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   VG Potsdam, 04.07.2017 - 8 L 410/17   

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https://dejure.org/2017,30704
VG Potsdam, 04.07.2017 - 8 L 410/17 (https://dejure.org/2017,30704)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04.07.2017 - 8 L 410/17 (https://dejure.org/2017,30704)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 8 L 410/17 (https://dejure.org/2017,30704)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Potsdam, 26.09.2014 - 8 L 361/14

    Abwasser- und Trinkwassergebühren

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 8 L 410/17
    Daneben beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle der Gültigkeit der der Abgabenerhebung zu Grunde liegenden Satzungsvorschriften auf die Prüfung der äußeren (formellen) Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler (st. Rspr. der Kammer, u. a. Beschluss vom 26. September 2014 - VG 8 L 361/14 -, juris, Rz. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2015 - 9 S 18.15

    Anschlussbeitrag; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren in Abgabensachen; zeitliche

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 8 L 410/17
    Bei der im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz nur gebotenen summarischen Prüfung ist dabei für aufwändige Tatsachenfeststellungen und die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen kein Raum (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 - OVG 9 S 44.14 -, juris, Rz. 8; Beschluss vom 9. April 2015 - OVG 9 S 18.15, OVG 9 S 19.15 -, juris, Rz. 3).
  • VG Cottbus, 13.09.2012 - 6 K 306/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 8 L 410/17
    Jedenfalls muss die Beantwortung der Frage, ob für die Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks die Grundstücksanschlussleitung als Teil der öffentlichen Schmutzwasseranlage betriebsfertig hergestellt sein muss, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, da sie - mit Blick auf die gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestehende Beitragspflicht bei Vorliegen der abstrakten Anschlussmöglichkeit auch ohne die betriebsfertig hergestellten Anschlussleitungen für jedes einzelne Grundstück - in der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur umstritten ist (vgl. insoweit VG Cottbus, Urteil vom 13. September 2012 - VG 6 K 306/12 -, juris, Rz. 52; Kluge in Becker u.a., KAG Brandenburg, Stand Juni 2016, Rz. 28 zu § 10; jew. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 9 S 44.14

    Anschlussbeitrag; früherer Rennstall; Aktenbeiziehung; Akteneinsicht;

    Auszug aus VG Potsdam, 04.07.2017 - 8 L 410/17
    Bei der im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz nur gebotenen summarischen Prüfung ist dabei für aufwändige Tatsachenfeststellungen und die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen kein Raum (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 - OVG 9 S 44.14 -, juris, Rz. 8; Beschluss vom 9. April 2015 - OVG 9 S 18.15, OVG 9 S 19.15 -, juris, Rz. 3).
  • VG Potsdam, 25.07.2018 - 8 K 5455/17
    Mit Beschluss vom 4. Juli 2017 - VG 8 L 410/17 - (juris), hat die Kammer den Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid abgelehnt.

    Der Verwaltungsvorgang des Beklagten (1 Hefter, Bl. 1 bis 106) sowie die Gerichtsakte zum Verfahren VG 8 L 410/17 haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

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