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   VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12   

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VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12 (https://dejure.org/2016,12189)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2016 - 5 A 5054/12 (https://dejure.org/2016,12189)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2016 - 5 A 5054/12 (https://dejure.org/2016,12189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Genehmigung von Hähnchenmastställen in der Gemeinde Jemgum erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12
    Im Verfahren 5 A 5053/12 wendet sich die Klägerin gegen die Ersetzung des von ihr verweigerten gemeindlichen Einvernehmens.

    Der im Verfahren 5 A 5053/12 angefochtene Ersetzungsbescheid setze sich mit diesem Freistellungstatbestand nicht hinreichend auseinander.

    Mit Widerspruchsbescheiden vom 23. Oktober 2012 (Beiakte VIII Bl. 381 bzw. Bl. 76 der Gerichtsakte) wies der Beklagte die Widersprüche der Klägerin gegen die Ersetzung des Einvernehmens (- 5 A 5053/12 -) und gegen die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als unbegründet zurück.

    Sie - die Klägerin - sei mit Schreiben vom 16. April 2013 von dem Beklagten aufgefordert worden, zu einer neuen Erschließung Stellung zu nehmen, die mitten durch die Grünflächen des Vogelschutzgebietes zur P. Straße geführt werden soll (Bl. 153 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5053/12).

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Zur Begründung wird auf die umfangreichen Ausführungen der Kammer im Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 A 5053/12 verwiesen.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen; Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12
    Im Verfahren 5 A 5019/12 wendet sich der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Wege der Umweltverbandsklage gegen die dem Beigeladenen vom Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden als Grünland in Form von Weide und Mähweide genutzt und dienen zur Futterversorgung des Rindviehbestandes (Beiakten I Bl. 105 f. im Parallelverfahren 5 A 5019/12 - Beiakten mit Bezifferung durch römische Zahlen sind immer solche aus dem genannten Parallelverfahren - Beiakte II Bl. 54, Beiakte VII Bl. 50).

    Das Vorhaben des Beigeladenen sei entgegen der Ausführungen des Beklagten in der Klageerwiderung nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 LSG-VO von den Schutzbestimmungen des § 5 LSG-VO freigestellt, da - wie der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Verfahren 5 A 5019/12 mit Schriftsatz vom 7. Januar 2013 (Bl. 75 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren) ausführlich dargelegt habe, eine Verträglichkeit i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG nicht vorliege und das Vorhaben den Anforderungen des § 34 Abs. 3 - 5 BNatSchG nicht entspreche.

    Insoweit werde auf die Ausführungen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. in der Klageschrift im Parallelverfahren 5 A 5019/12 Bezug genommen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11
    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12
    Im Verfahren 5 A 2872/11 wendet sich der Beigeladene gegen die von der Klägerin ausgesprochene Beschränkung der Widmung der von ihm als Zufahrt genutzten Straße auf die Benutzung durch Fahrzeuge mit einer Achslast bis 8 t.

    Ein vom Beigeladenen am 23. März 2012 übersandtes (Bl. 4 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) und unter dem 27. Oktober 2013 modifiziertes Erschließungsangebot (Bl. 85 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) zur Errichtung einer Ausweichstelle (Parkbucht) an der Straße D. W. mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 4 m südlich des vorhandenen Rinderstalls sowie zur Umlegung der vorhandenen Entwässerungsmulde lehnte die Klägerin unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) bzw. mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 unter Verweis auf die bisherigen Gründe ab (Bl. 85 Gerichtsakte 5 A 5403/12), weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Die Hinweise, die der Gutachter der Firma S. Prüfstelle GmbH (S.) auf Seite 9 seines Gutachtens zur "Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße D. W." vom 25. November 2011 (Bl. 26 ff. der Beiakte BA001 im Verfahren 5 A 2872/11) im Zusammenhang mit der Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße gegeben habe, belegten eindeutig die Ungeeignetheit für die Aufnahme von Schwerlastverkehr, insbesondere im Begegnungsverkehr, wie er bei dem genehmigten Hähnchenmaststall zu erwarten sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12
    Parallel zu diesem Verfahren werden weitere Verfahren geführt, die im direkten Zusammenhang stehen: Im Verfahren 5 A 5403/12 begehrt der Beigeladene von der Klägerin die Annahme eines von ihm unterbreiteten Erschließungsangebotes für eine Ausweichstelle (Parkbucht).

    Ein vom Beigeladenen am 23. März 2012 übersandtes (Bl. 4 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) und unter dem 27. Oktober 2013 modifiziertes Erschließungsangebot (Bl. 85 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) zur Errichtung einer Ausweichstelle (Parkbucht) an der Straße D. W. mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 4 m südlich des vorhandenen Rinderstalls sowie zur Umlegung der vorhandenen Entwässerungsmulde lehnte die Klägerin unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) bzw. mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 unter Verweis auf die bisherigen Gründe ab (Bl. 85 Gerichtsakte 5 A 5403/12), weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12
    Den Hinweisen des Nds. Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 17. Juli 2013 - 12 ME 275/12 - dazu, wie die Prüfung der voraussichtlichen Stickstoffdispositionen und die Gesamtbelastung durch Ammoniak zu erfolgen habe, werde das ergänzende Gutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nicht gerecht.
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12
    ohne dass es einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf (BVerwG, Urteil vom 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, juris).
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer

    Im Verfahren 5 A 5054/12 wendet sich die Klägerin im Wege der gemeindlichen Nachbarklage gegen die dem Beigeladenen vom Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Den hiergegen unter dem 22. Juni 2012 eingelegten Widerspruch der Klägerin wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 23. Oktober 2012 zurück, woraufhin die Klägerin am 22. November 2012 Klage erhoben hat (- 5 A 5054/12 -).

    Im Schriftsatz des Beklagten vom 13. August 2013 im Verfahren 5 A 5054/12 (dort Seite 15, Bl. 179 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren) sei die Infektionsgefahr durch die Hähnchenmast im Vogelschutzgebiet im Grundsatz erkannt, dann aber als wissenschaftlich in keiner Weise belegtes Infektionsrisiko abgetan worden.

    Dass diese Feststellung falsch sei, ergebe sich aus der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza des Landkreises Emsland vom 1. Mai 2013 und einem Zeitungsbericht betreffend eine Vogelgrippeinfektion eines Putenstalles im ... (Bl. 174 ff. der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5054/12).

    Das Vorhaben des Beigeladenen sei entgegen der Ausführungen des Beklagten in der Klageerwiderung im Verfahren 5 A 5054/12 nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 LSG-VO von den Schutzbestimmungen des § 5 LSG-VO freigestellt, da - wie der Naturschutzbund Deutschland e.V. im Verfahren 5 A 5019/12 mit Schriftsatz vom 7. Januar 2013 (Bl. 75 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren) ausführlich dargelegt habe, eine Verträglichkeit i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG nicht vorliege und das Vorhaben den Anforderungen des § 34 Abs. 3 - 5 BNatSchG nicht entspreche.

    Soweit der Beklagte darauf verweise (Schriftsatz vom 13. August 2013, Seite 10, im Parallelverfahren 5 A 5054/12, Bl. 174 f. der dortigen Gerichtsakte), die Untere Naturschutzbehörde habe mit Schreiben vom 28. Januar 2010 ausgeführt, nach dem derzeitigen Erkenntnisstand genüge die mögliche Beeinträchtigung des Lebensraums einer im ungünstigen Erhaltungszustand befindlichen wertbestimmenden Vogelart, um von einer erheblichen Beeinträchtigung durch ein Vorhaben auszugehen, jedoch könne die Erheblichkeitsschwelle durch vorgeschaltete Schadenbegrenzungsmaßnahmen unterschritten werden, wofür Teilnahme an Kooperationsprogrammen des Landes Niedersachsen (Nordische Gastvögel, Grünlandschutz, Gelegeschutz) anerkannt werde, verwundere dies vor dem Hintergrund der anlässlich eines Ortstermins am 15. April 2009 festgestellten Vergrämungsmaßnahmen.

    Grundlage für die FFH-VU vom 18. Januar 2010 und die in § 4 Abs. 3 und 4 der LSG-VO aufgeführten Erhaltungsziele seien unter anderem die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) überarbeiteten vorläufigen Erhaltungsziele gewesen (Stand: 8. September 2005, Bl. 190 der Gerichtsakte 5 A 5054/12).

    Im Ergebnis entsprächen sie aber den in der FFH-VU zu Grunde gelegten Erhaltungszielen (vgl. Anlage 8 zum Schriftsatz des Beklagten vom 13. August 2013, Bl. 196 der Gerichtsakte 5 A 5054/12).

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Der Beklagte hat in seinem Schriftsatz vom 13. August 2013 (Bl. 178 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5054/12) ausführlich und für die Kammer nachvollziehbar dargelegt, dass aquatisch lebende Wildvögel das Hauptreservoir aller in der Natur vorkommenden Influenza-A-Virussubtypen darstellen und ihrerseits die Erreger verbreiten, ohne selbst zu erkranken.

    Zu einer von der Gemeinde beabsichtigten Planaufstellung ist es in der entsprechenden Ratssitzung nicht gekommen (Bl. 163 und 184 der Gerichtsakte 5 A 5054/12).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Hiergegen richtet sich eine gemeindliche Nachbarklage der Beklagten (- 5 A 5054/12 -) sowie die Klage eines Naturschutzverbandes (- 5 A 5019/12 -).

    Sowohl in dem Verfahren 5 A 5053/12 betreffend die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens als auch im Verfahren 5 A 5054/12 betreffend die gemeindliche Nachbarklage gegen die dem Kläger erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung werde inzident abschließend über die Frage der gesicherten Erschließung entschieden.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Die Frage der gesicherten Erschließung und damit auch der Verpflichtung der Beklagten zur Annahme des Erschließungsangebotes ist Gegenstand der Parallelverfahren 5 A 5053/12 und 5 A 5054/12, zu denen der Kläger jeweils beigeladen wurde.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Die Verwaltungsvorgänge bestätigen den Vortrag des Beklagten, nach dem zunächst die an die vom Beigeladenen vorzulegenden Gutachten zu stellenden Anforderungen in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt worden sind und sich der Beklagte mit den ihm im Genehmigungsverfahren vorgelegten Unterlagen (erstmals eine FFH-VU vom 10. Dezember 2009, Beiakte I Bl. 152) intensiv auseinandergesetzt und durch zahlreiche Hinweise auf Mängel auf eine entsprechende Überarbeitung bis zu einer vom 18. Januar 2010 hingewirkt hat, die im Folgenden einer kritischen Prüfung unterzogen worden ist (vgl. u.a. Beiakte I Bl. 103, 205, 230 ff., 243, 249, Beiakte III Bl. 19, 42, Beiakte VII Bl. 166, 167 ff., 200 ff., 280, 364, 373; vgl. im Einzelnen die Ausführungen im Schriftsatz des Beklagten vom 13. August 2013, Seite 10, Bl. 174 f. der Gerichtsakte 5 A 5054/12).

    Der Beklagte hat in seinem Schriftsatz vom 13. August 2013 (Bl. 178 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 5054/12) ausführlich und für die Kammer nachvollziehbar dargelegt, dass aquatisch lebende Wildvögel das Hauptreservoir aller in der Natur vorkommenden Influenza-A-Virussubtypen darstellen und ihrerseits die Erreger verbreiten, ohne selbst zu erkranken.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11
    Im Verfahren 5 A 5054/12 wendet sich die Beklagte im Wege der gemeindlichen Nachbarklage gegen die dem Kläger vom Landkreis L. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

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