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   VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02   

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VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02 (https://dejure.org/2007,31947)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04.09.2007 - 11 K 3289/02 (https://dejure.org/2007,31947)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04. September 2007 - 11 K 3289/02 (https://dejure.org/2007,31947)
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  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Neben dem Vorliegen einer persönlichen Machtstellung bedarf es einer auf den Einzelfall bezogenen Feststellung des gesetzlich erforderlichen manipulativen Elements beim Erwerbsvorgang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 1993 - 7 B 22.93 -).

    Dies gilt auch in den Fällen der im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausreisegenehmigungen erzwungenen Veräußerungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 -, ZOV 1993, 193 f).

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Nach dieser Vorschrift ist der Rechtserwerb in der Regel dann unredlich, wenn er nicht im Einklang mit den zum Zeitpunkt des Erwerbs in der DDR geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis stand, die Abweichung bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen und der Erwerber dies wusste oder hätte wissen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 -, VIZ 1995, 288 f; BVerwG, Beschluss vom 13. März 2000 - BVerwG 8 B 14.00).

    Das Merkmal des Zunutzemachens setzt voraus, dass sich der Erwerber einen besonderen, über die bloße Nutzung der Kaufgelegenheit hinausgehenden Vorteil verschafft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 -, BVerwGE 97, 286).

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Nur in diesem Fall trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - VIZ 2001, 544 m.w.N.).

    Hierzu legte üblicherweise die zuständige Abteilung für Wohnungspolitik dem für die Erteilung der Genehmigung zuständigen Liegenschaftsdienst eine wohnungspolitische Unbedenklichkeitserklärung vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 -, VIZ 2001, 544 f; VG Potsdam, Urteil vom 1. August 2005 - 9 K 861/03 - amtl. Abdruck).

  • BVerwG, 29.09.1999 - 8 C 8.99

    Unlautere Machenschaft auch bei ausreisebedingter Veräußerung vor 1977

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Der Anscheinbeweis ist erschüttert, wenn aufgrund feststehender Tatsachen die ernstliche und naheliegende Möglichkeit eines vom typischen Sachverhalt abweichenden Geschehens- oder Ursachenverlaufs besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88; BVerwG, Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99, a.a.O.).

    Von einer Erschütterung des Anscheinsbeweises ist aber nicht schon dann auszugehen, wenn für die Veräußerung von Grundeigentum ein staatlicher Verkaufsdruck nicht alleinige oder wesentliche Ursache war, sondern nur dann, wenn der Verkauf ausschließlich auf andere Gründe als den staatlichen Verkaufsdruck zurückzuführen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1999 - 8 C 8.99 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Die für die Annahme der Unredlichkeit in Betracht kommenden Umstände müssen jeweils erwerbsbezogen in dem Sinne sein, dass sie den Erwerbsvorgang selbst betreffen und ihn "als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend" erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246 m.w.N.).

    Denn das soziale Unwerturteil der Unredlichkeit ist aufgrund des Gesamtbildes der Umstände zu fällen und kann sich dabei nicht nur auf den Erwerbsvorgang selbst, sondern auch auf die Erwerbshintergründe beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 -, BVerwGE 120, 246 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Der Anscheinbeweis ist erschüttert, wenn aufgrund feststehender Tatsachen die ernstliche und naheliegende Möglichkeit eines vom typischen Sachverhalt abweichenden Geschehens- oder Ursachenverlaufs besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88; BVerwG, Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt es an der von § 1 Abs. 3 VermG vorausgesetzten objektiven Zwangslage, wenn der Eigentümer vor seiner Entscheidung einen Ausreiseantrag zu stellen ernsthaft zum Verkauf des betreffenden Grundstücks entschlossen war und diese Verkaufsabsicht auch unabhängig vom Ausgang des später eingeleiteten Ausreiseverfahrens fortbestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00

    Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR;

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Denn einem Rechtsverstoß fehlt die auf sozialen Ausgleich drängende sittlich anstößige Manipulation in den Fällen, in denen der Rechtsverstoß auf einem bewussten und gezielten Zusammenwirken von Verkäufer und Erwerber zur Täuschung der staatlichen Stellen beruht und den Vertragsparteien gleichermaßen oder gar in erster Linie dem Verkäufer zuzurechnen ist (BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 -, VIZ 2001, 604 ff).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Eine solche Machtposition ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn der Erwerber einen sogenannten Mangelberuf in der DDR - wie etwa den eines Arztes - bekleidete (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 -, VIZ 1994, 239).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 7 C 35.97
    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Nachdem die Beigeladenen die vermögensrechtliche Berechtigung der Klägerin im vorliegenden Verfahren angegriffen und sie damit zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht haben, hat das Gericht die Frage der Berechtigung einer eigenen Entscheidung zuzuführen, obwohl die Klägerin die im angefochtenen Bescheid enthaltene Berechtigtenfeststellung - naturgemäß - mit ihrer Klage nicht angegriffen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 -, RÜ BARoV 1998, Nr. 19, 35 f; BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 -, VIZ 2001, 549 ff).
  • BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 210.95

    Grundstückserwerb von Ehegatten

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02
    Der Anscheinsbeweis erstreckt sich darauf, dass - erstens - die staatlichen Organe durch Einsatz unlauterer Mittel Druck auf den Veräußerer ausgeübt haben und dass - zweitens - dieses Vorgehen ursächlich für den Eigentumsverlust war (vgl. BVerwG, Urteil v. 28.6.1995 - BVerwG 7 C 52.93 -, VIZ 1995, 520, 521; BVerwG, Urteil v. 29.2.1996 - BVerwG 7 C 59.94 -, BVerwGE 100, 311 ff).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

  • BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93

    Bodenreformeigentum bei Ausreise

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

  • BVerwG, 20.03.1996 - 7 B 73.96

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei

  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; redlicher Erwerb; Rechtsverstoß; Konzentration

  • VG Potsdam, 01.08.2005 - 9 K 861/03
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

  • BVerwG, 13.03.2000 - 8 B 14.00

    Annahme der Unredlichkeit einer Entscheidung bei Abweichungen von anderen

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