Rechtsprechung
VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Geschäftsfahrzeugen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bildqualität; Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug; Unternehmen; Zweiwochenfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage kann für Firmenwagen angeordnet werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bildqualität; Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug; Unternehmen; Zweiwochenfrist
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fahrtenbuchauflage bei Firmenwagen
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Aachen, 08.08.2006 - 2 K 3731/04
Auszug aus VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09
Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VG München, Beschluss vom 12. März 2007 - M 23 S 06.4894 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1998 - 10 S 2673/98 - zitiert nach juris; vgl. auch VG Aachen, Urteil vom 8. August 2006 - 2 K 3731/04 - zitiert nach juris). - VG Hannover, 21.09.2007 - 9 A 1986/07
Beweisfoto; Ermittlungsdefizit; erstmaliger Verstoß; Fahrtenbuch; …
Auszug aus VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09
Die Anordnung des Fahrtenbuches soll gerade dafür Sorge tragen, dass für Verkehrsverstöße verantwortliche Fahrer ermittelt werden können (vgl. VG Hannover, Urteil vom 21. September 2007 - 9 A 1986/07 -). - VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der …
Auszug aus VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09
Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98
Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten …
Auszug aus VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09
Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VG München, Beschluss vom 12. März 2007 - M 23 S 06.4894 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1998 - 10 S 2673/98 - zitiert nach juris; vgl. auch VG Aachen, Urteil vom 8. August 2006 - 2 K 3731/04 - zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug
Auszug aus VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass es in einem Geschäftsbetrieb , bei dem ein Firmenfahrzeug - wie hier - mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung steht, Sache der Leitung dieses Betriebes ist, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der ermittelnden Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 -, veröfftl. z.B. in VRS 97, 389-392). - VG München, 12.03.2007 - M 23 S 06.4894
Auszug aus VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09
Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VG München, Beschluss vom 12. März 2007 - M 23 S 06.4894 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1998 - 10 S 2673/98 - zitiert nach juris; vgl. auch VG Aachen, Urteil vom 8. August 2006 - 2 K 3731/04 - zitiert nach juris).
- VG Oldenburg, 30.04.2021 - 7 B 1850/21
Benennung des Fahrers; Betriebsfahrzeug; Dienstfahrzeug; Dokumentationspflicht; …
Für die Anordnung eines Fahrtenbuchs bei einem Geschäftsbetrieb (wie hier) kommt es auch nicht auf die Einhaltung der sogenannten Zwei-Wochen-Frist an, weil ein Geschäftsbetrieb die verantwortliche Person unabhängig vom Erinnerungsvermögen einzelner Personen feststellen können muss (Kammerbeschluss vom 30. März 2009 - 7 B 1004/09 - juris).Das Gericht verweist die Antragstellerin ausdrücklich auf die folgenden Ausführungen im Kammerbeschluss vom 30. März 2009 - 7 B 1004/09 - (vgl. dazu OVG, Beschl. v. 7. Mai 2009 - 12 ME 65/09 -) und macht sich diese für das vorliegende Verfahren erneut zu Eigen, weil es sich auch hier um ein Firmenfahrzeug handelt:.
Hervorzuheben ist insoweit schon der damalige Kammerbeschluss vom 30. März 2009 - 7 B 1004/09 -, juris, mit folgendem Orientierungssatz:.
- VG Oldenburg, 08.06.2015 - 7 B 2129/15
Akteneinsicht; Dokumentationspflicht; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Firma; …
Fortführung der Kammerrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 30. März 2009 7 B 1004/09 , juris, und Beschluss vom 25. November 2013 7 B 6607/13 , juris.Weil es sich mithin auch hier um ein Firmenfahrzeug handelt, macht sich das beschließende Gericht für das vorliegende Verfahren die folgenden Ausführungen im Kammerbeschluss vom 30. März 2009 - 7 B 1004/09 - (veröfftl. in juris; vgl. dazu OVG, Beschl. v. 7. Mai 2009 - 12 ME 65/09 -), zu Eigen:.
- VG Oldenburg, 25.11.2013 - 7 B 6607/13
Auswahl; Dauer; Dokumentationspflicht; Ermessen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; …
Fortführung der Kammerrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 30. März 2009 - 7 B 1004/09 -, juris.Die Kammer macht sich für das vorliegende Verfahren die folgenden Ausführungen im Kammerbeschluss vom 30. März 2009 - 7 B 1004/09 - (bestätigend dazu OVG 12 ME 65/09, Beschl. v. 7. Mai 2009) zu eigen, weil es sich auch hier um Firmenfahrzeuge handelt:.
- VG Oldenburg, 21.02.2020 - 7 A 1941/19
Benennung des Fahrers; Dienstfahrzeug; Dokumentationspflicht; Fahrtenbuch; …
Es kommt nicht auf die Einhaltung der sogenannten Zwei-Wochen-Frist an, weil ein Geschäftsbetrieb die verantwortliche Person unabhängig vom Erinnerungsvermögen einzelner Personen feststellen können muss (Kammerbeschluss vom 30. März 2009 - 7 B 1004/09 - juris).Hervorzuheben ist insoweit schon der damalige Kammerbeschluss vom 30. März 2009 - 7 B 1004/09 -, juris, mit folgendem Orientierungssatz:.
- VG München, 18.12.2013 - M 23 S 13.4241
Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; …
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. zuletzt U.v. 26.9.2012 M 23 K 12.2234 - juris; B.v. 21.1.2013 - M 23 S 12.5159 - juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.). - VG München, 19.04.2013 - M 23 S 12.6347
Fahrtenbuchauflage; Dauer 1 Jahr; Rotlichtverstoß; Zeugnisverweigerungsrecht
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. VG München, B.v. 12.3.2007 - M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.). - VG München, 21.01.2013 - M 23 S 12.5159
Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Formkaufmann
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. VG München B. v. 12.3.2007 - M 23 S 06.489 - juris; vgl. auch VG Oldenburg B. v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m. w. N.). - VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272
Fahrtenbuchauflage; ungenügender Sicherheitsabstand; Abstandsmessung mit …
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. U.v. 26.9.2012 - M 23 K 12.2234 - B.v. 21.1.2013 - M 23 S 12.5159 - jeweils juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.). - VG München, 16.04.2013 - M 23 K 12.4229
Überschreitung der auf 60 km/h beschränkten Höchstgeschwindigkeit außerhalb …
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG München, B.v. 12.3.2007 - M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris m.w.N.). - VG München, 11.07.2012 - M 23 S 12.1516
Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Beweislast für …
Insbesondere ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Foto existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. VG München vom 12.3.2007 Az. M 23 S 06.4894 - juris; vgl. auch VG Oldenburg vom 30.3.2009 Az: 7 B 1004/09 - juris m.w.N.). - VG München, 10.07.2012 - M 23 S 12.1472
Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; …
- VG München, 07.05.2013 - M 23 K 12.4393
Überschreitung der auf 100 km/h beschränkten Höchstgeschwindigkeit außerhalb …
- VG Oldenburg, 14.03.2017 - 7 B 1386/17
Fahrtenbuch
- VG München, 10.12.2015 - M 23 S 15.4590
Fajrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung
- VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung
- VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19
Ermessen; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Haltereigenschaft; Nachfolgefahrzeug; …
- VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1592
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung
- VG Oldenburg, 12.04.2012 - 7 B 3093/12
Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Geschäftsfahrzeugen
- VG München, 11.11.2015 - M 23 S 15.4412
Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen …
- VG München, 03.11.2011 - M 23 S 11.4501
Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Ermessensausübung