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   VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07   

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VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07 (https://dejure.org/2009,31969)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16.04.2009 - 2 A 232/07 (https://dejure.org/2009,31969)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16. April 2009 - 2 A 232/07 (https://dejure.org/2009,31969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftungsanspruch gegenüber einer juristischen Person bei Zahlungsansprüchen von Kurbeiträgen; Auswahlermessen des Haftungsschuldners

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 KAG ND; § 69 AO 1977; § 191 AO 1977; § 114 S 2 VwGO
    Auswahl; Ermessen; Haftung; Heilung; juristische Person; Kurbeitrag; Schuldner; Verein; Vorstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90

    Kurabgabeeinziehung durch Campingplatz-Betreiber

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07
    Es ist nicht ersichtlich, dass ein hier allein in Betracht kommender Haftungsanspruch gegen den Wassersportverein A e.V. - dieser war nicht Schuldner des Kurbeitrages (siehe § 10 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 2 NKAG; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 1990 - 14 M 60/90 -, juris, Rn. 4) - infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Kläger auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt wurde.

    Der Haftungsanspruch gemäß den §§ 10 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 2 NKAG, 10 Nr. 3 KBS steht jedoch nach den §§ 11 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) NKAG, 191 Abs. 1 AO im pflichtgemäßen Ermessen des Kurbeitragsgläubigers; lediglich die Geltendmachung der Abführungsverpflichtung ist zwingend (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 1990, a.a.O., und OVG Sc hleswig-Holstein, Urteil vom 25. August 1999 - 2 L 223/96 -, juris, Rn. 22, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 2000, 635 f., allerdings jeweils ohne Hinweis auf § 191 AO ) .

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00

    Inselgemeinde: Pflicht ortsfremder Vermieter zur Einziehung von Kurbeiträgen

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07
    Es handelt sich dabei um die rechtlich zulässige unentgeltliche Indienstnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben (vgl. zur KBS der Beklagten vom 14. September 1999: Nds. OVG, Urteil vom 13. Juni 2001 - 9 K 1975/00 -, juris, Rn. 13, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 2002, 456).

    Zwar hat das Nds. OVG in seinem Urteil vom 13. Juni 2001 (a.a.O.) § 8 KBS für rechtmäßig angesehen.

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07
    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (BVerwG, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20/05 - juris, Rn. 22, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2007, 470 f; Beschluss vom 14. Januar 1999 - 6 B 133/98 - juris, Rn.10 mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NJW 1999, 2912 ff).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96

    Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuer neben Kurabgabe?

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07
    Der Haftungsanspruch gemäß den §§ 10 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 2 NKAG, 10 Nr. 3 KBS steht jedoch nach den §§ 11 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) NKAG, 191 Abs. 1 AO im pflichtgemäßen Ermessen des Kurbeitragsgläubigers; lediglich die Geltendmachung der Abführungsverpflichtung ist zwingend (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 1990, a.a.O., und OVG Sc hleswig-Holstein, Urteil vom 25. August 1999 - 2 L 223/96 -, juris, Rn. 22, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 2000, 635 f., allerdings jeweils ohne Hinweis auf § 191 AO ) .
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07
    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (BVerwG, Urteil vom 5. September 2006 - 1 C 20/05 - juris, Rn. 22, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2007, 470 f; Beschluss vom 14. Januar 1999 - 6 B 133/98 - juris, Rn.10 mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NJW 1999, 2912 ff).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 8 B 143.97

    Die Haftungsinanspruchnahme für Hinterziehungszinsen setzt nicht voraus, daß

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07
    Ausreichend ist vielmehr, dass die Abgabenschuld materiell entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 1997 - 8 B 143/97 -, juris, Rn. 6 ff. mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerwGE 105, 223 ff. = NVwZ 1999, 300 f.; Intemann in Pahlke/Koenig, AO, 1. Aufl. 2004, Kommentar, § 191 Rn. 27, 31).
  • LSG Sachsen, 10.09.2007 - L 2 B 233/07
    Auszug aus VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07
    Die Kammer hat mit Beschluss vom 9. Februar 2007 (2 B 233/07) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den angefochtenen Bescheid der Beklagten angeordnet.
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