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VG Oldenburg, 12.05.2009 - 11 A 48/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fahrtkosten des beigeordneten Rechtsanwalts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fahrtkosten des für einen bedürftigen Beteiligten beigeordneten Rechtsanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Fahrtkosten und Prozesskostenhilfe
- lawblog.de (Kurzinformation)
Fahrtkosten für Fortgeschrittene
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahrtkosten des beigeordneten Rechtsanwalts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrtkosten des für einen bedürftigen Beteiligten beigeordneten Rechtsanwalts
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
§ 121 ZPO
Fahrtkosten des auswärtigen beigeordneten Rechtsanwalts bei eingeschränkter Beiordnung: weiteste Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zählt.
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 29.08.2000 - 8 C 99.2099
Auszug aus VG Oldenburg, 12.05.2009 - 11 A 48/08
Der Rechtsanwalt darf alle Unterlagen ablichten, die er bei gewissenhafter Betrachtung zur sachgerechten Beurteilung und Begleitung der Rechtssache für erforderlich halten durfte; ob die Dokumente letztlich bei der Entscheidung des Gerichts maßgeblich berücksichtigt worden sind, ist ohne Bedeutung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2007 - 1 K 70.06 - juris ; OVG Münster, Beschluss vom 6. August 2001 - 10 a D 180/98.NE - juris ; VGH München, Beschluss vom 29. August 2000 - 8 C 99.2099 - juris ). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 1 K 70.06
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten von Ablichtungen aus Behördenakten
Auszug aus VG Oldenburg, 12.05.2009 - 11 A 48/08
Der Rechtsanwalt darf alle Unterlagen ablichten, die er bei gewissenhafter Betrachtung zur sachgerechten Beurteilung und Begleitung der Rechtssache für erforderlich halten durfte; ob die Dokumente letztlich bei der Entscheidung des Gerichts maßgeblich berücksichtigt worden sind, ist ohne Bedeutung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2007 - 1 K 70.06 - juris ; OVG Münster, Beschluss vom 6. August 2001 - 10 a D 180/98.NE - juris ; VGH München, Beschluss vom 29. August 2000 - 8 C 99.2099 - juris ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2001 - 10a D 180/98
Auszug aus VG Oldenburg, 12.05.2009 - 11 A 48/08
Der Rechtsanwalt darf alle Unterlagen ablichten, die er bei gewissenhafter Betrachtung zur sachgerechten Beurteilung und Begleitung der Rechtssache für erforderlich halten durfte; ob die Dokumente letztlich bei der Entscheidung des Gerichts maßgeblich berücksichtigt worden sind, ist ohne Bedeutung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2007 - 1 K 70.06 - juris ; OVG Münster, Beschluss vom 6. August 2001 - 10 a D 180/98.NE - juris ; VGH München, Beschluss vom 29. August 2000 - 8 C 99.2099 - juris ).
- LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19
Fahrtkosten, auswärtiger Rechtsanwalt
In Verfahren vor Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichten wird das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO (Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren) in Entscheidungen so ausgelegt, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur weitestentfernten Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzusprechen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2018, Az. I ZB 62/17; LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 6 0 455/11; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 3 Ta 8/13; VG Oldenburg, Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 A 48/08; zitiert nach juris). - VGH Bayern, 05.03.2010 - 19 C 10.236
Prozesskostenhilfe; Frage der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; …
2.4 Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der dem Kläger beigeordnete auswärtige Rechtsanwalt Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung bis zur größtmöglichen Entfernung von einem im Gerichtsbezirk gelegenen Ort bis zum Gerichtssitz hat (vgl. VG Oldenburg, B.v. 12.5.2009 - 11 A 48/08). - VG Freiburg, 18.11.2010 - 3 K 1659/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts mit Sitz außerhalb des Gerichtsbezirks
Dass die Beiordnung des Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts für den Kläger wohl günstiger wäre, weil sie die Vergütung von Reisekosten bezogen auf einen Ort im Gerichtsbezirk, der am weitesten vom Prozessgericht entfernt ist, ermöglichen dürfte (vgl. LAG München, Beschl. v. 04.12.2008 - 8 Ta 473/08 -, juris; Hessisches LAG, Beschl. v. 12.01.2010 - 15 Ta 197/09 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 12.05.2009 - 11 A 48/08 -, juris, Musielak, a.a.O.), rechtfertigt angesichts des gestellten Antrages keine auf den Gerichtsbezirk bezogene Beiordnung.