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   VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19   

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VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19 (https://dejure.org/2020,16752)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23.06.2020 - 7 A 461/19 (https://dejure.org/2020,16752)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 7 A 461/19 (https://dejure.org/2020,16752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 BÄO; § 5 BÄO
    Benzodiazepin; Bindungswirkung; Fluninoc; Flunitrazepam; Strafbefehl; Strafrechtliche Verurteilung; Verletzung von Berufspflichten; Widerruf der Approbation als Arzt; Wiederherstellung der Würdigkeit; Wohlverhaltensphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 25 f.).

    Als Anhaltspunkt für die Grenzen der ärztlichen Behandlung im Rahmen der Therapiefreiheit lassen sich die einem Medikament vom Hersteller für den Patienten beigefügte Gebrauchsinformation sowie die an Fachkreise gerichtete Fachinformation heranziehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 34).

    Die Dauer der Behandlung sollte im Allgemeinen wenige Tage bis zu zwei Wochen betragen und - einschließlich der schrittweisen Absetzphase - vier Wochen nicht übersteigen (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 35).

    Insbesondere die etwaige Unterhaltung einer Sucht, die nach den Ausführungen des Sachverständigengutachtens bereits nach einer Einnahme von länger als vier bis acht Wochen eintritt, ist nicht als anerkennenswertes Behandlungskonzept einzustufen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 42).

    Die Verschreibung von Medikamenten auch mit einem geringeren Wirkstoffanteil von 1 mg Flunitrazepam je abgeteilter Form (Tablette) richtete sich somit nach den Regelungen des Betäubungsmittelrechts (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 41), d.h. es bestand insbesondere das Erfordernis zur Verwendung von Betäubungsmittelrezepten gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 MtMVV.

    (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 54).

    Die zentral dämpfende Wirkung der Substanzen wird in nicht vorhersehbarer Weise verstärkt, wodurch sich die Gefahr eines tödlichen Ausgangs erhöht (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 45 m.w.N.).

    Auch in dem abschließenden Patientenhinweis der Gebrauchsinformation wird ausgeführt, dass das Medikament grundsätzlich nicht eingenommen werden darf, wenn eine Abhängigkeit von Alkohol, Arzneimitteln oder Drogen bestand oder noch besteht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 45).

    Auch wenn nicht jeder Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten die Annahme der Unwürdigkeit eines Arztes zur weiteren Ausübung seines Berufs rechtfertigt (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 50), so hat sich der Kläger im vorliegenden Fall eines beruflichen Fehlverhaltens schuldig gemacht, welches insgesamt geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern.

    Bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Ärzten (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 55 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Juli 2014 - 8 LA 142/13 - juris, Rn. 40 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    Das Ende des Reifeprozesses bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, d.h. vorliegend der Widerrufsentscheidung des Beklagten (zu Vorstehendem vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 - juris, Rn. 20-24 m.w.N.).

    Darüber hinaus sind im Rahmen der Gesamtwürdigung insbesondere auch zu berücksichtigen die Art, Schwere und Anzahl der Verfehlungen, die zur Annahme der Unwürdigkeit geführt haben, und das Verhalten des Betreffenden nach der Aufgabe oder Aufdeckung der Verfehlungen, etwa seine Mitwirkung an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, seine Einsicht in das verwirklichte Unrecht und seine Bemühungen um eine Wiedergutmachung entstandener Schäden sowie das Ausbleiben erneuter, mit Blick auf die Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs relevanter Verfehlungen (zu Vorstehendem OVG Lüneburg, Beschl. v. 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 - juris, Rn. 25 m.w.N.).

  • VG Hannover, 27.08.2014 - 5 A 2959/13

    Approbation; Arzt; Drogenabhängiger Patient; Flunitrazepam; Rohypnol; Widerruf

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    (VG Hannover, Urt. v. 27. August 2014 - 5 A 2959/13 - juris, Rn. 25).

    Das Fehlverhalten des Klägers ist darüber hinaus aber auch deshalb von bedeutendem Gewicht, weil er einzelne der drei Patienten, deren Forderung nach einer Verordnung er nach dem Eindruck der Kammer ohne erkennbare Vorbehalte nachgab, in grob fahrlässiger Weise ernsthaften Gesundheitsgefahren bis hin zur Lebensgefahr aussetzte (vgl. VG Hannover, Urt. v. 27. August 2014 - 5 A 2959/13 - juris, Rn. 22).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    Es gilt ein objektiver Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Senatsbeschl. v. 10.2.2015 - 8 LA 22/14 -, juris Rn. 10 m.w.N.).".

    Der Strafbefehl erging auf Grundlage einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht, enthält einen strafrechtlichen Schuldspruch und setzt eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten fest, sodass er die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangte und dadurch zur Grundlage der behördlichen Entscheidung gemacht werden durfte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. März 2003 - 3 B 10/03 - juris, Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 26. September 2002 - 3 C 37/01 - juris, Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    Bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Ärzten (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 55 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Juli 2014 - 8 LA 142/13 - juris, Rn. 40 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 8 ME 218/11

    Zulässigkeit des Widerrufs der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    Stattdessen dürfte es die Feststellung eines Fehlverhaltens in der Weise erfordern, dass die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsorgane selbst ausgewertet und einer eigenständigen, nachvollziehbaren - gegebenenfalls sachverständigen - Bewertung unterzogen werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 4. Mai 2012 - 8 ME 218/11 - juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    Vorliegend sind jedoch die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation erfüllt, so dass sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 - 3 C 22/09 - juris, Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    Nicht erforderlich ist, dass der Ansehens- und Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2. Mai 2012 - 8 LA 78/11 - juris, Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Rn. 12).
  • VGH Bayern, 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890
    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    Nicht erforderlich ist, dass der Ansehens- und Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2. Mai 2012 - 8 LA 78/11 - juris, Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19
    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können daher nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

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