Rechtsprechung
   VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14.OB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59097
VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14.OB (https://dejure.org/2017,59097)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23.11.2017 - 18 K 2648/14.OB (https://dejure.org/2017,59097)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23. November 2017 - 18 K 2648/14.OB (https://dejure.org/2017,59097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 3d A 2529/12

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    Verletzt ein Beamter schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann es sich dabei begrifflich immer nur um eine vollendete Pflichtverletzung handeln, auch wenn nach strafrechtlichen Grundsätzen der Versuch eines Delikts anzunehmen ist (BVerwG. Beschluss vom 29. März 2012 - 2 B 96.11 - juris Rn. 5; OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 3d A 2529/12.O - juris Rn. 63).

    Es handelt sich um hierbei um eine schwerwiegende innerdienstliche Dienstpflichtverletzung, da der Beklagte sein Amt zur Vorbereitung einer Erpressung ausgenutzt hat, mithin sein pflichtwidriges Verhalten kausal und logisch in die mit dem Amt verbundenen Tätigkeiten eingebunden war (vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 3d A 2529/12.O - juris, Rn. 59).

    Daran gemessen ist vorliegend ein Orientierungsrahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst eröffnet, denn die versuchte Erpressung als schwerste der Pflichtenverstöße wird nach § 253 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft (vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016, a. a. O. Rn 70).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits ein außerdienstlicher Erpressungsversuch zu einer Entfernung aus dem Dienst reichen kann (s. OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016, a. a. O.).

    Unabhängig davon, ob eine solche freiwillige Offenbarung auch in Fällen der vorliegenden Art mildernd zu berücksichtigen wäre (vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016 - a. a. O), liegt dieser Umstand nicht vor.

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss deshalb in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - juris, Rn. 12).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015, a. a. O. Rn. 16).

    82 Eine Entfernung aus dem Dienst kommt in Betracht, wenn ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat begeht, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (so BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - juris).

  • BVerwG, 01.08.2013 - 2 B 77.12

    Sachaufklärungspflicht des Gerichts durch erforderliche Beweiserhebung bzgl.

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    97 (a) Eine Milderung unter dem Gesichtspunkt einer unbedachten persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat kommt lediglich in Betracht, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2013 - 2 B 77.12 - juris; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2000 - BVerwG 1 D 33.99 - juris).

    Die die Versuchung auslösende Situation muss geeignet sein, ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeizuführen (BVerwG, Beschluss vom 01. August 2013 - 2 B 77.12 - juris; BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2003 - BVerwG 1 D 30.02 - juris).

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    Es kommt darauf an, ob das Fehlverhalten nach dem Gesamtbild der Persönlichkeit des Beamten eine einmalige Entgleisung darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - juris m.w.N.).

    Die Berücksichtigung einer schwierigen, inzwischen überwundenen Lebensphase liegt vor allem dann nahe, wenn sich der Pflichtenverstoß als Folge der Lebensumstände darstellt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 3d A 2603/13.O - juris; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - juris; BVerwG, Urteil vom 22. März 2016 - 2 B 43.15 - juris; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2016 - 3d A 2603/13

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder ob es etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 3d A 2603/13.O -, Rn. 71, juris).

    Die Berücksichtigung einer schwierigen, inzwischen überwundenen Lebensphase liegt vor allem dann nahe, wenn sich der Pflichtenverstoß als Folge der Lebensumstände darstellt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 3d A 2603/13.O - juris; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - juris; BVerwG, Urteil vom 22. März 2016 - 2 B 43.15 - juris; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - juris).

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    Abgesehen davon, dass - wie dargelegt - schon nicht erkennbar ist, dass und weshalb der Beklagte krankheitsbedingt unfähig gewesen sein soll, das Unrecht der von ihm versuchten Tat einzusehen, fehlt es an einer Bezeichnung der vermeintlichen seelischen Erkrankung (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - juris).
  • BVerwG, 06.06.2003 - 1 D 30.02

    Bundesbahnobersekretär (Zugbegleiter); Zugriff auf eingezogene Fahrgelder in Höhe

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    Die die Versuchung auslösende Situation muss geeignet sein, ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeizuführen (BVerwG, Beschluss vom 01. August 2013 - 2 B 77.12 - juris; BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2003 - BVerwG 1 D 30.02 - juris).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    Ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage, für die der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht gilt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04 -, juris Rn. 26 - NStZ 2005, 281).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    Dementsprechend ist bei der Frage, welche Disziplinarmaßnahme zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erforderlich ist, stets zu prüfen, ob und inwieweit bereits mit einem langen Disziplinarverfahren konkret verbundene Nachteile auf den Beamten positiv eingewirkt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 2 B 5.10 - juris m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2006 - OVG 80 D 4.05 - s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - juris).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Auszug aus VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
    Eine solche Situation setzt den plötzlichen unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses voraus, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu der Begehung des Dienstvergehens führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - 1 D 22.00 - juris).
  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99

    Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten

  • BVerwG, 11.05.2010 - 2 B 5.10

    Überlange Verfahrensdauer; Berücksichtigung bei der Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung;

  • BVerwG, 22.03.2016 - 2 B 43.15

    Berücksichtigung von Therapiemaßnahmen bei Disziplinarmaßnahmenbemessung;

  • BVerwG, 28.06.2010 - 2 B 84.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung eines Dienstvergehens des

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 B 96.11

    Disziplinarrecht; Zumessungserwägungen; Versuch und Vollendung der Tat

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 WD 21.11

    Einsatzvorschuss; unverzügliche Abrechnung; Umgang mit öffentlichen Mitteln;

  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 323/14

    Räuberische Erpressung (Voraussetzungen einer konkludenten Drohung mit

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht