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   VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12   

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VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12 (https://dejure.org/2016,12190)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2016 - 5 A 5403/12 (https://dejure.org/2016,12190)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2016 - 5 A 5403/12 (https://dejure.org/2016,12190)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11

    Erschließungsangebot; Vertragsangebot; Wasserleitung.

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Hiergegen hat der Kläger am 20. Dezember 2011 Klage erhoben, die er im Laufe des gerichtlichen Verfahrens auf die Beschränkung der Straßenbenutzung auf Fahrzeuge mit Achslasten bis 8 t beschränkt hat (- 5 A 2872/11 -).

    Die Beklagte lehnte unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) die Annahme des Erschließungsangebotes ab, weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Die Hinweise, die der Gutachter der Firma Straßenbau P. GmbH (StraPs) auf Seite 9 seines Gutachtens zur "Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße D. W." vom 25. November 2011 (Bl. 26 ff. der Beiakte BA001 im Verfahren 5 A 2872/11) im Zusammenhang mit der Beurteilung der Tragfähigkeit der Straße gegeben habe, belegten eindeutig die Ungeeignetheit für die Aufnahme von Schwerlastverkehr, insbesondere im Begegnungsverkehr, wie er bei dem genehmigten Hähnchenmaststall zu erwarten sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Weil die bemessungsrelevante Beanspruchungsgröße durch das Vorhaben den Wert, der eine Straße mit der höheren Bauklasse IV erfordert, erheblich unterschreitet, bestehen für die Kammer keine Zweifel daran, dass für den zu erwartenden Verkehr bei Befahrung mit Fahrzeugen mit Achslasten bis zu 11, 5 t die hier festgestellte Bauklasse V (auf der Grenze zu IV) ausreichend ist, um den zusätzlich zu erwartenden Verkehr ohne Schädigung aufzunehmen (vgl. ausführlich das Urteil der erkennenden Kammer vom heutigen Tag im Verfahren 5 A 2872/11).

    Auf das am geplanten Standort der Ausweichstelle gefertigte Lichtbild (Datei P1010347 auf der als Beiakte BA002 zum Verfahren 5 A 2872/11 geführten CD) wird verwiesen, wobei insoweit noch zusätzlich darauf hinzuweisen ist, dass aufgrund des Termins im März der Blick noch nicht einmal durch vorhandene Vegetation, insbesondere Baumbewuchs versperrt war.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Zur gesicherten verkehrlichen Erschließung eines landwirtschaftlichen Betriebs im

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und die Zurückweisung ihres diesbezüglichen Widerspruchs hat die Beklagte Klage erhoben (- 5 A 5053/12 -).

    Sowohl in dem Verfahren 5 A 5053/12 betreffend die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens als auch im Verfahren 5 A 5054/12 betreffend die gemeindliche Nachbarklage gegen die dem Kläger erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung werde inzident abschließend über die Frage der gesicherten Erschließung entschieden.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Die Frage der gesicherten Erschließung und damit auch der Verpflichtung der Beklagten zur Annahme des Erschließungsangebotes ist Gegenstand der Parallelverfahren 5 A 5053/12 und 5 A 5054/12, zu denen der Kläger jeweils beigeladen wurde.

    Tatsächlich dürfte der zu erwartende Fahrzeugverkehr höher sein, als vom Kläger angegeben und vom Landkreis Leer angenommen, weil der tägliche Frischkotanfall von Junghennen und Jungmasthühnern (Masthähnchen) zu niedrig bemessen worden sein dürfte (vgl. ausführlich das Urteil der erkennenden Kammer vom heutigen Tag im Verfahren 5 A 5053/12).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen einer Verletzung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Hiergegen richtet sich eine gemeindliche Nachbarklage der Beklagten (- 5 A 5054/12 -) sowie die Klage eines Naturschutzverbandes (- 5 A 5019/12 -).

    Sowohl in dem Verfahren 5 A 5053/12 betreffend die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens als auch im Verfahren 5 A 5054/12 betreffend die gemeindliche Nachbarklage gegen die dem Kläger erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung werde inzident abschließend über die Frage der gesicherten Erschließung entschieden.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Die Frage der gesicherten Erschließung und damit auch der Verpflichtung der Beklagten zur Annahme des Erschließungsangebotes ist Gegenstand der Parallelverfahren 5 A 5053/12 und 5 A 5054/12, zu denen der Kläger jeweils beigeladen wurde.

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Aussiedlung; Aussiedlungsvorhaben; Landwirtschaftlicher Betrieb; Landwirtschaft;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 -, NVwZ 1986, 38) hat die Gemeinde auch im Außenbereich ein zumutbares Angebot des Bauherrn, das Grundstück selbst zu erschließen, anzunehmen.

    Die Anforderungen an die ausreichende wegemäßige Erschließung eines Außenbereichsgrundstücks für eine gewerbliche Nutzung ergeben sich damit daraus, welchen Zu- und Abgangsverkehr das Vorhaben auslöst (BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 -, DVBl 1986, 186; vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.84 -, BVerwGE 74, 19).

    Je geringer der vom Betrieb verursachte Verkehr ist, desto weniger ist mit Begegnungsverkehr zu rechnen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 -, Rn. 15 nach juris).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Hiergegen richtet sich eine gemeindliche Nachbarklage der Beklagten (- 5 A 5054/12 -) sowie die Klage eines Naturschutzverbandes (- 5 A 5019/12 -).

    Am 7. März 2012 beantragte der Kläger bei dem Landkreis Leer die wasserbehördliche Genehmigung bzw. Plangenehmigung zur Verfüllung und Herstellung eines Entwässerungsgrabens sowie Verrohrung des herzustellenden Grabens im Bereich der Zufahrt auf dem Flurstück ... der Flur ... der Gemarkung D. zur Schaffung einer Ausweichstelle (Parkbucht) (Beiakte IX Bl. 32 im Parallelverfahren 5 A 5019/12 - Beiakten mit Bezifferung durch römische Zahlen sind immer solche aus dem genannten Parallelverfahren -), die der Landkreis Leer mit Bescheid vom 16. April 2012 (Beiakte IX Bl. 28) unter Zurückstellung der von der Beklagten im wasserbehördlichen Anhörungsverfahren erhobenen Bedenken erteilte.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtmäßigkeit des Ausbaus einer Straße durch landwirtschaftliche Nutzflächen -

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    An die Sicherung der ausreichenden Erschließung im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB sind gewisse Mindestanforderungen zu stellen, die sich in Art und Umfang nach dem konkreten Vorhaben richten (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 53.74 - Beschluss vom 20. Mai 2010 - 4 B 20.10 -, beide juris).

    Zur ausreichenden Erschließung eines Vorhabens gehört zudem, dass die Zuwegung den Ziel- und Quellverkehr ohne Schädigung des Wegezustandes aufnehmen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - IV C 53.74 -, BRS 30 Nr. 40).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Die Anforderungen an die ausreichende wegemäßige Erschließung eines Außenbereichsgrundstücks für eine gewerbliche Nutzung ergeben sich damit daraus, welchen Zu- und Abgangsverkehr das Vorhaben auslöst (BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 -, DVBl 1986, 186; vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.84 -, BVerwGE 74, 19).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12

    Notwendigkeit von Angaben über Transportwege und ihre Belastung von der

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Wenngleich privilegierte Vorhaben unter größtmöglicher Schonung des Außenbereichs errichtet werden sollen und demgemäß keine übertriebenen Anforderungen an die ausreichende Erschließung zu stellen sind (vgl. z.B. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 12 ME 275/12 -, BauR 2013, 1831, Rn. 53 m.w.N.; Söfker, in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg, § 35 Rn. 70), ist nach den vorgenannten Maßstäben eine Erschließung des Vorhabens durch die Zufahrt D. W. - unabhängig von ihrer Einordnung als Verbindungsweg oder als Wirtschaftsweg - nicht ausreichend gesichert.
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 4 LB 58/07

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts ist bereits bei einem Stall mit ca. 40.000 Hähnchen davon auszugehen, dass die Zuwegung allein durch den An- und Abtransport der Tiere und die Mistabfuhr nicht unerheblich belastet wird, so dass von einer stärkeren Beanspruchung auszugehen ist, die nach der Richtlinie eine Wegbreite von 3, 5 m erfordert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, Rn. 11 nach juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29. August 1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79: 3 m breiter, befestigter Zufahrtsweg für einen größeren Bullenmastbetrieb und Schweinemastbetrieb im Außenbereich nicht ausreichend; Nds. OVG, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 LB 58/07 -, NVwZ-RR 2008, 382: ein stellenweise 4 m breiter Zufahrtsweg für einen Sandabbaubetrieb nicht ausreichend).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1988 - 1 A 5/87

    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12
    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts ist bereits bei einem Stall mit ca. 40.000 Hähnchen davon auszugehen, dass die Zuwegung allein durch den An- und Abtransport der Tiere und die Mistabfuhr nicht unerheblich belastet wird, so dass von einer stärkeren Beanspruchung auszugehen ist, die nach der Richtlinie eine Wegbreite von 3, 5 m erfordert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, Rn. 11 nach juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29. August 1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79: 3 m breiter, befestigter Zufahrtsweg für einen größeren Bullenmastbetrieb und Schweinemastbetrieb im Außenbereich nicht ausreichend; Nds. OVG, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 LB 58/07 -, NVwZ-RR 2008, 382: ein stellenweise 4 m breiter Zufahrtsweg für einen Sandabbaubetrieb nicht ausreichend).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02
  • BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06
  • BVerwG, 08.04.2009 - 9 B 55.08
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 B 20.10
  • BVerwG, 13.02.2002 - 4 B 88.01

    Rechtfertigung der

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Parallel zu diesem Verfahren werden weitere Verfahren geführt, die in direktem Zusammenhang stehen: Im Verfahren 5 A 5403/12 begehrt der Beigeladene von der Klägerin die Annahme eines von ihm unterbreiteten Erschließungsangebotes für eine Ausweichstelle (Parkbucht).

    Ein vom Beigeladenen am 23. März 2012 übersandtes (Bl. 4 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) und unter dem 27. Oktober 2013 modifiziertes Erschließungsangebot (Bl. 85 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) zur Errichtung einer Ausweichstelle (Parkbucht) an der Straße ... mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 4 m südlich des vorhandenen Rinderstalls sowie zur Umlegung der vorhandenen Entwässerungsmulde lehnte die Klägerin unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) bzw. mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 unter Verweis auf die bisherigen Gründe ab (Bl. 85 Gerichtsakte 5 A 5403/12), weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Die vom Beigeladenen geplante Ausweichstelle auf seinem eigenen Flurstück ... der Flur ... der Gemarkung D., die Gegenstand des Verfahrens 5 A 5403/12 - Verpflichtung zur Annahme eines Erschließungsangebotes - ist, ist nicht geeignet, den auftretenden Begegnungsverkehr aufzunehmen.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5054/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Parallel zu diesem Verfahren werden weitere Verfahren geführt, die im direkten Zusammenhang stehen: Im Verfahren 5 A 5403/12 begehrt der Beigeladene von der Klägerin die Annahme eines von ihm unterbreiteten Erschließungsangebotes für eine Ausweichstelle (Parkbucht).

    Ein vom Beigeladenen am 23. März 2012 übersandtes (Bl. 4 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) und unter dem 27. Oktober 2013 modifiziertes Erschließungsangebot (Bl. 85 der Gerichtsakte 5 A 5403/12) zur Errichtung einer Ausweichstelle (Parkbucht) an der Straße D. W. mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 4 m südlich des vorhandenen Rinderstalls sowie zur Umlegung der vorhandenen Entwässerungsmulde lehnte die Klägerin unter dem 26. April 2012 und unter Ergänzung durch ein Schreiben vom 9. Mai 2012 (Bl. 63 ff. und 83 ff. in der Gerichtsakte 5 A 2872/11) bzw. mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 unter Verweis auf die bisherigen Gründe ab (Bl. 85 Gerichtsakte 5 A 5403/12), weil ihr die Annahme nicht zumutbar sei.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 5019/12, 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 2872/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen;

    Parallel zu diesem Verfahren werden weitere Verfahren geführt, die im Zusammenhang stehen mit einer dem Kläger durch den Landkreis L. erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Hähnchenmastställen: Im Verfahren 5 A 5403/12 begehrt der Kläger von der Beklagten die Annahme eines von ihm unterbreiteten Erschließungsangebotes.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 B 4257/12, 5 A 5019/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge der jeweiligen Beteiligten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Der Kläger geht in der Klageschrift im Parallelverfahren 5 A 5403/12 davon aus, dass auf der Straße durchschnittlich fünf Schwerlastfahrzeuge pro Tag verkehren (Bl. 2 der Gerichtsakte im dortigen Verfahren).

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtakten in diesem Verfahren, in den Verfahren 5 A 2872/11, 5 B 4257/12, 5 A 5403/12, 5 A 5053/12, 5 A 5054/12 und der in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.
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