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   VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12.A   

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VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12.A (https://dejure.org/2013,24166)
VG Potsdam, Entscheidung vom 10.07.2013 - 6 K 627/12.A (https://dejure.org/2013,24166)
VG Potsdam, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 6 K 627/12.A (https://dejure.org/2013,24166)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12
    Es muss sich um gezielte staatliche oder jedenfalls dem Staat zuzurechnende Rechtsverletzungen handeln, die den Einzelnen ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 333 ff. und 23. Januar 1991 - BvR 902/85 und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216 = NVwZ 1991, 768 = DVBl. 1991, 531).

    Um eine politische Verfolgung handelt es sich nicht, soweit es sich bei der behaupteten Verfolgungshandlung um eine strafrechtliche Ahndung oder Maßnahme der polizeiliche Verbrechensbekämpfung ohne Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal handelt (vgl. BVerfGE 80, 315, 337).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-99/11

    Z

    Auszug aus VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12
    Subjektiver Gesichtspunkt für die Schwere der drohenden Verletzung der Religionsfreiheit ist, dass für den Betroffenen die Befolgung einer bestimmten gefahrträchtigen religiösen Praxis in der Öffentlichkeit zur Wahrung eben seiner religiösen Identität besonders wichtig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - zit. nach juris, Rz. 70).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12
    Subjektiver Gesichtspunkt für die Schwere der drohenden Verletzung der Religionsfreiheit ist, dass für den Betroffenen die Befolgung einer bestimmten gefahrträchtigen religiösen Praxis in der Öffentlichkeit zur Wahrung eben seiner religiösen Identität besonders wichtig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - zit. nach juris, Rz. 70).
  • VGH Hessen, 18.11.2009 - 6 A 2105/08

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für iranische Konvertiten

    Auszug aus VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12
    Für muslimische Konvertiten, die einer solchen Gruppierung angehören, ist im Iran eine religiöse Betätigung selbst im häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich nicht gefahrlos möglich (VGH Kassel, Urteil vom 18. November 2009 - 6 A 2105/08.A -, zit. nach juris sowie Beschluss vom 11. Februar 2013 - 6 A 2279/12.Z.A).
  • VGH Hessen, 11.02.2013 - 6 A 2279/12
    Auszug aus VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12
    Für muslimische Konvertiten, die einer solchen Gruppierung angehören, ist im Iran eine religiöse Betätigung selbst im häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich nicht gefahrlos möglich (VGH Kassel, Urteil vom 18. November 2009 - 6 A 2105/08.A -, zit. nach juris sowie Beschluss vom 11. Februar 2013 - 6 A 2279/12.Z.A).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12
    Es muss sich um gezielte staatliche oder jedenfalls dem Staat zuzurechnende Rechtsverletzungen handeln, die den Einzelnen ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 333 ff. und 23. Januar 1991 - BvR 902/85 und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216 = NVwZ 1991, 768 = DVBl. 1991, 531).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12
    Eine Verfolgung kann schon in dem Verbot der Religionsangehörigkeit oder Teilnahme und Ausübung als solchem liegen, so dass es auf das tatsächliche künftige Verhalten des Asylbewerbers und der daran anknüpfenden Eingriffe in andere Rechtsgüter des Betroffenen letztlich nicht ankommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - zitiert nach juris, Rz. 26).
  • VG Schwerin, 13.02.2013 - 3 A 1877/10

    IRAN: Christenverfolgung und Asyl bzw. Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Potsdam, 10.07.2013 - 6 K 627/12
    Eine Asylgewährung käme entweder dann in Betracht, wenn der nachträglich entstandene Verfolgungsgrund Ausdruck einer schon in der Heimat betätigten und erkennbaren Überzeugung wäre, § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, oder aber - bezogen auf das Rechtsgut der Religionsfreiheit -, wenn sich der Asylbewerber aus innerer Überzeugung der christlichen Religion zugewandt hat (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 13. Februar 2013 - 3 A 1877/10 As - zit. nach juris, Rz. 187 m. w. N.).
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