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   VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99.A   

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VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99.A (https://dejure.org/2002,72238)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04.02.2002 - 4 K 296/99.A (https://dejure.org/2002,72238)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 4 K 296/99.A (https://dejure.org/2002,72238)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Abschiebeverbotes für einen politisch aktiven und in Kenia im Goldberg-Prozess als Zeuge vernommenen Flüchtling

 
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  • BVerfG, 23.12.1985 - 2 BvR 1063/84

    Asylverfahren - Substantiierung - Asylfolgeverfahren - Gesetzesanwendung

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Hinsichtlich der allgemeinen Umstände im Herkunftsland genügt eine Darstellung von Tatsachen, aus denen sich die nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung ergibt ( BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - OVG NW, Urteil vom 11. Mai 1994 - 21 A2113/92.A - zur Verfassungsmäßigkeit der Substantiierungslast vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Dezember 1985 - 2 BvR 1063/84 - ).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Unglaubhaft ist der Vortrag insbesondere dann, wenn er Unklarheiten, Ungereimtheiten, Unzutreffendes, Steigerungen oder Widersprüchlichkeiten enthält, oder aber die Angaben hinsichtlich des konkreten Verfolgungsschicksals nur vage sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1990, InfAuslR 1991, 94; BVerwG, Urteil vom 16. April 1985, BVerwGE 71, 180, 183 und Urteil vom 21. Juni 1988, BVerwGE 79, 347, 356 ).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Hinsichtlich der allgemeinen Umstände im Herkunftsland genügt eine Darstellung von Tatsachen, aus denen sich die nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung ergibt ( BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - OVG NW, Urteil vom 11. Mai 1994 - 21 A2113/92.A - zur Verfassungsmäßigkeit der Substantiierungslast vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Dezember 1985 - 2 BvR 1063/84 - ).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Unglaubhaft ist der Vortrag insbesondere dann, wenn er Unklarheiten, Ungereimtheiten, Unzutreffendes, Steigerungen oder Widersprüchlichkeiten enthält, oder aber die Angaben hinsichtlich des konkreten Verfolgungsschicksals nur vage sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1990, InfAuslR 1991, 94; BVerwG, Urteil vom 16. April 1985, BVerwGE 71, 180, 183 und Urteil vom 21. Juni 1988, BVerwGE 79, 347, 356 ).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Unglaubhaft ist der Vortrag insbesondere dann, wenn er Unklarheiten, Ungereimtheiten, Unzutreffendes, Steigerungen oder Widersprüchlichkeiten enthält, oder aber die Angaben hinsichtlich des konkreten Verfolgungsschicksals nur vage sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1990, InfAuslR 1991, 94; BVerwG, Urteil vom 16. April 1985, BVerwGE 71, 180, 183 und Urteil vom 21. Juni 1988, BVerwGE 79, 347, 356 ).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Eine Verfolgung ist dann relevant, wenn sie dem Betroffenen im gesamten Heimatstaat droht und dem Staat unmittelbar oder mittelbar zugerechnet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980, 1 BvR 147, 188, BVerfGE 54, 341, 357).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Die Vorschrift des § 51 AuslG ist insbesondere auch dann anwendbar, wenn ein Ausländer die in einem Drittstaat bereits erreichte Sicherheit vor politischer Verfolgung freiwillig aufgibt und er deshalb nicht als asylberechtigt anerkannt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986, BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ) oder dem Asylanspruch der Ausschlußgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat entgegensteht.
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Bleibt der Reiseweg des Klägers nämlich unaufklärbar, trägt der Asylbewerber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, DöV 1999, 957).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Dieser Zumutbarkeitsmaßstab verschärft sich, wenn ein Asylbewerber in seinem Heimatland bereits eine politische Verfolgung erlitten hat; eine Rückkehr in sein Heimatland ist dem Ausländer in diesem Falle nur dann zuzumuten, wenn mehr als nur überwiegend wahrscheinlich ist, dass er im Heimatstaat vor Verfolgungsmaßnahmen sicher ist ( BVerwG, Urteil vom 27. April 1982 - 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 ).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
    Begründet ist die Furcht vor Verfolgungsmaßnahmen im Heimatstaat dann, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Einzelfalles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm die Rückkehr dorthin nicht zuzumuten ist ( BVerwG, Urteil vom 29. November 1977 - 1 C 33.71 -, BVerwGE 55, 82, 83 ).
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