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   VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17   

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VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17 (https://dejure.org/2018,21810)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 04.06.2018 - 7 A 128/17 (https://dejure.org/2018,21810)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - 7 A 128/17 (https://dejure.org/2018,21810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz (sog. Flüchtlingsbürgschaften) rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz (sog. Flüchtlingsbürgschaften) rechtswidrig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz (sog. Flüchtlingsbürgschaften) rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flüchtlingsbürgschaft: Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz rechtswidrig - Ausländerbehörde hätte auf unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Auslegung und Reichweite der Verpflichtungserklärung hinweisen müssen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Auszug aus VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17
    Die Formulierung der - auf bundeseinheitlichem Formular erklärten - Verpflichtungserklärungen "bis zur Beendigung des Aufenthalts des o. g. Ausländers/in oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck" ist hinsichtlich der zweiten Alternative ausweislich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 26.1.2017 - 1 C 10.16 -, juris Rn. 27 ff) in der Weise auszulegen, dass bei dem Begriff "Aufenthaltszweck" im Ansatz von den verschiedenen Abschnitten des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes auszugehen ist.

    Ist jedenfalls aufgrund des Ermessensausfalls der Anfechtungsklage im vorliegenden Fall zu entsprechen, so kann dahingestellt bleiben, ob eine Inanspruchnahme des Klägers aufgrund dieser besonderen Umstände nicht nur die Notwendigkeit einer Ermessensbetätigung seitens des Beklagten erfordert, sondern auch in Ansehung der vom Gesetzgeber vorgenommenen beschränkenden Regelung in § 68a AufenthG bereits die Angemessenheit seiner Inanspruchnahme im Sinn des im Rechtsstaatsgebot wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu verneinen wäre (BVerwG, U. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, juris, Rn. 48, 51; U. v. 26.1.2017 - 1 C 10/16 -, juris, Rn. 35).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17
    Wann in diesem Sinne ein Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (BVerwG, U. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, juris, Rn. 60; U. v. 13.2.2014 - 1 C 4/13 -, juris, Rn. 16; NRW OVG, U. v. 8.12.2017 - 18 A 1197/16 -, juris, Rn. 54; - 18 A 1125/16 -, juris, Rn. 51; VG Hannover, a. a. O., Rn. 53).

    Ist jedenfalls aufgrund des Ermessensausfalls der Anfechtungsklage im vorliegenden Fall zu entsprechen, so kann dahingestellt bleiben, ob eine Inanspruchnahme des Klägers aufgrund dieser besonderen Umstände nicht nur die Notwendigkeit einer Ermessensbetätigung seitens des Beklagten erfordert, sondern auch in Ansehung der vom Gesetzgeber vorgenommenen beschränkenden Regelung in § 68a AufenthG bereits die Angemessenheit seiner Inanspruchnahme im Sinn des im Rechtsstaatsgebot wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu verneinen wäre (BVerwG, U. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, juris, Rn. 48, 51; U. v. 26.1.2017 - 1 C 10/16 -, juris, Rn. 35).

  • BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13

    Asylbewerber; Asylverfahren; atypischer Fall; Auslegung; Bedürftigkeit;

    Auszug aus VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17
    Eine darüberhinausgehende Aussage sei angesichts des Verweises auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.2.2014 (1 C 4.13) nicht ersichtlich.

    Wann in diesem Sinne ein Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (BVerwG, U. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, juris, Rn. 60; U. v. 13.2.2014 - 1 C 4/13 -, juris, Rn. 16; NRW OVG, U. v. 8.12.2017 - 18 A 1197/16 -, juris, Rn. 54; - 18 A 1125/16 -, juris, Rn. 51; VG Hannover, a. a. O., Rn. 53).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 18 A 1125/16

    Flüchtlingsbürge muss nicht weiter zahlen

    Auszug aus VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17
    Wann in diesem Sinne ein Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (BVerwG, U. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, juris, Rn. 60; U. v. 13.2.2014 - 1 C 4/13 -, juris, Rn. 16; NRW OVG, U. v. 8.12.2017 - 18 A 1197/16 -, juris, Rn. 54; - 18 A 1125/16 -, juris, Rn. 51; VG Hannover, a. a. O., Rn. 53).
  • VGH Hessen, 29.08.1997 - 10 UE 2030/95

    Haftung für Lebensunterhalt eines Ausländers: Rechtsnatur der

    Auszug aus VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17
    In vorliegendem Zusammenhang kann offenbleiben, ob die Ausländerbehörden bei der Abnahme von Verpflichtungserklärungen grundsätzlich verpflichtet sind, den sich verpflichtenden Bürger umfassend, sachgerecht und im Hinblick auf die im jeweiligen Einzelfall naheliegenden finanziellen Auswirkungen und Risiken von Amts wegen zu belehren und dies aktenkundig zu machen (so Hess. VGH, U. v. 29.8.1997 - 10 UE 2030/95 -, juris, Rn. 60; Nds. OVG, U. v. 27.8.1998 - 11 L 492/97 -, NdsVBl 1999, 15, 17).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 2/17

    Änderung des Auslegungshorizonts i.R.d. Erteilung der Verpflichtungserklärung

    Auszug aus VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17
    Verbleiben insoweit Unklarheiten, gehen diese zu Lasten der den Vordruck verwendenden Ausländerbehörde (Nds. OVG, U. v. 3.5.2018 - 13 LB 2/17 -, juris = http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de, Rn. 33 m. w. Nachw., VG Hannover, a. a. O., Rn. 33 m. w. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 18 A 1197/16

    Haftung von Flüchtlingsbürgen beschränkt

    Auszug aus VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17
    Wann in diesem Sinne ein Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden und unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (BVerwG, U. v. 24.11.1998 - 1 C 33/97 -, juris, Rn. 60; U. v. 13.2.2014 - 1 C 4/13 -, juris, Rn. 16; NRW OVG, U. v. 8.12.2017 - 18 A 1197/16 -, juris, Rn. 54; - 18 A 1125/16 -, juris, Rn. 51; VG Hannover, a. a. O., Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.1998 - 11 L 492/97

    Ausländerbehörde; Verpflichtungserklärung; Befristetes Visum; Haftung für

    Auszug aus VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17
    In vorliegendem Zusammenhang kann offenbleiben, ob die Ausländerbehörden bei der Abnahme von Verpflichtungserklärungen grundsätzlich verpflichtet sind, den sich verpflichtenden Bürger umfassend, sachgerecht und im Hinblick auf die im jeweiligen Einzelfall naheliegenden finanziellen Auswirkungen und Risiken von Amts wegen zu belehren und dies aktenkundig zu machen (so Hess. VGH, U. v. 29.8.1997 - 10 UE 2030/95 -, juris, Rn. 60; Nds. OVG, U. v. 27.8.1998 - 11 L 492/97 -, NdsVBl 1999, 15, 17).
  • VG Hannover, 27.04.2018 - 12 A 60/17

    Anfechtung; atypischer Fall; Aufenthaltszweck; Aufnahmeanordnung; Auslegung;

    Auszug aus VG Osnabrück, 04.06.2018 - 7 A 128/17
    Bei der Aufenthaltsgestattung handelt es sich jedoch nicht um einen Aufenthaltstitel, der von der Ausländerbehörde zu erteilen ist, sondern die Aufenthaltsgestattung tritt nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylG kraft Gesetzes ein (vgl. VG Hannover, U. v. 27.4.2018 - 12 A 60/17 -, juris = http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de, m. w. Nachw.).
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