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   VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2934/02   

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VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2934/02 (https://dejure.org/2003,25724)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22.01.2003 - 6 A 2934/02 (https://dejure.org/2003,25724)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 6 A 2934/02 (https://dejure.org/2003,25724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Wiederaufgreifen des Verfahrens und keine Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei bestandskräftiger rechtswidriger Ablehnung von Bezügenachzahlungen für Beamte mit mehr als zwei Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2934/02
    § 51 Abs. 2 VwVfG steht dem Anspruch eines Beamten mit mehr als zwei Kindern auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens, in dem die Nachzahlung von Bezügen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 rechtswidrig abgelehnt worden war, entgegen, wenn es der Beamte in Kenntnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 1999 (BVerfGE 99, 300) bewusst unterlassen hat, Rechtsbehelf einzulegen, auch wenn er noch während des Laufs der Rechtsbehelfsfrist ausdrücklich seine Erwartung erklärt hat, der Dienstherr werde aus Fürsorgegesichtspunkten die rechtswidrige Entscheidung korrigieren, und selbst wenn sein Verhalten von der Absicht getragen war, ein zur Behördenleitung bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis nicht zu belasten.

    Nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300 ff.) wandte sich der Kläger im Februar 1999 an die Beklagte und bat um Überprüfung der Sache.

    Dabei geht die Kammer zugunsten des Klägers davon aus, dass das BBVAnpG 99 keine bundesrechtlich vorrangige Vorschrift im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG bildet, der bereits deshalb der Ausschluss des § 51 VwVfG zu entnehmen ist, weil Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 lediglich eine Regelung hinsichtlich noch nicht abgeschlossener Verfahren trifft, nicht jedoch - in Übereinstimmung mit der Entscheidung BVerfGE 99, 300 (331) - hinsichtlich der Bezügeempfänger, deren Verfahren bereits abgeschlossen ist.

    Die mit der seinerzeitigen Entscheidung des Klägers, keine Klage zu erheben, verbundenen Risiken liegen ausschließlich in seiner Sphäre und können für ihn schon deshalb keine mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn unerträglichen Folgen zeigen, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300 (331)) ausgeführt hat, eine allgemeine rückwirkende Behebung sei rechtlich nicht geboten.

  • BVerwG, 22.10.1984 - 8 B 56.84

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Bestandskraft

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2934/02
    Dass allein die etwaige Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes nicht regelmäßig die Rücknahme des Bescheides zur Folge haben soll, folgt bereits daraus, dass dessen Rechtswidrigkeit "nur" eine Tatbestandsbestandsvoraussetzung bildet (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 48 Rn. 57; zur Wiederaufnahmeentscheidung: BVerwG, NVwZ 1985, S. 265).

    In diesem Fall hätte das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit dem Prinzip der Rechtssicherheit gegenüber, das ihm grundsätzlich gleichwertig ist, Vorrang (vgl. BVerwG, NVwZ 1985, S. 265; BadWürttVGH, NVwZ 1989, S. 882 (884); vgl. auch VG Oldenburg, Urteil v. 27. Februar 2002 - 6 A 3840/00 - ).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 437/99

    Anerkenntnis; Beamter; Besoldung; Fürsorgepflicht; Fürsorgepflichtverletzung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2934/02
    Wie der Anspruch aus Amtspflichtverletzung setzt er neben einem Verschulden des Dienstherrn u.a. das Fehlen eines überwiegenden Mitverschuldens des Beamten voraus (vgl. BVerwGE 14, 222 (229); NdsOVG, Urteil v. 7. Februar 2001 - 2 L 437/99 - (n.v.)).
  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2934/02
    Wie der Anspruch aus Amtspflichtverletzung setzt er neben einem Verschulden des Dienstherrn u.a. das Fehlen eines überwiegenden Mitverschuldens des Beamten voraus (vgl. BVerwGE 14, 222 (229); NdsOVG, Urteil v. 7. Februar 2001 - 2 L 437/99 - (n.v.)).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens - Heraufholen von Prozeßresten

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2934/02
    In diesem Fall hätte das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit dem Prinzip der Rechtssicherheit gegenüber, das ihm grundsätzlich gleichwertig ist, Vorrang (vgl. BVerwG, NVwZ 1985, S. 265; BadWürttVGH, NVwZ 1989, S. 882 (884); vgl. auch VG Oldenburg, Urteil v. 27. Februar 2002 - 6 A 3840/00 - ).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2934/02
    Dabei spielt keinen Rolle, dass die Beklagte diese Entscheidung nicht bereits in den Bescheiden vom 27. Februar und 13. Mai 2002 getroffen haben mag; jedenfalls hat sie diese Entscheidung noch während des gerichtlichen Verfahrens getroffen und sich dem darauf gestützten Klagebegehren des Kläger gegenüber auch nicht darauf berufen, dass insoweit kein Widerspruchsverfahren durchgeführt worden ist (zum Fortfall des Widerspruchsverfahrens in diesem Fall: BVerwG, BayVBl. 1984, S. 155 (jedenfalls bei gebundenen Entscheidungen); a.A.: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Aufl. 2003, § 68 Rdnr. 28).
  • VG Stade, 26.05.2003 - 3 A 1391/02

    Alimentation; Aufhebungsermessen; Beamter; Besoldung; Bestandskraft;

    In diesem Zusammenhang hauswirtschaftliche Gründe in die Ermessensentscheidung einfließen zu lassen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VG Oldenburg Urteil vom 22.01.2003, 6 A 2934/02 - rechtskräftig).
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