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   VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12   

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https://dejure.org/2012,37731
VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12 (https://dejure.org/2012,37731)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21.11.2012 - 11 A 3441/12 (https://dejure.org/2012,37731)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21. November 2012 - 11 A 3441/12 (https://dejure.org/2012,37731)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12
    Für solche integrationsunschädlichen Unterbrechungen sollte mit § 12b Abs. 3 StAG eine Regelung gefunden werden (vgl. Berlit, in: GK-StAR, § 12b StAG Rn. 1, 75; s. auch BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31/03 -, BVerwGE 122, 199 ff. - zit. nach juris Rn. 19 f.; Urteil vom 28. September 1993 - 1 C 1/93 -, InfAuslR 1994, 35 ff. - zit. nach juris Rn. 24).

    schon Urteil vom 28. September 1993 - 1 C 1/93 -, InfAuslR 1994, 35 ff. - zit. nach juris Rn. 24 [Hervorhebung nicht in den Originalen]).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12
    Für solche integrationsunschädlichen Unterbrechungen sollte mit § 12b Abs. 3 StAG eine Regelung gefunden werden (vgl. Berlit, in: GK-StAR, § 12b StAG Rn. 1, 75; s. auch BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31/03 -, BVerwGE 122, 199 ff. - zit. nach juris Rn. 19 f.; Urteil vom 28. September 1993 - 1 C 1/93 -, InfAuslR 1994, 35 ff. - zit. nach juris Rn. 24).

    Das BVerwG hat zur Vorgängernorm - § 89 AuslG - lediglich ausgeführt, dass deren Rechtsgedanke es ermögliche, auch außerhalb des eigentlichen Anwendungsbereichs der Vorschrift das staatsangehörigkeitsrechtliche Tatbestandsmerkmal eines rechtmäßigen Aufenthalts von einer bestimmten Dauer dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass " jedenfalls kurzfristige Unterbrechungen [...] der Erfüllung der [...] Aufenthaltsdauer nicht entgegen stehen." (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31/03 -, BVerwGE 122, 199 ff. - zit. nach juris Rn. 18 f.; ähnl.

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12
    Der Inhalt eines Gesetzes ist nach dem Wortlaut (grammatische Auslegung), dem Zusammenhang (systematische Auslegung), dem Zweck (teleologische Auslegung) und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) der Norm zu bestimmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/59 u.a. -, BVerfGE 11, 126 ).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12
    Das Gericht hat die Auffassung der Exekutive über die Auslegung von § 12b Abs. 3 StAG, die in der Verwaltungsvorschrift zum Ausdruck kommt, nicht nachzuvollziehen, sondern auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83 -, BVerfGE 78, 214 ).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12
    Dieser Vorgang kann bei der gebotenen Auslegung analog § 133 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, NVwZ 2011, 1201) nur als Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis verstanden werden.
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Verlängerung eines Aufenthaltstitels eigentlich nicht mehr möglich ist, wenn dieser im Zeitpunkt der Antragstellung schon abgelaufen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5/10 -, BVerwGE 140, 64 ff. - juris Rn. 14), muss der Ausländer fürchten, dass die Behörde die Verlängerung schon allein unter Hinweis auf das Erlöschen des ursprünglichen Titels ablehnt, und für die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis das Vorliegen der strengeren - und möglicherweise nicht mehr gegebenen - Ersterteilungsvoraussetzungen verlangt.
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