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VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91
Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung …
Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
Denn der bisherige Abfallbesitzer wird durch den neuen Abfallbesitzer verdrängt, weil letzterer in die entsprechende abfallrechtliche Pflichtenstellung vollständig einrückt, BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1991, - 7 C 2.91 -, BVerwGE 89, 138.Abgesehen davon war schon nach § 3 AbfG der Kreis der zur Abfallentsorgung Verpflichteten abschließend festgelegt und nicht bundes- oder landesrechtlich erweiterbar, BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1991, a.a.O..
- VG Hannover, 09.11.2000 - 12 A 3251/98
Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
An dieser alten Rechtslage hat sich auch nach Erlaß des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nichts geändert, VG Hannover, Urt. v. 9. November 2000, - 12 A 3251/98 -, zit. n. juris, so daß der in § 5 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG genannte Personenkreis der Entsorgungsverantwortlichen abschließend ist, und auch durch § 16 Abs. 1 KrW-/AbG nicht erweitert wird. - VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 1700/92
Erledigung einer abfallrechtlichen Entsorgungsverfügung; zum Abfallbesitzer
Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
Denn abgesehen davon, dass der Besitzbegriff des Abfallrechts nicht mit demjenigen des Zivilrechts übereinstimmt, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7. Dezember 1993, - 10 S 1700/92 -, NuR 1995, 353, lägen schon die Voraussetzungen des § 868 BGB nicht vor.
- VG Freiburg, 14.03.2001 - 2 K 2191/99
Abfallentsorgung durch Dritte; Verantwortlichkeit der Zulieferer; Vermischung
Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
In der Begründung wird unter Bezugnahme auf ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. März 2001, - 2 K 2191/99 -, NuR 02, 248, ausgeführt, die Klägerin sei nach der Insolvenz der Anlagenbetreiberin verpflichtet, die seinerzeit angelieferten Mengen zu entsorgen. - BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80
Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …
Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
Daher kann von Abfallbesitz dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die betreffende Person nicht einmal ein "Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" innehat, BVerwG, Urt. v. 11. Februar 1983, - 7 C 45.80 -, BVerwGE 67, 8. - LG Berlin, 16.09.2003 - 48 S 62/03
Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
Allerdings wird teilweise vertreten, daß bereits die Beauftragung eines Dritten zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen gleichwohl dazu führt, daß verwertbare Abfälle dadurch der Überlassungspflicht des § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG entzogen werden, LG Berlin, Urt. v. 16. September 2003, - 48 S 62/03 -, zit. n. juris. - OLG Naumburg, 22.06.2000 - 7 U (Hs) 64/99
Privatrechtliche Ausgestaltung der Abfallentsorgung als Maßnahme der …
Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
Zwar ist auch der den Abfall transportierende selbständige Frachtführer Abfallbesitzer im Sinne des öffentlichen Abfallrechts, auch hierzu: OLG Naumburg, Urt. v. 22. Juni 2000, 7 U (Hs) 64/99 -, NVwZ 02, 251. - BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
Auszug aus VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
Die zum Besitzbegriff des alten Abfallgesetzes entwickelten Grundsätze sind also weiterhin maßgebend, BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 1997, - 7 C 58/96 -, BVerwGE 106, 43.