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   VG Oldenburg, 19.08.2013 - 11 A 3741/12   

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VG Oldenburg, 19.08.2013 - 11 A 3741/12 (https://dejure.org/2013,20908)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 19.08.2013 - 11 A 3741/12 (https://dejure.org/2013,20908)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 19. August 2013 - 11 A 3741/12 (https://dejure.org/2013,20908)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 45/01

    Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB im Steuerrecht

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.08.2013 - 11 A 3741/12
    Selbst wenn man aber mit dem Bundessozialgericht (Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - juris, Rn. 40 ff.) und dem Bundesfinanzhof (Urteil vom 1. Juli 2003 - VIII R 45/01 - juris, Rn. 12) davon ausginge, dass die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB auch im öffentlichen Recht zu beachten und diese auch bereits bei der Festsetzung der Kosten und nicht nur im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zu berücksichtigen wäre (so BSG a.a.O; a.A. BFH a.a.O.), könnte dies der Klage hier nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.08.2013 - 11 A 3741/12
    Selbst wenn man aber mit dem Bundessozialgericht (Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - juris, Rn. 40 ff.) und dem Bundesfinanzhof (Urteil vom 1. Juli 2003 - VIII R 45/01 - juris, Rn. 12) davon ausginge, dass die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB auch im öffentlichen Recht zu beachten und diese auch bereits bei der Festsetzung der Kosten und nicht nur im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zu berücksichtigen wäre (so BSG a.a.O; a.A. BFH a.a.O.), könnte dies der Klage hier nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.08.2013 - 11 A 3741/12
    Dieser gesetzlichen Regelung ging eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - BVerfGE 72, 155) voraus, wonach es mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Minderjähriger nicht vereinbar ist, dass die Eltern ihre Kinder kraft elterlicher Vertretungsmacht finanziell unbegrenzt verpflichten können (vgl. dazu auch BT-Drs. 13/5624).
  • BVerwG, 28.03.2008 - 5 B 32.08

    Anwendbarkeit der in § 1629a BGB angeordneten Beschränkungen der Haftung

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.08.2013 - 11 A 3741/12
    Das Gericht hat bereits erhebliche Zweifel, ob die Vorschrift ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung auch im öffentlichen Recht, insbesondere in Bezug auf Abschiebekosten, unmittelbare oder entsprechende Anwendung finden kann (ablehnend BVerwG, Beschluss vom 28. März 2008 - 5 B 32.08 - juris betr. Rückzahlung von Leistungen nach BAföG).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.08.2013 - 11 A 3741/12
    Diese Regelung unterliegt insbesondere auch im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention keinen völkerrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - NVwZ 2013, 947) und erfasst sowohl die aktive als auch die passive Handlungsfähigkeit (vgl. Funke/Kaiser in: GK-AufenthG, Rn. 29 zu § 80).
  • VG Braunschweig, 29.07.2014 - 4 A 41/11

    Abschiebungskosten, Haftungsbeschränkung, Haftungsbeschränkungsregelung, Kosten,

    Angesichts der regelmäßig überschaubaren Höhe der Kosten, die aufgrund einer Abschiebung entstehen, erscheint es zudem kaum denkbar, dass abgeschobene Kinder wegen dieser Haftung ihr weiteres Leben nach Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr ohne zumutbare Belastungen gestalten können (VG Oldenburg, Urt. v. 19.08.2013, - 11 A 3741/12 -, juris).
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