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   VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08   

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VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08 (https://dejure.org/2010,14599)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21.01.2010 - 2 A 635/08 (https://dejure.org/2010,14599)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 2 A 635/08 (https://dejure.org/2010,14599)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Hessen, 25.02.1986 - 5 TH 1207/85

    Funktion und Rechtsnatur des Kurbeitrags; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Andererseits sind die Gemeindebürger bereits über die der Gemeinde zufließenden Anteile der Einkommensteuer und Gewerbesteuer sowie die sonstigen gemeindlichen Abgaben an der Finanzierung des Gemeindehaushalts beteiligt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1986, 134).

    Der Umstand , dass die Gemeindebürger über die der Gemeinde zufließenden Anteile der Einkommensteuer und Gewerbesteuer sowie die sonstigen gemeindlichen Abgaben an der Finanzierung des Gemeindehaushalts beteiligt sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. Februar 1986, a.a.O.), rechtfertigt bereits die vom Kläger gerügte (angebliche) Übervorteilung der Bürger, die im Kurbeitragsgebiet ihren ersten Wohnsitz haben .

    Der Gedanke an eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch die Möglichkeit der Festsetzung eines (Jahres-)Kurbeitrages ist auch deswegen abwegig, weil es bei dem Kurbeitrag darum geht, Sondervorteile abzugelten, die aus der Zurverfügungstellung von Erholungs- und Kureinrichtungen folgen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1986, 134 = DÖV 1986, 884 = NVwZ 1987, 160) .

    Dass Personen mit Hauptwohnung im Erhebungsgebiet von der Kurbeitragspflicht durch § 10 Abs. 2 NKAG und § 2 KBS freigestellt werden, verstößt nach ganz herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (BVerwG, Beschl. v. 21.6.1976 - VII B 124 und 125.75 - KStZ 1976, 171, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 21.7.1978 - 2 BvR 767/76 - HessVGH, Beschl. v. 25.2.1986 - 5 TH 1207/85 - DÖV 1986, 884 = KStZ 1986, 134 = NVwZ 1987, 160; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.12.1987 - 10 C 10/87 - KStZ 1988, 168, 170 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.9.1985 - 14 S 2528/84 - ZKF 1986, 37; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2007, § 11 Rdnr. 22; Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2007, § 10 Rdnr. 5) nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil die Besserstellung gegenüber Personen ohne Hauptwohnung im Erhebungsgebiet nicht willkürlich ist.

    Solche pauschalierende Regelungen, die Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige, sofern sie sich im Erhebungszeitraum im Erhebungsgebiet aufgehalten haben, zur Entrichtung eines nicht die tatsächliche, sondern eine wahrscheinliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer berücksichtigenden Jahreskurbeitrags verpflichten, werden in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein als zulässig angesehen, und zwar auch dann, wenn im Landeskommunalabgabengesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung eines Jahreskurbeitrags fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.6.1976, a.a.O., sowie v. 4.1.1980 - 7 B 252.79 - GemHH 1980, 214; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.9.1985, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 25.2.1986, a.a.O.; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rdnrn. 41 f.; Rosenzweig/Freese, a.a.O., § 10 Rdnr. 43).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer ist im Hinblick auf die geringe Höhe des Jahreskurbeitrages eine ausdrückliche Erstattungsregelung in der Kurbeitragssatzung nicht erforderlich (vgl. etwa Urteil vom 26. Februar 2002 - 2 A 3377/02 - V.n.b., sowie auch Hess.VGH, Beschluss vom 25. Februar 1986- 5 TH 1207/85 -, juris mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 1987, 160).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2008 - 9 ME 191/08

    Widerlegbarkeit der durch das Innehaben einer Zweitwohnung begründeten

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Insbesondere wird sie nicht durch die allgemein gehaltenen Ausführungen in einem Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 9. September 2008 (Az. 9 ME 191/08, veröffentlicht ebenfalls in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts) in Frage gestellt.

    Es bleibt daher dabei, dass der Zweitwohnungsinhaber, der nach Ablauf des Erhebungszeitraums die Aufenthaltsvermutung durch Nachweise widerlegt, auf einen Erstattungsanspruch hinsichtlich des von ihm entrichteten Kurbeitrags, der - in der Rückschau - zu Unrecht erhoben worden ist, zu verweisen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 9. September 2008 - 9 ME 191/08 - a.a.O.; Beschluss vom 25. Februar 2004 - 9 LA 200/03 - V.n.b.).

    Sofern man nicht der Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 9. September 2008 - 9 ME 191/08 - folge, hätte der Zweitwohnungsinhaber dann keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Beitragfestsetzung zu wenden, wenn er den Heranziehungsbescheid unanfechtbar werden lasse.

  • BVerwG, 04.01.1980 - 7 B 252.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer pauschalierten

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Solche pauschalierende Regelungen, die Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige, sofern sie sich im Erhebungszeitraum im Erhebungsgebiet aufgehalten haben, zur Entrichtung eines nicht die tatsächliche, sondern eine wahrscheinliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer berücksichtigenden Jahreskurbeitrags verpflichten, werden in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein als zulässig angesehen, und zwar auch dann, wenn im Landeskommunalabgabengesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung eines Jahreskurbeitrags fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.6.1976, a.a.O., sowie v. 4.1.1980 - 7 B 252.79 - GemHH 1980, 214; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.9.1985, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 25.2.1986, a.a.O.; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rdnrn. 41 f.; Rosenzweig/Freese, a.a.O., § 10 Rdnr. 43).

    Nicht bei Mietverhältnissen, wohl aber bei diesen Zweitwohnungsinhabern ist es kaum praktisch durchführbar, zumindest aber wirtschaftlich unvertretbar, die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Inhaber und ihrer Familienangehörigen im Kurgebiet während des ganzen Jahres zu überwachen und festzustellen (vgl.; BVerwG, Beschl. v. 4.1.1980 - 7 B 252/79 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 4; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rdnr. 42).

    In der der Erhebung von Kurabgabe zugrundeliegenden Satzung darf eine Typisierung vorgenommen werden, da die Feststellung an wie viel Tagen die einzelnen Abgabepflichtigen sich im Erhebungsgebiet aufhalten, mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und beträchtlichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden wäre (BVerwG, Beschluss vom 21.6.1976 - VII B 124, 125.75 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 2; Beschluss vom 4.1.1980 - 7 B 252/79 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1985 - 14 S 2528/84

    Zulässigkeit einer Jahreskurtaxe für Zweitwohnungsinhaber

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Dass Personen mit Hauptwohnung im Erhebungsgebiet von der Kurbeitragspflicht durch § 10 Abs. 2 NKAG und § 2 KBS freigestellt werden, verstößt nach ganz herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (BVerwG, Beschl. v. 21.6.1976 - VII B 124 und 125.75 - KStZ 1976, 171, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 21.7.1978 - 2 BvR 767/76 - HessVGH, Beschl. v. 25.2.1986 - 5 TH 1207/85 - DÖV 1986, 884 = KStZ 1986, 134 = NVwZ 1987, 160; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.12.1987 - 10 C 10/87 - KStZ 1988, 168, 170 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.9.1985 - 14 S 2528/84 - ZKF 1986, 37; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2007, § 11 Rdnr. 22; Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2007, § 10 Rdnr. 5) nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil die Besserstellung gegenüber Personen ohne Hauptwohnung im Erhebungsgebiet nicht willkürlich ist.

    Solche pauschalierende Regelungen, die Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige, sofern sie sich im Erhebungszeitraum im Erhebungsgebiet aufgehalten haben, zur Entrichtung eines nicht die tatsächliche, sondern eine wahrscheinliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer berücksichtigenden Jahreskurbeitrags verpflichten, werden in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein als zulässig angesehen, und zwar auch dann, wenn im Landeskommunalabgabengesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung eines Jahreskurbeitrags fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.6.1976, a.a.O., sowie v. 4.1.1980 - 7 B 252.79 - GemHH 1980, 214; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.9.1985, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 25.2.1986, a.a.O.; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rdnrn. 41 f.; Rosenzweig/Freese, a.a.O., § 10 Rdnr. 43).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 9 LA 88/07

    Jahreskurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Den in diesem Verfahren gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. Februar 2008 (Az. 9 LA 88/07, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NdsVBl 2008, 298; NordÖR 2008, 501; veröffentlicht auch in der Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts) aus folgenden Gründen, denen sich die Kammer anschließt, abgelehnt:.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt in dem bereits zitierten Beschluss vom 4. Februar 2008 (Az. 9 LA 88/07) zu einer gleichlautenden Regelung aus:.

  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 2.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang gewünschte Vorlage der Rechtssache an den Europäischen Gerichtshof kommt gemäß Art. 234 des EG-Vertrages nicht in Betracht, weil die Vereinbarkeit von § 10 Abs. 2 NKAG mit Art. 12 und 49 des EG-Vertrages offenkundig ist und eine Vorlage wegen offenkundiger Feststellungen ausscheidet (vgl. EuGH, Urt. v. 6.10.1982 - Rs 283/81 - Slg. 1982, 3415 f., 3430; BVerwG, Urt. v. 14.2.1969 - BVerwG VII C 15.67 - BVerwGE 31, 279, 284 u. v. 27.10.1987 - BVerwG 1 C 19.85 - BVerwGE 78, 192, 199 sowie Beschluss v. 5.3.1996 - 8 B 2/96 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungsteuer Nr. 11).

    An einer "Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit", also einer ungerechtfertigten Schlechterstellung von Ausländern, fehlt es schon deshalb, weil die Erhebung des Kurbeitrags nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft (keine direkte Benachteiligung von Ausländern) und sie sich auch nicht faktisch überwiegend zum Nachteil von Ausländern auswirkt (zur Bedeutung dieser Gesichtspunkte für das Zweitwohnungsteuerrecht siehe Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 5.3.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung es durchweg abgelehnt, aus der Entfernung der Unterkunft zu den Kureinrichtungen ein beitragsrechtliches Differenzierungskriterium herzuleiten (BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 CN 1.00 - juris mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2001, 689; Beschluss vom 15. April 2008 - 9 B 66/07 - juris mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2008, 910).

    Der Kurbeitrag dient vielmehr dazu, den Vorteil mit einer Abgabe zu belegen, den der Kurort mit seinen Fremdenverkehrseinrichtungen den Kurgästen anbietet (BVerwG, Urteil vom 27. September 2000, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09

    Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Auch unter weiterer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 - juris mit Veröffentlichungshinweis auf NVwZ-RR 2009, 778) begegnen die dargelegten Regelungen zur Kurbeitragspflicht von Zweitwohnungsinhabern in der Kurbeitragssatzung der Beklagten rechtlichen Bedenken nicht.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 9 KN 546/02

    Rechtmäßigkeit einer Kurbeitragssatzung; Beitragspflicht von

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Dies wäre aber - die Finanzierbarkeit unterstellt - aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes rechtlich unzulässig und läge mit Sicherheit nicht im Interesse der ortsfremden Zweitwohnungsinhaber (Nds. OVG, Urteil vom 25. Februar 2004 - 9 KN 546/02 - jurs mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf KStZ 2004, 91, veröffentlicht auch in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts).
  • OVG Niedersachsen, 27.12.2005 - 9 ME 185/05

    Anknüpfung; Beitrag; Eigentümer; Erhebungsgebiet; Erholungseinrichtung; Gebrauch;

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08
    Dem hat sich das beschließende Gericht für den Bereich von Niedersachsen angeschlossen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81 - NStV-N 1982, 222; Nds. OVG, Beschl. v. 27.12.2005 - 9 ME 185/05 - NSt-N 2006, 25 = ZKF 2006, 95 sowie Beschl. v. 16.1.2006, a.a.O.).
  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 15.67

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 21.07.1978 - 2 BvR 767/76

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bzgl. einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1987 - 10 C 10/87
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

  • BFH, 31.05.1995 - II B 126/94

    Zweitwohnungsteuer in Hamburg

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

  • VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3161/05

    Jahreskurbeitrag für ortsfremde Eigentümer einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet;

  • BVerwG, 15.04.2008 - 9 B 66.07

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen; Gebietscharakter;

  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 124.75

    Vereinbarkeit der Erhebung einer Kurabgabe mit Grundrechten - Erhebung einer

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 14 L 259/89

    Kurabgabe; Ordnungsgemäße Kalkulation; Kurabgabepflicht; Bootsliegeplätze

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

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