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   VG Oldenburg, 21.10.2015 - 11 B 3569/15   

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VG Oldenburg, 21.10.2015 - 11 B 3569/15 (https://dejure.org/2015,30135)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21.10.2015 - 11 B 3569/15 (https://dejure.org/2015,30135)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 11 B 3569/15 (https://dejure.org/2015,30135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2014 - 11 ME 228/14

    Erlaubnispflichtigkeit einer gewerbsmäßigen Hundeausbildung sowie einer Anleitung

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2015 - 11 B 3569/15
    Es solle sichergestellt werden, dass Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten, die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben (vgl. BT-Drs. 17/11811, S. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2015 - 11 B 3569/15
    Auch aus dem Umstand, dass der Antragstellerin im Hinblick auf das genannte Telefonat und die Ausbildung bei ... am 9. Februar 2015 eine bis zum 30. September 2015 gültige Erlaubnis zum Betrieb der Hundeschule erteilt worden ist, ergibt sich nicht mit der für eine Zusicherung erforderlichen Eindeutigkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 C 39.95 - BVerwGE 102, 81, juris, Rn. 29; Beschluss vom 10. November 2006 - 9 B 17.06 - juris, Rn. 4), dass der Antragstellerin nach erfolgreichem Abschluss der genannten Ausbildung ohne weiteres eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden sollte.
  • BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06

    Abgabe einer Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2015 - 11 B 3569/15
    Auch aus dem Umstand, dass der Antragstellerin im Hinblick auf das genannte Telefonat und die Ausbildung bei ... am 9. Februar 2015 eine bis zum 30. September 2015 gültige Erlaubnis zum Betrieb der Hundeschule erteilt worden ist, ergibt sich nicht mit der für eine Zusicherung erforderlichen Eindeutigkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 C 39.95 - BVerwGE 102, 81, juris, Rn. 29; Beschluss vom 10. November 2006 - 9 B 17.06 - juris, Rn. 4), dass der Antragstellerin nach erfolgreichem Abschluss der genannten Ausbildung ohne weiteres eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden sollte.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.10.2015 - 11 B 3569/15
    Er ergibt sich dagegen nicht aus dem Verhalten anderer Hoheitsträger (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris, Rn. 160 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. September 2015 - 9 LA 284/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2016 - 11 ME 249/15

    Einstweilige Anordnung; Erlaubnispflicht; Fachgespräch; Fachkunde; gewerbliche

    Ihren zugleich gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel, den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO zu verpflichten, den gewerbsmäßigen Betrieb ihrer Hundeschule bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu dulden, hat das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Beschluss vom 21. Oktober 2015 (- 11 B 3569/15 -, juris) mangels Anordnungsanspruches abgelehnt.
  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 2/18

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; Ausbildung; Beruflicher

    Da der Gesetzgeber die Erlaubnispflicht nicht auf erstmals betriebene Hundeschulen beschränkt hat, gilt sie generell und erstreckt sich auch auf diejenigen Hundetrainer, die - wie der Kläger - bereits vor Inkrafttreten des Erlaubnisvorbehalts gewerbsmäßig als Hundetrainer tätig waren (NdsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2017 - 11 ME 278/16 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 27. Januar 2016 - 11 ME 249/15 -, juris Rn. 6; VG Oldenburg, Beschl. v. 21. Oktober 2015 - 11 B 3569/15 -, juris; VG Würzburg, Beschl. v. 2. April 2015 - W 5 E 15.224 -, juris).
  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 1223/17

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; beruflicher oder sonstiger

    Da der Gesetzgeber die Erlaubnispflicht nicht auf erstmals betriebene Hundeschulen beschränkt hat, gilt sie generell und erstreckt sich auch auf diejenigen Hundetrainer, die - wie der Kläger - bereits vor Inkrafttreten des Erlaubnisvorbehalts gewerbsmäßig als Hundetrainer tätig waren (NdsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2017 - 11 ME 278/16 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 27. Januar 2016 - 11 ME 249/15 -, juris Rn. 6; VG Oldenburg, Beschl. v. 21. Oktober 2015 - 11 B 3569/15 -, juris; VG Würzburg, Beschl. v. 2. April 2015 - W 5 E 15.224 -, juris).
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