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   VG Potsdam, 08.11.2011 - 4 K 979/09   

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https://dejure.org/2011,43181
VG Potsdam, 08.11.2011 - 4 K 979/09 (https://dejure.org/2011,43181)
VG Potsdam, Entscheidung vom 08.11.2011 - 4 K 979/09 (https://dejure.org/2011,43181)
VG Potsdam, Entscheidung vom 08. November 2011 - 4 K 979/09 (https://dejure.org/2011,43181)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2007 - 10 A 305/05

    Zweck einer Erhaltungssatzung

    Auszug aus VG Potsdam, 08.11.2011 - 4 K 979/09
    Ob dieser Grund gegeben ist, muss für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der mit der Satzung verfolgten städtebaulichen Erhaltungsziele und mit Blick auf das Interesse des Eigentümers an der genehmigungspflichtigen Maßnahme (Art. 14 Abs. 1 GG) entschieden werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. April 2007 - 10 A 305/05 -, BRS 71 Nr. 217).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 10 A 3087/07

    Sachbescheidungsinteresse für Bauvoranfrage

    Auszug aus VG Potsdam, 08.11.2011 - 4 K 979/09
    Unter diesen Bedingungen fehlt daher dem Kläger das Sachbescheidungsinteresse für die Bauvoranfrage hinsichtlich der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens (vgl. OVG NW, Urteil vom 16. September 2009 - 10 A 3087/07 -, BRS 74 Nr. 155; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. April 2008 - 12 LC 20/07 -, BRS 73 Nr. 102).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LC 20/07

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung und den Betrieb einer

    Auszug aus VG Potsdam, 08.11.2011 - 4 K 979/09
    Unter diesen Bedingungen fehlt daher dem Kläger das Sachbescheidungsinteresse für die Bauvoranfrage hinsichtlich der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens (vgl. OVG NW, Urteil vom 16. September 2009 - 10 A 3087/07 -, BRS 74 Nr. 155; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. April 2008 - 12 LC 20/07 -, BRS 73 Nr. 102).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 4 B 47.02

    Erhaltungssatzung; Freihaltung von Flächen als Schutzzweck einer -; Verhältnis

    Auszug aus VG Potsdam, 08.11.2011 - 4 K 979/09
    Mit dem Institut der Erhaltungssatzung lässt sich mithin erreichen, dass eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zu versagen oder nicht in Aussicht zu stellen ist, das zwar planungsrechtlich zulässig ist, jedoch als Fremdkörper den Zielen der Erhaltungssatzung widerstreiten würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 4 B 47/02 -, BRS 65 Nr. 234).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 2 B 13.04

    Denkmalbereich, Ensemble, städtebauliche Bedeutung, Erhaltungsgebiet,

    Auszug aus VG Potsdam, 08.11.2011 - 4 K 979/09
    Hierbei müssen die einheitsstiftenden Elemente einen "übersummativen" Aussagewert für die städtebauliche Entwicklung an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit aufweisen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 8. November 2006 - OVG 2 B 13.04 -, BRS 70 Nr. 202).
  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 5 A 99/14

    Verkehrsanlage; Teilstrecke ; Fertigstellung der Verkehrsanlage; sachliche

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 24. Mai 2012 (4 K 979/09) hat das Verwaltungsgericht die Klage der Beklagten gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landesdirektion Leipzig, auf Feststellung höherer Zuwendungsfähigkeit von Kosten für die Umgestaltung des streitgegenständlichen Teilstücks der E........straße, abgewiesen; tragende Erwägung dafür war, dass der Mindestanteil des öffentlichen Interesses nach § 28 Abs. 2 SächsKAG 50 % betrage, weil die E........straße überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr diene.
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 5 A 452/16

    Straßenausbaubeitragsbescheid; Nacherhebungsbescheid; Einmaligkeit der

    3 Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage der Beklagten auf höhere Fördermittel für den Ausbau mit Urteil vom 24. Mai 2011 - 4 K 979/09 - abgewiesen hatte, weil der Gemeindeanteil nur 50 % betrage, wies die Beklagte den Widerspruch gegen den Nacherhebungsbescheid mit Widerspruchsbescheid vom 8. Mai 2014 zurück.
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