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   VG Oldenburg, 25.08.2003 - 11 A 1616/03   

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VG Oldenburg, 25.08.2003 - 11 A 1616/03 (https://dejure.org/2003,20538)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25.08.2003 - 11 A 1616/03 (https://dejure.org/2003,20538)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25. August 2003 - 11 A 1616/03 (https://dejure.org/2003,20538)
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  • OVG Niedersachsen, 05.10.1998 - 11 M 4532/98

    Zuständige Ausländerbehörde bei Ausweisung und Strafhaft; Regelausweisung

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.08.2003 - 11 A 1616/03
    Die örtliche Zuständigkeit für eine Ausweisung kann sich deshalb aus § 100 Abs. 1 Satz 2 NGefAG ergeben (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 5.10.1998 - 11 M 4532/98 -, Nds. Rechtspflege 1999, 89).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.08.2003 - 11 A 1616/03
    Insbesondere aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum gewöhnlichen Aufenthalt, an dem bei Entscheidungen gegen Ausländer anzuknüpfen ist (Urt. v. 4. Juni 1997, 1 C 25.96, NVwZ-RR 1997, 751) ergibt sich etwas gegen die örtliche Zuständigkeit des Beklagten.
  • EuGH, 27.09.2001 - C-63/99

    DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.08.2003 - 11 A 1616/03
    Auch wenn der EuGH (Urteil vom 27. September 2001 - C 63/99 - InfAuslR 2001, 484) entschieden hat, dass das Niederlassungsrecht als Nebenrecht das Einreise- und Aufenthaltsrecht voraussetze, ist dieses Recht nicht schrankenlos gewährleistet.
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.08.2003 - 11 A 1616/03
    Das Assoziierungsabkommen mit Polen vom 16. Dezember 19991 (zitiert nach EuGH, Urteil vom 20. November 2001, InfAuslR 2002, 57) gewährt polnischen Staatsangehörigen sowohl als Arbeitnehmer als auch als selbstständig Tätiger gewisse Niederlassungsrechte.
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