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   VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05   

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VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05 (https://dejure.org/2007,34607)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 18.12.2007 - 7 A 852/05 (https://dejure.org/2007,34607)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 7 A 852/05 (https://dejure.org/2007,34607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gebühren für Fleischuntersuchungen; zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gebührentatbestandes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VetVwGO ND; § 24 FlBG; § 3 VwKostG ND
    Abweichende Kosten; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Erlass; Erlassregelung; Fleisch; Fleischuntersuchung; Gebühr; Gebührenkalkulation; Gebührenordnung; Gebührenrahmen; Kostendeckung; Kostendeckungsprinzip; Kostenklarheit; Pauschale; Pauschalgebühr; Planprobe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestsetzung gehört die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlich festgesetzten Pauschalbeträge zu erheben sind und ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des nach § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143, 147).

    § 24 Abs. 2 FlHG enthält dabei keine Vorgabe über die Art und Weise der Umsetzung durch Landesrecht, insbesondere nicht zur Frage, ob diese Umsetzung durch Gesetz oder Verordnung zu geschehen hat (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000, a.a.O., S. 148).

    Da der Landesgesetzgeber insoweit eine originäre Regelungskompetenz hat, darf er die nach § 24 Abs. 2 FlHG erforderlichen Regelungen auch durch eine Gebührenordnung treffen (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 - BVerwGE 11, 111, 143).

    Wesentliche und - wie hier - vielfach auftretende Gebührentatbestände müssen grundsätzlich in der Gebührenordnung ihren Niederschlag finden und dürfen auch hinsichtlich ihrer Höhe nicht einer bloßen Erlass-Regelung überlassen werden (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juni 2005 - 11 LC 65/04 - V.n.b.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 3 C 7/95 - BVerwGE 102, 39 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 - zitiert nach juris; zur erforderlichen Bestimmtheit vgl. auch VGH München, Urteil vom 2. August 2000 - 4 B 96.3727 - zitiert nach juris).

    Es genügt, dass diese Entscheidung aus der Gebührensatzung durch Festlegung der Gebührenhöhe unmittelbar ablesbar ist (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2000 - 4 B 96.3727 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den insoweit maßgeblichen Grundsätzen in seiner Entscheidung vom 29. August 1996 - 3 C 7/95 - BVerwGE 102, 39 ff. ausgeführt: Der Bundesgesetzgeber habe mit dem FlHG von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG Gebrauch gemacht; er habe es indes dem Landesgesetzgeber überlassen, kostenpflichtige Tatbestände zu bestimmen.

    Durch den mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des NVwKostG vom 6. Juni 1997 (Nds.GVBl. S. 263) neu eingeführten § 3 Abs. 3 ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 3 C 7/95 - zitiert nach juris) eine Regelung zu durch Gemeinschaftsrecht verbindlich festgesetzten Gebühren getroffen worden.

    Wesentliche und - wie hier - vielfach auftretende Gebührentatbestände müssen grundsätzlich in der Gebührenordnung ihren Niederschlag finden und dürfen auch hinsichtlich ihrer Höhe nicht einer bloßen Erlass-Regelung überlassen werden (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juni 2005 - 11 LC 65/04 - V.n.b.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 3 C 7/95 - BVerwGE 102, 39 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 - zitiert nach juris; zur erforderlichen Bestimmtheit vgl. auch VGH München, Urteil vom 2. August 2000 - 4 B 96.3727 - zitiert nach juris).

    Indem Abschnitt XIII. 2 der Anlage zur GOVet lediglich den Wortlaut der gemeinschaftsrechtlichen Regelung wiederholt, unterlässt es der Landesgesetzgeber in Wahrheit die ihm übertragene und von ihm in Anspruch genommene rechtssatzmäßige Festlegung der Gebühren und die Begrenzung des Gebührenrahmens in einem der Kompetenzregelung von § 24 Abs. 2 FLHG sachentsprechenden Umfang auszuüben (s. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. August 1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.08.2000 - 4 B 96.3727
    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    Wesentliche und - wie hier - vielfach auftretende Gebührentatbestände müssen grundsätzlich in der Gebührenordnung ihren Niederschlag finden und dürfen auch hinsichtlich ihrer Höhe nicht einer bloßen Erlass-Regelung überlassen werden (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juni 2005 - 11 LC 65/04 - V.n.b.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 3 C 7/95 - BVerwGE 102, 39 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 - zitiert nach juris; zur erforderlichen Bestimmtheit vgl. auch VGH München, Urteil vom 2. August 2000 - 4 B 96.3727 - zitiert nach juris).

    Es genügt, dass diese Entscheidung aus der Gebührensatzung durch Festlegung der Gebührenhöhe unmittelbar ablesbar ist (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2000 - 4 B 96.3727 -, zitiert nach juris).

  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02

    Auswahlermessen; Beschwerdeprobe; Ermessensnichtgebrauch; Inverkehrbringen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    Auch spricht viel dafür, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin keine Amtshandlung erbracht hat, sondern die Durchführung der BSE-Tests den Charakter einer verwaltungsinternen Mitwirkungshandlung ohne Außenwirkung besitzt (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 304/02) .
  • BVerwG, 11.12.2000 - 8 B 256.00

    Rechtsbehelf gegen einen Kostenbeschluss

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    Die angegriffenen Bescheide greifen deshalb unmittelbar in eigene Rechte der Klägerin ein, nämlich in ihre Finanzhoheit (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 256/00 - NVwZ-RR 2001, 326 ff, zit.n.juris) ein.
  • BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77

    Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte -

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    Zwar unterliegt die Klägerin bei der Ausführung des Fleischhygienegesetzes sowie den aufgrund des Fleischhygienegesetzes erlassenen Vorschriften - da Auftragsangelegenheiten - der Fachaufsicht der Bezirksregierungen bzw. des ML und hat insoweit auch auf Erlassen basierende Weisungen entgegenzunehmen, gegen die grundsätzlich verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz nicht gegeben ist ( s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1978 - VII B 36.77 -NJW 1978, 1820 ff; OVG Lüneburg, Beschluss vom 01. März 1997 - 12 M 1272/97 - NVwZ-RR 1997, 474 ff).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97

    Versammlungsrecht; Verwaltungsakt; Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    Zwar unterliegt die Klägerin bei der Ausführung des Fleischhygienegesetzes sowie den aufgrund des Fleischhygienegesetzes erlassenen Vorschriften - da Auftragsangelegenheiten - der Fachaufsicht der Bezirksregierungen bzw. des ML und hat insoweit auch auf Erlassen basierende Weisungen entgegenzunehmen, gegen die grundsätzlich verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz nicht gegeben ist ( s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1978 - VII B 36.77 -NJW 1978, 1820 ff; OVG Lüneburg, Beschluss vom 01. März 1997 - 12 M 1272/97 - NVwZ-RR 1997, 474 ff).
  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    Dieses fordert im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts, aber auch bei kostenorientierten Sonderabgaben, eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1997 - 8 B 170/97 - BVerwGE 105, 144 m.w.N., VG Ansbach, Urteil vom 12. Januar 2007 - AN 16 K 03.00400 -zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98

    Fleischbeschau; Fleischuntersuchung; Gebühr; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    Damit genügt die Ermächtigungsnorm des NVwKostG dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (Nds. OVG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 11 K 5275/98 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 76.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Bundesgesetzgeber berechtigt ist, die Abweichungen von den EG-Pauschalgebühren der Regelung durch die Bundesländer zu überlassen (zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 09. Oktober 2006 - 3 B 76/06 - zitiert nach juris).
  • VG Ansbach, 12.01.2007 - AN 16 K 03.00400
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