei erheblich zweifelhaft, ob eine Fahrbahnbreite von 3, 00 m zur Erschließung eines Putenmastbetriebs mit 14.880 Tieren ausreicht.
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