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   VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04   

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https://dejure.org/2004,42546
VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04 (https://dejure.org/2004,42546)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 K 2135/04 (https://dejure.org/2004,42546)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 K 2135/04 (https://dejure.org/2004,42546)
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  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
    Denn der bisherige Abfallbesitzer wird durch den neuen Abfallbesitzer verdrängt, weil letzterer in die entsprechende abfallrechtliche Pflichtenstellung vollständig einrückt, BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1991, - 7 C 2.91 -, BVerwGE 89, 138.

    Abgesehen davon war schon nach § 3 AbfG der Kreis der zur Abfallentsorgung Verpflichteten abschließend festgelegt und nicht bundes- oder landesrechtlich erweiterbar, BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1991, a.a.O..

  • VG Hannover, 09.11.2000 - 12 A 3251/98
    Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
    An dieser alten Rechtslage hat sich auch nach Erlaß des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nichts geändert, VG Hannover, Urt. v. 9. November 2000, - 12 A 3251/98 -, zit. n. juris, so daß der in § 5 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG genannte Personenkreis der Entsorgungsverantwortlichen abschließend ist, und auch durch § 16 Abs. 1 KrW-/AbG nicht erweitert wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 1700/92

    Erledigung einer abfallrechtlichen Entsorgungsverfügung; zum Abfallbesitzer

    Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
    Denn abgesehen davon, dass der Besitzbegriff des Abfallrechts nicht mit demjenigen des Zivilrechts übereinstimmt, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7. Dezember 1993, - 10 S 1700/92 -, NuR 1995, 353, lägen schon die Voraussetzungen des § 868 BGB nicht vor.
  • VG Freiburg, 14.03.2001 - 2 K 2191/99

    Abfallentsorgung durch Dritte; Verantwortlichkeit der Zulieferer; Vermischung

    Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
    In der Begründung wird unter Bezugnahme auf ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. März 2001, - 2 K 2191/99 -, NuR 02, 248, ausgeführt, die Klägerin sei nach der Insolvenz der Anlagenbetreiberin verpflichtet, die seinerzeit angelieferten Mengen zu entsorgen.
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
    Daher kann von Abfallbesitz dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die betreffende Person nicht einmal ein "Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" innehat, BVerwG, Urt. v. 11. Februar 1983, - 7 C 45.80 -, BVerwGE 67, 8.
  • LG Berlin, 16.09.2003 - 48 S 62/03
    Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
    Allerdings wird teilweise vertreten, daß bereits die Beauftragung eines Dritten zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen gleichwohl dazu führt, daß verwertbare Abfälle dadurch der Überlassungspflicht des § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG entzogen werden, LG Berlin, Urt. v. 16. September 2003, - 48 S 62/03 -, zit. n. juris.
  • OLG Naumburg, 22.06.2000 - 7 U (Hs) 64/99

    Privatrechtliche Ausgestaltung der Abfallentsorgung als Maßnahme der

    Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
    Zwar ist auch der den Abfall transportierende selbständige Frachtführer Abfallbesitzer im Sinne des öffentlichen Abfallrechts, auch hierzu: OLG Naumburg, Urt. v. 22. Juni 2000, 7 U (Hs) 64/99 -, NVwZ 02, 251.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
    Die zum Besitzbegriff des alten Abfallgesetzes entwickelten Grundsätze sind also weiterhin maßgebend, BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 1997, - 7 C 58/96 -, BVerwGE 106, 43.
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