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   VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03   

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VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03 (https://dejure.org/2003,14582)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21.10.2003 - 11 B 3755/03 (https://dejure.org/2003,14582)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 11 B 3755/03 (https://dejure.org/2003,14582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Diabetes-Mellitus-Erkrankung eines asylsuchenden Algeriers ist kein Wiederaufnahmegrund.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6; VwVfG § 51
    Algerien, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Krankheit, Diabetes mellitus, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Extreme Gefahrenlage, Allgemeine Gefahr, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Oldenburg, 31.03.2004 - 11 A 1675/03

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Der Antragsteller hat am 7. Mai 2003 Klage (11 A 1675/03) erhoben, mit der er sein Begehren weiterverfolgt.

    Ein Anordnungsanspruch wäre im Hinblick auf die am 7. Mai 2003 fristgerecht erhobene Klage (11 A 1675/03) nur dann gegeben, wenn der Antragsteller einen Anspruch auf (teilweises) Wiederaufgreifen seines Asylerstverfahrens und ein Abschiebungshindernis gemäß § 53 Abs. 6 AuslG hinreichend glaubhaft gemacht hätte.

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Steht etwa eine notwendige Behandlung und Medikation zwar allgemein zur Verfügung, ist sie dem betroffenen Ausländer aber individuell aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich, liegt eine unter § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG fallende zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben vor (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 - DVBl. 2003, 463).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Eine extreme Gefahrenlage in diesem Sinne ist etwa dann anzunehmen, wenn die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer unzureichenden medizinischen Behandlung im Zielstaat so gravierend ist, dass der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwerster Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, stetige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 27. April 1998 - 9 C 13.97 - InfAuslR 1998, 409; Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249, 258 und Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 14.09.2001 - A 11 K 11043/01

    Abschiebungshindernis; Nierenkrankheit; vorläufiger Rechtsschutz; Armenien

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Sein derart verstandener Antrag - über den wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 76 Abs. 4 Satz 2 AsylVfG die Kammer befunden hat - ist zulässig (vgl. etwa VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2001 - A 11 K 11043/01 - InfAuslR 2002, 215, allerdings zu einem Erstantrag und mit abweichender Tenorierung), aber unbegründet.
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Beschränkt ein im Asylerstverfahren unanfechtbar abgelehnter Asylbewerber - wie hier - seinen erneuten Antrag beim Bundesamt auf das Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG, setzt die Bescheidung dieses Antrags nicht voraus, dass sich die Rechtslage in einer § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG genügenden Weise geändert hat (Nds. OVG, Urteil vom 1. März 2001 - 1 L 593/02 - AuAS 2001, 140 und Beschluss vom 28. August 2002 - 1 LA 167/02 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Ein Wiederaufgreifen (selbst bei präkludiertem Vorbringen) und gegebenenfalls die Feststellung des begehrten Abschiebungshindernisses kommen in Betracht, wenn der Ausländer anderenfalls einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben, insbesondere einer extremen Gefahrensituation im Sinne der Rechtsprechung zu § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG ausgesetzt wäre und die geltend gemachte Gefahr zuvor behördlich oder gerichtlich noch nicht geprüft worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 - NVwZ 2000, 204).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Sri Lanka, Tamilen, Hindus, Bürgerkrieg, Situation bei Rückkehr, Alleinstehende

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Eine extreme Gefahrenlage in diesem Sinne ist etwa dann anzunehmen, wenn die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer unzureichenden medizinischen Behandlung im Zielstaat so gravierend ist, dass der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwerster Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, stetige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 27. April 1998 - 9 C 13.97 - InfAuslR 1998, 409; Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249, 258 und Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 9 C 36.97

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Allerdings tritt die Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann ein, wenn die Nichterreichbarkeit der medizinischen Versorgung den einzelnen Ausländer betrifft, weil er einer Bevölkerungsgruppe angehört, die den sich aus einer eingeschränkten medizinischen Versorgungslage ergebenden Gefahren ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - 9 C 36.97 - und Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 - juris).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Zwar bedeutet dies nicht, dass der Ausländer im Falle einer Rückführung gleichsam am Tag der Rückkehr dem Tode ausgesetzt sein muss, vielmehr besteht eine berücksichtigungsfähige Gefahr auch dann, wenn ihm mangels jeglicher Lebensgrundlage der baldige sichere Tod droht (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1999 - 9 B 617.98 -, InfAuslR 1999, 265).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2003 - 11 B 3755/03
    Eine extreme Gefahrenlage in diesem Sinne ist etwa dann anzunehmen, wenn die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer unzureichenden medizinischen Behandlung im Zielstaat so gravierend ist, dass der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwerster Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, stetige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 27. April 1998 - 9 C 13.97 - InfAuslR 1998, 409; Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249, 258 und Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02
  • VG Oldenburg, 31.03.2004 - 11 A 1675/03

    Algerien; Apostasie; Diabetes mellitus Typ I; Gefahrenlage; Homosexualität;

    Daraufhin suchte er - wiederum unter Alias-Namen - am 13. Oktober 2003 und erneut am 24. November 2003 wegen veränderter Umstände (zwischenzeitliches Bekenntnis zur Homosexualität, Konversion zum christlichen Glauben der evangelischen Kirchengemeinschaft sowie erforderliche Neueinstellung des Diabetes mellitus Typ I) erfolglos um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach (Beschlüsse der Kammer vom 21. Oktober 2003 - 11 B 3755/03 - und 4. Dezember 2003 - 11 B 4675/03 -).

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten 11 B 3755/03 und 4675/03 sowie die vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • VG Braunschweig, 29.09.2004 - 6 A 418/02

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Albaner; allgemeine Lage;

    Eine Maßnahme ist insbesondere nicht geeignet, wenn dem Zugriff des Patienten auf die Medikamente in dem von der Verpflichtungserklärung der Behörde umfassten Zeitraum Hindernisse entgegenstehen, die ihm nicht zuzurechnen sind (wie z. B. Einfuhrbeschränkungen, ein absehbares, zum Verlust der Medikamente führendes Fehlverhalten von Grenzbeamten oder die beschränkte Haltbarkeit des Medikaments; vgl. Bayerischer VGH, Beschl. vom 14.02.2002 - 24 CS01.2174 - VG Braunschweig, Urt. vom 30.06.2003 - 8 A 43/02 - und vom 21.05.2002 - 1 A 67/01 - VG Stade, Urt. vom 27.01.2003 - 3 A 1787/01 - VG Göttingen, Urt. vom 05.06.2003 - 2 A 35/03 - VG Oldenburg, Beschl. vom 21.10.2003 - 11 B 3755/03 -).
  • VG Lüneburg, 09.09.2004 - 1 B 53/04

    Vereinbarkeit einer Abschiebung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Vorliegen

    (VG Oldenburg, B. v. 21.10.2003 -11 B 3755/03 -).
  • VG Lüneburg, 18.05.2004 - 1 B 32/04

    Abschiebung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylberechtigung; Asylbewerber;

    "nur dann nicht zu erfolgen, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Versagung des Wiederaufgreifens des Verfahrens ... geradezu aufdrängt." (VG Oldenburg, B. v. 21.10.2003 - 11 B 3755/03 -).
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