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   VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19   

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VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19 (https://dejure.org/2019,22030)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16.07.2019 - 7 B 1553/19 (https://dejure.org/2019,22030)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 7 B 1553/19 (https://dejure.org/2019,22030)
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  • OVG Niedersachsen, 08.07.2005 - 12 ME 185/05

    Anordnung; Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; wesentlicher Verkehrsverstoß

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    Dies gilt selbst dann, wenn durch den Verkehrsverstoß eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 12 ME 185/05 - juris, Rn. 5).

    Diese vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung rechtfertigt es, den Verstoß gegen die Verkehrsvorschrift als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 - juris, Rn. 10; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 12 ME 185/05 - juris, Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 12 ME 243/13

    Einheitliche Bestimmung des Halterbegriffs im Straßenverkehrsrecht

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    Halter des Fahrzeugs i.S.d. § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist grundsätzlich unabhängig von der Eigentümerstellung derjenige, der den Pkw für eigene Rechnung in Gebrauch hat (d.h. die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten für Unterhaltung und laufenden Betrieb trägt) und die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (d.h. Anlass, Zeit, Dauer und Ziel der Fahrten selbst bestimmen kann) (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30. Januar 2014 - 12 ME 243/13 - juris, Rn. 7).

    Diese Eigenschaft als Versicherungsnehmer begründet ein weiteres Indiz für seine Haltereigenschaft (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30. Januar 2014 - 12 ME 243/13 - juris, Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2016 - 12 LA 103/15

    Aufklärungspflicht; Eintragung; Fahrtenbuchauflage; Fahrzeugregister; Halter;

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30. Mai 2016 - 12 LA 103/15 -).

    (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30. Mai 2016 - 12 LA 103/15 - juris, Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1217/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 24 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    Vor diesem Hintergrund werden in der Rechtsprechung keine Bedenken gesehen, die Dauer einer Fahrtenbuchanordnung bereits bei mit einem (neuen) Punkt bewerteten Verstößen regelhaft mit zwölf Monaten zu bemessen, wenn es sich um einen Erstverstoß handelt (OVG Münster, Beschl. v. 13. Januar 2016 - 8 A 1030/15 - juris, Rn. 15) und im Wiederholungsfall mit 24 Monaten (OVG Münster, Beschl. v. 13. Januar 2016 - 8 A 1217/15 - juris, Rn. 13; zu Vorstehendem Dauer in Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 45 Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    Vor diesem Hintergrund werden in der Rechtsprechung keine Bedenken gesehen, die Dauer einer Fahrtenbuchanordnung bereits bei mit einem (neuen) Punkt bewerteten Verstößen regelhaft mit zwölf Monaten zu bemessen, wenn es sich um einen Erstverstoß handelt (OVG Münster, Beschl. v. 13. Januar 2016 - 8 A 1030/15 - juris, Rn. 15) und im Wiederholungsfall mit 24 Monaten (OVG Münster, Beschl. v. 13. Januar 2016 - 8 A 1217/15 - juris, Rn. 13; zu Vorstehendem Dauer in Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 45 Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    Zudem durfte der Antragsgegner das Verhalten des Fahrzeughalters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes sowie etwaige Maßnahmen, die für die Zukunft weitere Verstöße verhindern sollen, unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr würdigen (vgl. Nds. OVG Lüneburg, Urt. v. 10. Februar 2011 - 12 LB 318/08 - juris, Rn. 21).
  • VG Oldenburg, 06.07.2011 - 7 A 3283/09
    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich der einzelne Verkehrsverstoß auch als "erheblich" genug für die Fahrtenbuchanordnung, d.h. nicht als geringfügig darstellt (VG Oldenburg, Urt. v. 6. Juli 2011 - 7 A 3283/09 - juris, Rn. 21; VG Oldenburg, Beschl. v. 30. März 2009 - 7 B 1004/09 - juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    Diese vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung rechtfertigt es, den Verstoß gegen die Verkehrsvorschrift als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 - juris, Rn. 10; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 12 ME 185/05 - juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30. April 2015 - 12 LA 156/14 -).
  • VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09

    Bildqualität; Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug;

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich der einzelne Verkehrsverstoß auch als "erheblich" genug für die Fahrtenbuchanordnung, d.h. nicht als geringfügig darstellt (VG Oldenburg, Urt. v. 6. Juli 2011 - 7 A 3283/09 - juris, Rn. 21; VG Oldenburg, Beschl. v. 30. März 2009 - 7 B 1004/09 - juris, Rn. 8).
  • VGH Bayern, 13.08.2008 - 11 ZB 08.1390

    Fahrtenbuchanordnung; Erstreckung auf Ersatzfahrzeuge

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