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   VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16   

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https://dejure.org/2017,40012
VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16 (https://dejure.org/2017,40012)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04.07.2017 - 6 K 4881/16 (https://dejure.org/2017,40012)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 6 K 4881/16 (https://dejure.org/2017,40012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 1 ApoBetrO, § 11 Abs 2 ApoBetrO, § 17 Abs 4 ApoBetrO, § 17 Abs 5 ApoBetrO, § 2 Abs 1 AMVV, § ... 4 Abs 1 AMVV, § 4 Abs 14 AMG, § 4 Abs 22 AMG, § 4 Abs 31 AMG, § 48 Abs 1 S 1 AMG, § 48 Abs 2 S 1 Nr 7 AMG§
    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.04.2013 - C-535/11

    Novartis Pharma - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 726/2004 -

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16
    Grundsätzlich wird das Abfüllen oder Dosieren wie im vorliegenden Fall damit vom Herstellungsbegriff erfasst und unterliegt es damit generell der arzneimittelrechtlichen Aufsicht (vgl. EuGH, Urteil vom 11. April 2013, Novartis Pharma, C-535/11, EU:C:2013:226, Rn. 44).

    Da der Kläger jedoch die vollen 50 Mikroliter aufzieht und nach seinem Vortrag den Überschuss des als Fertigarzneimittel verschriebenen Medikamentes - anders als im Falle des Poolings für Rezepturarzneimittel - zum Zwecke des Verwerfens durch den Arzt der Lieferung beilegt, gibt er genau die Arzneimittelmenge ab, die von der Fertigarzneimittel-Zulassung erfasst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 11. April 2013, Novartis Pharma, C-535/11, EU:C:2013:226, Rn. 47ff.).

    Insbesondere entsprechen die Vorgänge der Entnahme des in der Durchstechflasche enthaltenen flüssigen Arzneimittels und seiner - ohne Veränderung des Arzneimittels erfolgenden - Umfüllung in Spritzen im Wesentlichen den Handlungen, die der Verbraucher, vorliegend der Arzt, in eigener Verantwortung vornehmen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 11. April 2013, Novartis Pharma, C-535/11, EU:C:2013:226, Rn. 41ff.).

    Ob er sich hingegen auf eine Erlaubnisbefreiung der Herstellung berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 11. April 2013, Novartis Pharma, C-535/11, EU:C:2013:226, Rn. 51f.), ist vorliegend nicht Streitgegenstand.

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16
    Die Vorschrift stellt damit eine Marktverhaltensregelung dar (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 26/14 -, Rn. 20 m. w. N., beck-online).

    Angesichts der strengen und im Grundsatz als abschließend anzusehenden Regelung des § 11 ApoG gelten die in § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG geregelten Kooperationsverbote - wie das Verbot der Zuweisung von (Kunden mit) Verschreibungen gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG - nur in den in § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 4 ApoG geregelten Fällen und allenfalls noch in damit vergleichbaren Fällen nicht, in denen jeweils triftige Gründe gegen die Geltung der Kooperationsverbote sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 26/14-, Rn. 25 m. w. N., beck-online).

    Dies trifft dem Grundsatz nach auch für Applikationsarzneimittel zu (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 26/14-, Rn. 23, beck-online).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 1 SF 191/10

    Zuschlagsgestattung - Rahmenvereinbarung - Rahmenvertrag - parenteralen

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16
    Zytostatika sind allgemein nämlich (alle) Arzneimittel mit zellwachstums-, insbesondere zellteilungsverhindernder oder -verzögernder Wirkung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - L 1 SF 191/10 B Verg -, Rn. 91, juris).
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16
    Auf dieser rechtlichen Vorrangigkeit basiert nicht nur die Regelung des § 17 Abs. 5 Satz 1 ApBetrO, wonach die abgegebenen Arzneimittel den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des SGB V zur Arzneimittelversorgung entsprechen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R -, Rn. 25, juris), sondern auch die des § 17 Abs. 5 Satz 2 ApBetrO, wonach das Arzneimittel bei sonstigen Bedenken nicht abgegeben werden darf, bevor die Unklarheit beseitigt ist.
  • BGH, 08.01.2015 - I ZR 123/13

    Zur Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16
    Jedoch trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für diesen Ausnahmetatbestand insofern, als dass er die vom Arzt mitgeteilten Sachverhaltsangaben jedenfalls dokumentieren und auf ihre Einschlägigkeit unter den Ausnahmetatbestand überprüfen muss (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - I ZR 123/13-, Rn. 20 ff. m. w. N., beck-online).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZR 120/13

    Kooperationsapotheke - Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Versorgung von

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16
    Zudem soll die Bestimmung des § 11 ApoG die Wahlfreiheit des Patienten gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - I ZR 120/13 -, Rn. 13 m. w. N., beck-online).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16
    Überdies käme im Falle der Verpflichtungsklage wegen des behördlichen Ermessens aus § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG ein Bescheidungstenor in Betracht, so dass eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage nicht als gleichermaßen rechtsschutzintensiv anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 -, Rn. 25 m. w. N., juris).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 6 K 4881/16
    Diese Prüfungspflicht ist zwar weitreichend, gilt aber nicht uneingeschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 3. August 2006 - B 3 KR 6/06 R -, Rn. 27, juris).
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 131/18

    Wettbewerbswidrigkeit einer Absprache einer Versandapotheke mit einer privaten

    Insoweit schließe sich das Landgericht der Einschätzung des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 04.07.2017 - VG 6 K 4881/16, BeckRS 2017, 128548) an, dass unter die Ausnahmeregelung des § 11 Abs. 2 ApoG auch die hier in Rede stehenden anwendungsfertigen IVOM-Rezepturarzneimittel fielen (Rn. 21, 43, 44).
  • LG Köln, 27.06.2018 - 84 O 231/17
    Insoweit schließt sich die Kammer der Einschätzung des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 04.07.2017 - VG 6 K 4881/16, BeckRS 2017, 128548) an, dass unter die Ausnahmeregelung des § 11 Abs. 2 ApoG auch die hier in Rede stehenden anwendungsfertigen IVOM-Rezepturarzneimittel fallen (Rn. 21, 43, 44).
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