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   VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16   

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https://dejure.org/2017,34119
VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16 (https://dejure.org/2017,34119)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.2017 - 5 A 4483/16 (https://dejure.org/2017,34119)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 2017 - 5 A 4483/16 (https://dejure.org/2017,34119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 BBodSchG; § ... 17 BBodSchG; § 4 BBodSchG; § 7 BBodSchG; § 13 BNatSchG; § 17 Abs 8 BNatSchG; § 5 Abs 2 Nr 5 BNatSchG; § 5 Abs 2 Nr 1 BNatSchG; Art 72 Abs 3 Nr 2 GG; § 7 BNatSchGAG ND; § 5 BNatSchGAG ND; § 2 BNatSchGAG ND
    Ackerland; Eingriff; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; Grünland; gute landwirtschaftliche Praxis; Kuhlung; Kuhlungserlass; Leitlinien der Landwirtschaftskammer; Moorauflage; schädliche Bodenveränderung; Tiefenumbruch auf Moorstandort; verfassungskonforme Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147

    Landwirtschaftsklausel

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16
    Auch das Gericht wertet den Wechsel von einer ständigen bzw. gelegentlichen Ackernutzung auf einem bisher intakten Moorstandort (ohne bisherigen Tiefenumbruch unter Verwendung einer Drainage bei Pflügen in nur geringen Tiefen) zur Ackernutzung nach vollständigem Tiefenumbruch unter Zerstörung einer natürlichen Moorauflage von beachtlicher Dimension ähnlich wie den Wechsel von einer langjährig extensiv weidewirtschaftlich genutzten Wiesenfläche zur intensiven Ackernutzung, welche nach der Rechtsprechung über die "tägliche Wirtschaftsweise" eines Landwirts hinausgeht und nicht von der guten fachlichen Praxis erfasst wird (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris m.w.N.).

    Auch das Gericht wertet den Wechsel von einer überwiegend Grünland- und allenfalls gelegentlichen Ackernutzung auf einem bisher intakten Moorstandort zur Ackernutzung nach vollständigem Tiefenumbruch ähnlich wie den Wechsel von einer langjährig extensiv weidewirtschaftlich genutzten Wiesenfläche zur intensiven Ackernutzung, welche nach der Rechtsprechung über die "tägliche Wirtschaftsweise" eines Landwirts hinausgeht und nicht von der Privilegierung der Landwirtschaftsklausel bzw. der guten fachlichen Praxis erfasst wird (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16
    In nachvollziehbarer Weise folgert er eine langfristige überwiegende Grünlandnutzung ferner aus den Luftbildaufnahmen der Jahre 2003, 2007 und 2011, den Eintragungen in der amtlichen Bodenschätzkarte des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie - LBEG - sowie der Aufnahme in das Moorschutzprogramm der Landesregierung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 4 MN 346/08 -, juris: " Entgegen der Annahme der Antragsteller handelt es sich bei dem Niedersächsischen Moorschutzprogramm nicht nur um ein politisches Programm, sondern um Erhebungen des tatsächlichen Zustandes der niedersächsischen Hochmoorflächen auf der Grundlage von Moorgutachten, Moorkataster und Umfragen bei den Landkreisen (MSP 1981, S. 6, 9 f.) und naturschutzfachliche Bewertungen, die gerade als Grundlage für die Darstellung und Begründung der Schutzwürdigkeit von Natur und Landschaft bei der Unterschutzstellung dienen sollen (NFB 1994, S. 6) .").
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16
    1.1 Nach Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 LC 285/13 -, juris) enthält § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG kein eigenständiges Verbot, nach dem u.a. auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen ist.
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 4 LC 285/13

    Befreiung; Biotop; Eingriff; Grünlandumbruch; Moor; Moorstandort; Verbot;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16
    1.1 Nach Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 LC 285/13 -, juris) enthält § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG kein eigenständiges Verbot, nach dem u.a. auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen ist.
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 4 LA 275/14

    Acker; Artenvielfalt; Umkehr der Beweislast; Dauergrünland; Direktzahlung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16
    Hierbei bedarf es einer umfassenden und sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung, ob angesichts der grundstücksbezogenen Verhältnisse und der bisherigen Bewirtschaftung der Fläche die geänderte Struktur und Bewirtschaftung noch als natur- und landschaftsverträgliche Bodenbewirtschaftung angesehen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 4 LA 275/14 -, juris, allerdings zur - hier ausgeschlossenen - Eingriffsregelung, der Sache nach aber übertragbar).
  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4064/17

    Bauausführendes Unternehmen; Eingriffsverursacher; Ermessensausfall;

    Eine verfassungskonforme Auslegung komme entgegen der Auffassung des VG Oldenburg (vgl. Urteil vom 30. August 2017 - 5 A 4483/16 -, juris) nicht in Frage.

    Zur Hilfsbegründung werde u.a. auf die Rechtsprechung des VG Oldenburg (vgl. Urteil vom 30. August 2017 - 5 A 4483/16 -, juris) und die darin angesprochene verfassungskonforme Auslegung verwiesen.

    Damit würde der Landesgesetzgeber seine Gesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG überschreiten (an der Verfassungsmäßigkeit zweifelnd auch VG Oldenburg, Urteil vom 30. August 2017 - 5 A 4483/16 -, juris; offengelassen: BVerwG, Urteil vom 01. September 2016 - 4 C 4.15 -, Rn. 22, juris; Nds. OVG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 LC 285/13 -, Rn. 52, juris).

    Eine solche Beschränkung der Ausschlüsse auf niedrigschwellige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist von der Abweichungskompetenz des Landesgesetzgebers gedeckt und den §§ 5 und 7 Abs. 1 NAGBNatSchG verbleibt bei einem solchen Verständnis ein eigener Anwendungsbereich (vgl. Meßerschmidt, Bundesnaturschutzrecht, Stand: Juni 2020, § 13 BNatSchG, Rn 8 ff.; Schrader, in: BeckOK, Umweltrecht, Stand: 1. Oktober 2021, § 13 BNatSchG, Rn. 11; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: September 2021, § 13 BNatSchG, Rn. 6; s. auch VG Oldenburg, Urteil vom 30. August 2017 - 5 A 4483/16 -, Rn. 27, juris).

    Auf die Einwendungen des Klägers gegen die vom VG Oldenburg (vgl. Urteil vom 30. August 2017 - 5 A 4483/16 -, juris) vorgenommene und auch vom Beklagten hilfsweise herangezogene verfassungskonforme Auslegung über §§ 3 Abs. 2 Halbsatz 2, 13 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 NAGBNatSchG, wonach die Naturschutzbehörde berechtigt ist, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um einen drohenden oder manifesten Verstoß gegen § 13 Satz 1 BNatSchG (vorrangige Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft) zu unterbinden oder rückgängig zu machen, kommt es aufgrund des Vorstehenden nicht an.

  • VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14

    Ackerland; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; gute landwirtschaftliche

    Dies gelte umso mehr, als die Landwirtschaftskammer auch in dem - autorisierten - gemeinsamen Vermerk mit dem Beklagten vom 22. Mai 2014 (Blatt 98 a BA 001 im Verfahren 5 A 4483/16) eine differenzierende und distanzierende Auffassung vertritt als in der vom Beklagten vorbereiteten Ursprungsfassung (Blatt 39 BA A).

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Parallelverfahren 5 A 4483/16 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind, Bezug genommen.

    Jedenfalls mit der Einschränkung "unter den Gesichtspunkten Moorschutz bzw. Klimaschutz bei Grünlandflächen unter heutigen Gesichtspunkten" teilt die Landwirtschaftskammer ferner die Einschätzung, dass das beabsichtigte Kuhlen der Moorfläche der guten fachlichen Praxis widerspricht (Gemeinsamer Vermerk mit dem Beklagten vom 22. Mai 2014, Blatt 39 BA A bzw. Blatt 98 a BA 001 im Parallelverfahren 5 A 4483/16), wenngleich sie gleichzeitig formelle und inhaltliche Kritik an der Modifikation der Leitlinien der ordnungsgemäßen Landwirtschaft (LWK 2009) durch Erlasse des Nds. MELV äußert.

  • VG Hannover, 11.07.2022 - 12 A 2491/18

    Agroforst; agroforstliche Nutzung; bewirtschaftungshindernder Standort;

    Vor diesem Hintergrund bedarf die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit von § 5 NAGBNatSchG a.F. keiner Vertiefung (vgl. hierzu VG Stade, Urteil vom 1.12.2021 - 1 A 4064/17 -, juris, Rn. 109; VG Oldenburg; Urteil vom 30.8.2017 - 5 A 4483/16 -, juris, Rn. 26 - 28).
  • VG München, 10.08.2021 - M 19 S 21.3137

    Betretungsregelungen - Mahd als naturschutzrechtliche Duldungsanordnung

    Denn auch im Fall der fehlenden Genehmigungsbedürftigkeit sind die materiell-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 10; VG Lüneburg, U.v. 18.8.2017 - 2 A 144/16 - juris Rn. 27; VG Oldenburg, U.v. 30.8.2017 - 5 A 4483/16 - juris LS 2, Rn. 29; zur Abgrenzung auch VGH BW, B.v. 30.3.2020 - 5 S 3419/19 - juris Rn. 18; Siegel in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 17 Rn. 49).
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