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   VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3162/02   

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https://dejure.org/2002,23288
VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3162/02 (https://dejure.org/2002,23288)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 20.08.2002 - 6 B 3162/02 (https://dejure.org/2002,23288)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 20. August 2002 - 6 B 3162/02 (https://dejure.org/2002,23288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung im Rahmen einer Beförderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 GleichberG ND; § 8 Abs 1 S 1 BG ND; § 123 VwGO; § 65 Abs 1 Nr 16 PersVG ND
    Aktuelle Beurteilung; Anordnungsgrund; Ausschreibung; Beförderung; Bestenauslese; Dienstpostenbesetzung; Härteklausel; Konkurrentenstreitigkeit; Quotenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3162/02
    Der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz effektiver Rechtsschutzgewährleistung gebietet, bei drohender Beförderung eines Beamten die durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2001 (NordÖR 2002, S. 219 ff. = DÖV 2002, S. 299 ff. = NVwZ 2002, S. 604 ff. = ZBR 2002, S. 178 mit Anm. Schnellenbach) entstandenen Unklarheiten bei der Feststellung des Anordnungsgrundes nicht zu Lasten des Beamten wirken zu lassen, der vorläufigen Rechtsschutz begehrt (Bestätigung des Beschlusses des VG Oldenburg vom 16. Mai 2002 - 6 B 762/02 -, Homepage.

    Soweit es das unter Ziffer 1 geltend gemachten Begehren betrifft, ergeben sich keine durchgreifenden Zweifel an der Annahme eines Anordnungsgrundes aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 C 39.00 - (DÖV 2002, 299 = NordÖR 2002, 129 (mit zustimmender Anmerkung von Hermann, NordÖR 2002, 108, und kritischer Anmerkung von Grundmann, a.a.O., S. 106, weiter kritisch: Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Kommentar zum BBG, Stand: Februar 2002, § 23 Rdn. 14), weil die insoweit vorliegend bedeutsamen Erwägungen als obiter dictum formuliert wurden und die weitere Entwicklung der Rechtsprechung zu diesem Problemkreis offen ist.

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3162/02
    Nach § 14 Abs. 5 NBG besteht zwar kein Rechtsanspruch des Beamten auf Beförderung; davon unberührt bleibt indes nach ständiger Rechtsprechung der Anspruch des Beamten auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2002, S. 47 (48)), weil die beamtenrechtlichen Vorschriften auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen berücksichtigen (BVerwG, NVwZ-RR 2000, S. 172 (173)).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3162/02
    Die Ermessensausübung des Dienstherrn bei der Entscheidung über eine Beförderung hat sich am Leistungsgrundsatz zu orientieren (§ 8 Abs. 1 Satz 1 NBG); deshalb ist den dienstlichen Beurteilungen der Bewerber regelmäßig wesentliches Gewicht beizumessen (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 M 1532/95 - Nds.Rpfl. 1995, 168 = Nds.VBl 1995, 212), auch wenn sie nicht das alleinige und ausschließliche Kriterium sind, an dem sich Beförderungsentscheidungen auszurichten haben.
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3162/02
    Nach § 14 Abs. 5 NBG besteht zwar kein Rechtsanspruch des Beamten auf Beförderung; davon unberührt bleibt indes nach ständiger Rechtsprechung der Anspruch des Beamten auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2002, S. 47 (48)), weil die beamtenrechtlichen Vorschriften auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen berücksichtigen (BVerwG, NVwZ-RR 2000, S. 172 (173)).
  • VG Oldenburg, 29.11.2002 - 6 B 4691/02

    Anordnungsanspruch ; Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen;

    Die für Dezember 2001 vorgesehene Übertragung des Dienstposten des Leiters des .........amtes an sie hat der Antragsteller im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes aus den im Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 20. August 2002 - 6 B 3162/02 - (im Folgenden: Beschluss) dargestellten Gründen, auf die ebenso wie auf die dort erfolgte Sachverhaltsdarstellung verwiesen wird, zunächst wieder aufgehoben.

    Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten dieses sowie der Verfahren 6 A 2169/02 und 6 B 3162/02 einschließlich der dortigen Verwaltungsvorgänge und Personalakten sowie auf den Inhalt des nunmehr vorgelegten Verwaltungsvorgangs Bezug genommen; sie sind Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen.

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