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   VG Potsdam, 01.06.2011 - 2 K 1258/08   

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VG Potsdam, 01.06.2011 - 2 K 1258/08 (https://dejure.org/2011,30361)
VG Potsdam, Entscheidung vom 01.06.2011 - 2 K 1258/08 (https://dejure.org/2011,30361)
VG Potsdam, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 2 K 1258/08 (https://dejure.org/2011,30361)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 19.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptsekretärin; Abbuchung von 32.000 DM

    Auszug aus VG Potsdam, 01.06.2011 - 2 K 1258/08
    Dies ist - auch in Fällen des § 54 Satz 3 BBG - ausnahmsweise, ohne Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verbürgte Unschuldsvermutung dann möglich, wenn das den "bösen Schein" begründende (außerdienstliche) Verhalten (in besonderer Weise) geeignet ist, die Akzeptanz oder Legitimation staatlichen Handelns (in bedeutsamer Weise) zu beeinträchtigen (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG und Urteil vom 4. April 2001 - BVerwG 1 D 19.00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Auszug aus VG Potsdam, 01.06.2011 - 2 K 1258/08
    zur fehlenden Außenwirkung in solchen Fällen BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris, Rn. 10 m. w. N.,.
  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

    Auszug aus VG Potsdam, 01.06.2011 - 2 K 1258/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 -, juris, Rn. 36) ist hinsichtlich der Pflicht zu achtungs- und vertrauensgemäßem Verhalten außerhalb des Dienstes von Folgendem auszugehen:.
  • VG Gera, 20.02.2013 - 2 K 267/12

    Verbot des Tragens von Kleidung der Marke "Thor Steinar" durch einen Stadtrat

    Noch weitergehende Einschränkungen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, als sie nach den genannten Grundsätzen für Ratsmitglieder bestehen, werden für beamtete Angehörige des öffentlichen Dienstes während der Dienstzeiten vertreten, die nach den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet sind (zum Verbot des Tragens der Kleidungsmarke "Thor Steinar" in der Öffentlichkeit gegenüber einem Justizhauptwachtmeister während seiner Freizeit: VG Potsdam, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 K 1258/08 - zitiert nach juris).
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