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   VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15   

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https://dejure.org/2016,46826
VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15 (https://dejure.org/2016,46826)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.12.2016 - 7 A 4738/15 (https://dejure.org/2016,46826)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 7 A 4738/15 (https://dejure.org/2016,46826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 SRNV; § 44a VwGO; § 30 VwVfG
    Berufsunfähigkeitsrente; Beweisverwertungsverbot; konkludentes Einverständnis; Rechtsanwalt; Schweigepflichtentbindungerklärung; Zweitgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Zu diesen vom informationellen Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) geschützten Geheimnissen gehören insbesondere die Befunde über den Gesundheitszustandes des Klägers, insbesondere soweit sie Angaben über psychische Erkrankungen enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 2 B 69.12 - juris, Rn. 13; Kallerhoff in: Stelkens u.a., VwVfG, Rn. 11 zu § 30).

    Die vom Kläger angeführten beamtenrechtlichen Entscheidungen, bei denen für die Berücksichtigung von Vorgutachten eine ausdrückliche Schweigepflichtentbindungserklärung für erforderlich gehalten worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 2 B 24.12 - Beschluss vom 26. Mai 2014 - 2 B 69.12 - Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 B 105/12 - alle in juris), bezogen sich auf ärztliche Unterlagen, welche noch nicht in den Behördenakten vorhanden waren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 17 A 395/10

    Antrag eines zugelassenen Anwalts auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Dabei kann der Versorgungsempfänger nicht verlangen, dass er mit der Tätigkeit einen Ertrag erzielen kann, der über der zu erwartenden Berufsunfähigkeitsrente liegt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 17 A 395/10 - NJW 2012, 1751, juris, Rn. 56).

    Nach dieser Maßgabe kann es für eine anwaltliche Tätigkeit genügen, wenn im Rahmen der verbliebenen Leistungsmöglichkeiten allein schriftliche Tätigkeiten ausgeführt werden können, solange diese Arbeit jedenfalls noch in einer eigenverantwortlichen anwaltlichen Rechtsberatungstätigkeit besteht, grundsätzlich frei von fachlichen Weisungen erfolgt und es sich nicht lediglich um wissenschaftliche Hilfsdienste handelt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a. - juris, Rn. 117; OVG Lüneburg a.a.O.; Kallerhoff a.a.O., Rn. 33 zu § 24).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Es ist vielmehr auch bei rechtswidrig erlangten Informationen eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung und den berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen vorzunehmen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 - juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Die vom Kläger angeführten beamtenrechtlichen Entscheidungen, bei denen für die Berücksichtigung von Vorgutachten eine ausdrückliche Schweigepflichtentbindungserklärung für erforderlich gehalten worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 2 B 24.12 - Beschluss vom 26. Mai 2014 - 2 B 69.12 - Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 B 105/12 - alle in juris), bezogen sich auf ärztliche Unterlagen, welche noch nicht in den Behördenakten vorhanden waren.
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11

    Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Berufsunfähig ist danach nicht, wer noch mindestens eine andere anwaltliche Tätigkeit übernehmen kann und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 8 ME 153/11 - juris, Rn. 8; Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 - juris, Rn. 32).
  • VG Oldenburg, 21.06.2016 - 7 A 3393/15

    Ärztliches Gutachten; Berufsunfähigkeit; Präklusion; Rechtsanwaltsversorgung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Diese Vorschrift gilt auch im Falle der Weiterbewilligung einer zunächst nur befristetet gewährten Berufsunfähigkeitsrente (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 21. Juni 2016 - 7 A 3393/15 - juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Sie ist nach der Vorschrift nämlich lediglich für Verwaltungsakte vorgeschrieben, die in Rechte des Beteiligten eingreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 - NJW 1983, 2044, 2045; Urteil vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27.82 - NVwZ 1984, 577, 578).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Berufsunfähig ist danach nicht, wer noch mindestens eine andere anwaltliche Tätigkeit übernehmen kann und daraus ein seine Existenz sicherndes Einkommen erzielen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 8 ME 153/11 - juris, Rn. 8; Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 - juris, Rn. 32).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.12.2016 - 7 A 4738/15
    Sie ist nach der Vorschrift nämlich lediglich für Verwaltungsakte vorgeschrieben, die in Rechte des Beteiligten eingreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 - NJW 1983, 2044, 2045; Urteil vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27.82 - NVwZ 1984, 577, 578).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen;

  • VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15

    Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder

    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten sein (VG Oldenburg, Urteil vom 9. Dezember 2016 - 7 A 4738/15 -, juris Rn. 40 f., und Kallerhoff/Fellenberg in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage, § 24 Rn. 33 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 -, juris Rn. 117).
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